Herr Müller wohnt mit seiner Frau seit 20 Jahren in einer Mietwohnung. Er steht alleine im Mietvertrag. Sein Schwager (Bruder seiner Ehefrau) benimmt sich öfters daneben und Herr Müller erteilt ihm Hausverbot gegen den Willen seiner Frau.
Was liegt höher: Hausrecht von Herrn Müller oder das Recht von Frau Müller, ihren Bruder als Besuch zu empfangen?
-- Editiert von Moderator am 05.01.2020 16:05
-- Thema wurde verschoben am 05.01.2020 16:05
Hausverbot gegen Schwager
5. Januar 2020
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Frage vom 5. Januar 2020 | 14:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot gegen Schwager
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 5. Januar 2020 | 15:41
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6501x hilfreich)
.... wenn es schon so weit kommt in der Familie, dass Ehemann Müller gegen den Willen der Angetrauten dem Schwager Hausverbot erteilt , sollten sich die Müllers auch schon Mal übers Scheidungsrecht informieren.
In den Siebzigern gab es eine Serie 'Familienrecht' im Südwesten. Da wurden solche Szenen durchgespielt; alle Protagonisten liefen mit dem Gesetzbuch unterm Arm durch die Szene und die Wände waren mit §§-Zeichen tapeziert. Als Serie vergnüglicher als die Wirklichkeit, wenn es dazu kommt.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2020 | 16:29
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Das ist belanglos, sie ist trotzdem Mieterin.Zitat:Er steht alleine im Mietvertrag.
Und daher darf sie natürlich auch im üblichen Rahmen Besuch empfangen.
Eine Lösung wäre die Trennung von der Frau, dann könnte er auch ein wirksames Hausverbot aussprechen (womöglich aber in einer anderen Wohnung).
Erst wenn der Schwager handgreiflich gegenüber dem Herrn Müller würde oder Sachen beschädigt etc. würde sich das Blatt wenden.
Stefan
#4
Antwort vom 5. Januar 2020 | 16:33
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatSein Schwager (Bruder seiner Ehefrau) benimmt sich öfters daneben und Herr Müller erteilt ihm Hausverbot gegen den Willen seiner Frau. :
Kommt ganz drauf an; sollte der Schwager die Benimmregeln in der Form verletzen, dass er bei der Begrüßung den Hut nicht zieht, oder verletzt er den Ehemann seiner Schwester auf's Übelste mit Schimpfwörtern etc. die in Ehrabschneidung münden.
#5
Antwort vom 5. Januar 2020 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120346 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDas ist belanglos, sie ist trotzdem Mieterin. :
Fraglich. Aber zumindest Bewohnerin, was in dem Falle ausreichend ist.
ZitatWas liegt höher: Hausrecht von Herrn Müller oder das Recht von Frau Müller, ihren Bruder als Besuch zu empfangen? :
Kommt auf die genauen Taten an, ob das daneben benehmen objektiv betrachtet unzumutbar ist.
#6
Antwort vom 5. Januar 2020 | 20:59
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Warum?Zitat:Fraglich.
Sie ist Untermieterin von ihm, und genießt damit die gewöhnlichen Mieterrechte. Sprich: Herr Müller kann sie nicht rausschmeißen.
Stefan
#7
Antwort vom 6. Januar 2020 | 01:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Sie ist Untermieterin von ihm
Woraus entnimmst Du, dass Frau Müller an Herrn Müller eine Miete zahlt?
Frau Müller ist natürlich nicht Untermieterin von Herrn Müller.
Wie HvS schon richtig geschrieben hat, ist das für die Fragestellung aber auch nicht relevant. Es reicht aus, dass Frau Müller Bewohnerin ist um das Recht zu haben, darüber zu entscheiden, welchen Besuch sie empfängt.
#8
Antwort vom 6. Januar 2020 | 01:29
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Das hab' ich auc nicht behauptet, nicht einmal angenommen.Zitat:Woraus entnimmst Du, dass Frau Müller an Herrn Müller eine Miete zahlt?
Wo ist denn definiert, dass ein Mieter Miete zahlen muss?
Das ist doch manchmal das große Problem, wenn man jemanden einziehen lässt und keine anderslautenden Vereinbarungen trifft dann ist er Mieter.
Aber egal, wir müssen nicht schon wieder über Begriffe streiten, die Sache ist so oder so klar.
Stefan
#9
Antwort vom 6. Januar 2020 | 18:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Wo ist denn definiert, dass ein Mieter Miete zahlen muss?
§ 535 Abs. 2 BGB
Ohne Mietzahlung könnte eine Leihe vorliegen. Aber selbst die kann ich in diesem Fall nicht erkennen.
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