Hausverbot für Besuch oder Gäste?

14. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
momoroele
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot für Besuch oder Gäste?

Kann ein Vermieter untersagen, das sich Freunde oder Bekannte eines bestimmten Mieters im Mehrfamilienmietshaus (nicht in der Wohnung) aufhalten oder den Aufenthalt "fremder Personen" im Flur, Keller oder Garten einschränken?

Wenn ja, kennt jemand dazu irgendwelche Rechtsgrundlagen?

:) Vielen, vielen Dank für jeden unverbindlichen Tipp!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbstverständlich kann ein Hauseigentümer Fremden das Betreten des Hauses verbieten und evtl. Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.
Das bedeutet aber nicht, daß ich in meiner gemieteten Wohnung Besuch empfangen darf. Hier sind für ein Besuchsverbot wesentlich strengere Maßstäbe anzulegen.


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
momoroele
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Aber wie genau kann der Hauseigentümer Fremden das Betreten des Hauses verbieten?
Per Schild? Oder muß er sie persönlich ansprechen?
Mich interessiert das besonders im Zusammenhang mit im Haus herumlungernden Jugendlichen "Besuchern" eines Hausbewohners. Diese sind nie in der Wohnung, wohl aber im Flur und im Nebengelass.
Vandalismus und Kellereinbrüche inklusive.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Hausverbot muß schon in irgend einer Form persönlich erteilt werden.

Sind Sie Mieter, müßte meines Wissens nach der Vermieter Ihnen eine Vollmacht für derartige Aktionen erstellen, damit können Sie zu den "Besuchern" gehen und Ihnen mitteilen, dass sie entweder das Haus verlassen oder Sie die Polizei rufen.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Grundsätzlich kann natürlich kein Verbot von Gästen/Besuchen ausgesprochen werden, da dies zum sozialädaquaten Leben gehört, und eine Wohnung dafür ja auch da ist. Da aber hier Probleme auftauchen, sollte auf jeden Fall der Vermieter eingeschaltet werden, der den Mieter anschreibt und darauf hinweist (abmahnt) das durch seine Gäste eine unzumutbare Belästigung der anderen Mieter erfolgt. Und ein unzulässig langer Aufenthalt im Treppenhaus/Abstellbereich zu unterbleiben hat. Es sollte ja auch im Interesse des Vermieters sein, das sein Eigentum nicht beschädigt wird.

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#5
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Gast kann aber eigentlich nur so, wer auch in der Wohnung empfangen wird (da ja eben nur die Wohnung der entsprechenden Person gehört, nicht aber das Treppenhaus, Kellerräume etc.). Somit würde ich als Vermieter eben diese Jugendliche direkt ansprechen und ihnen Hausverbot erteilen. Den Mieter würde ich da ganz aussen vor lassen.

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