Hausverbot nach Beleidigung des Vermieters?

27. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Hausverbot nach Beleidigung des Vermieters?

Freund A von Mieter B beleidigt Vermieter C.
Kann C dem A Hausverbot erteilen ?
Und den B kündigen, wenn B den A weiterin im Haus empfängt ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Natürlich kann C dem a ein Hausverbot erteilen... jedenfalls bei sich zu Hause. Das dies auch bei den vermieteten Räumen geht, glaube ich weniger.

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#2
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Das geht auch bei vermieten Räume, da C in diesem Fall wahrscheinlich A ein Hausverbot für seine Grundstücke erteilen wird und A über das Grundstück laufen muss um B zu besuchen.

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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
da C in diesem Fall wahrscheinlich A ein Hausverbot für seine Grundstücke erteilen wird und A über das Grundstück laufen muss um B zu besuchen


Nur daß so ein Hausverbot nicht wirksam wäre, weil B das Recht darauf hat, an Besuch zu empfangen, wen er will.
Das kann man nicht durch ein "Hausverbot für den nicht vermieteten Teil" umgehen (ansonsten könnte mit der Logik übrigens C auch B ein Hausverbot für das Grundstück erteilen).

Damit C dem A ein wirksames Hausverbot erteilen kann, müßte schon mehr passieren - etwa daß A wiederholt die von B gemietete Wohnung des C vorsätzlich beschädigt hat oder C's Mutter ermordet hat etc.

Wegen einer bloßen Beleidigung ist das nicht möglich.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=351

Damit ist dieses Lexikon mit BuffySlayer gleicher Meinung.

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#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Wenn schon in eigenem Haus schwer möglich ist,
dann ist bei einer Eigentümergemeinschaft praktisch unmöglich. Diese ist so gut wie eine öffentliche Fläche.

Da A, auch dubiose Person könnte zu irgendeinem: D,E,F,.... Z besuchen wollen.

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