Hausverbot gegen Schwager

5. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stainless_Steal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot gegen Schwager

Herr Müller wohnt mit seiner Frau seit 20 Jahren in einer Mietwohnung. Er steht alleine im Mietvertrag. Sein Schwager (Bruder seiner Ehefrau) benimmt sich öfters daneben und Herr Müller erteilt ihm Hausverbot gegen den Willen seiner Frau.
Was liegt höher: Hausrecht von Herrn Müller oder das Recht von Frau Müller, ihren Bruder als Besuch zu empfangen?

-- Editiert von Moderator am 05.01.2020 16:05

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2020 16:05

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

.... wenn es schon so weit kommt in der Familie, dass Ehemann Müller gegen den Willen der Angetrauten dem Schwager Hausverbot erteilt , sollten sich die Müllers auch schon Mal übers Scheidungsrecht informieren.

In den Siebzigern gab es eine Serie 'Familienrecht' im Südwesten. Da wurden solche Szenen durchgespielt; alle Protagonisten liefen mit dem Gesetzbuch unterm Arm durch die Szene und die Wände waren mit §§-Zeichen tapeziert. Als Serie vergnüglicher als die Wirklichkeit, wenn es dazu kommt.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er steht alleine im Mietvertrag.
Das ist belanglos, sie ist trotzdem Mieterin.
Und daher darf sie natürlich auch im üblichen Rahmen Besuch empfangen.
Eine Lösung wäre die Trennung von der Frau, dann könnte er auch ein wirksames Hausverbot aussprechen (womöglich aber in einer anderen Wohnung).

Erst wenn der Schwager handgreiflich gegenüber dem Herrn Müller würde oder Sachen beschädigt etc. würde sich das Blatt wenden.

Stefan

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Stainless_Steal):
Sein Schwager (Bruder seiner Ehefrau) benimmt sich öfters daneben und Herr Müller erteilt ihm Hausverbot gegen den Willen seiner Frau.


Kommt ganz drauf an; sollte der Schwager die Benimmregeln in der Form verletzen, dass er bei der Begrüßung den Hut nicht zieht, oder verletzt er den Ehemann seiner Schwester auf's Übelste mit Schimpfwörtern etc. die in Ehrabschneidung münden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das ist belanglos, sie ist trotzdem Mieterin.

Fraglich. Aber zumindest Bewohnerin, was in dem Falle ausreichend ist.



Zitat (von Stainless_Steal):
Was liegt höher: Hausrecht von Herrn Müller oder das Recht von Frau Müller, ihren Bruder als Besuch zu empfangen?

Kommt auf die genauen Taten an, ob das daneben benehmen objektiv betrachtet unzumutbar ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Fraglich.
Warum?
Sie ist Untermieterin von ihm, und genießt damit die gewöhnlichen Mieterrechte. Sprich: Herr Müller kann sie nicht rausschmeißen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Sie ist Untermieterin von ihm


Woraus entnimmst Du, dass Frau Müller an Herrn Müller eine Miete zahlt?
Frau Müller ist natürlich nicht Untermieterin von Herrn Müller.

Wie HvS schon richtig geschrieben hat, ist das für die Fragestellung aber auch nicht relevant. Es reicht aus, dass Frau Müller Bewohnerin ist um das Recht zu haben, darüber zu entscheiden, welchen Besuch sie empfängt.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Woraus entnimmst Du, dass Frau Müller an Herrn Müller eine Miete zahlt?
Das hab' ich auc nicht behauptet, nicht einmal angenommen.

Wo ist denn definiert, dass ein Mieter Miete zahlen muss?
Das ist doch manchmal das große Problem, wenn man jemanden einziehen lässt und keine anderslautenden Vereinbarungen trifft dann ist er Mieter.

Aber egal, wir müssen nicht schon wieder über Begriffe streiten, die Sache ist so oder so klar.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wo ist denn definiert, dass ein Mieter Miete zahlen muss?


§ 535 Abs. 2 BGB

Ohne Mietzahlung könnte eine Leihe vorliegen. Aber selbst die kann ich in diesem Fall nicht erkennen.

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