Hausverkauf - Mieter

17. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
2323andy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf - Mieter

Guten Tag,

ich wohne seit 6 Jahren zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Dieses soll nun verkauft werden.

Es gibt noch keinen neuen Besitzer, daher meine Frage:
- Kann der neue Besitzer die Miete erhöhen ?
- Kann der neue Besitzer meinen Mietvertrag (z. B. aus Eigenbedarf) kündigen ?

Gibt es da ggf. Fristen ?

Es wäre schön wenn mir jemand hierzu Info geben kann.

Vielen Dank !




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von 2323andy):
Kann der neue Besitzer die Miete erhöhen ?
Kommt drauf an, wann der jetzige Eigentümer zuletzt die Miete erhöht hat. Nur wegen des Kaufs ist das nicht zulässig.
Zitat (von 2323andy):
Kann der neue Besitzer meinen Mietvertrag (z. B. aus Eigenbedarf) kündigen ?
Ja. Das kann er tun.
Zitat (von 2323andy):
Gibt es da ggf. Fristen ?
Ja, es gibt für solche diversen Sachverhalte auch unterschiedliche gesetzliche Fristen.

Welche Frist interessiert dich heute, obwohl noch gar nichts bekannt ist...außer...soll verkauft werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
2323andy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kommt drauf an, wann der jetzige Eigentümer zuletzt die Miete erhöht hat. Nur wegen des Kaufs ist das nicht zulässig.

Erhöht wurde die Miete noch gar nicht. Gibt es Fristen, wann die Höhe erhöht werden kann ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
2323andy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Frist interessiert dich heute, obwohl noch gar nichts bekannt ist...außer...soll verkauft werden.

Also mich würde die Frist interessieren vom Zeitpunkt des Verkaufs des Hauses bis zum Zeitpunkt des Auszuges

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von 2323andy):
Es gibt noch keinen neuen Besitzer

Was - ebenso wie ein neuer Eigentümer - ziemlich egal ist. Relevant ist nur der Vermieter als Vertragspartner.



Zitat (von 2323andy):
- Kann der neue Besitzer die Miete erhöhen ?
- Kann der neue Besitzer meinen Mietvertrag (z. B. aus Eigenbedarf) kündigen ?

Erst mal müsste der neue Besitzer auch Vermieter sein. Dann gilt grundlastätlich, können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes. Und auch das "wollen" spielt ja oft eine Rolle.
Vermieter scheitern aber im Bereich "Miete erhöhen" und "Eigenbedarf" häufiger, so dass eine fachlich versierte Prüfung solcher Verlangen immer erfolgen sollte



Zitat (von 2323andy):
Also mich würde die Frist interessieren vom Zeitpunkt des Verkaufs des Hauses bis zum Zeitpunkt des Auszuges

Da wäre es ratsam, wenn man erstmal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Zitat (von 2323andy):
Also mich würde die Frist interessieren vom Zeitpunkt des Verkaufs des Hauses bis zum Zeitpunkt des Auszuges

Ab Grundbucheintrag und bei Vorliegen eines validen Grunds würde die Frist, sofern Eigenbedarf korrekt geltend gemacht wird, bei (mindestens) 6 Monaten nach Kündigungserklärung liegen, falls die Kündigung bis zum dritten Werktag des betreffenden Monats zugeht. Der Vermieter kann aber auch eine längere Frist gewähren, oder gar nicht kündigen wollen.

Bei der Mieterhöhung gelten bis zu 3 Monate Frist (mindestens 2 volle und die restlichen Tage vom angebrochenen), sofern auch die korrekt geltend gemacht wird.


Man kann natürlich alle Fristen kostenpflichtig verlängern, indem man nicht kooperiert und dann (teuer) verklagt wird.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von 2323andy):
Also mich würde die Frist interessieren vom Zeitpunkt des Verkaufs des Hauses bis zum Zeitpunkt des Auszuges
Wer sollte denn in welcher Frist aus welcher Wohnung im MFH ausziehen?
Ausgerechnet DU...wegen Eigenbedarf an ausgerechnet deiner Wohnung?
Kommt drauf an, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf überhaupt Bestand hätte.

Zitat (von 2323andy):
Erhöht wurde die Miete noch gar nicht.
Dann könnte ein neuer Vermieter evtl. deine Miete oder die von allen Mietern erhöhen. Aber auch da gibts Fristen und es kommt drauf an, warum er die Miete erhöhen will.

Melde dich doch bitte wieder, wenn du was Genaues zum Verkauf bzw. zum Eigenbedarf an deiner Wohnung weißt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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