Hausverkauf - Wie sieht es bei Eigenbedarfkündigungen aus?

16. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gismo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf - Wie sieht es bei Eigenbedarfkündigungen aus?

Guten Morgen,

ich bin neu hier im Forum und habe natürlich eine Frage.
Ich wohne seit 5 Monaten in meinem Traum. Ein kariertes Maiglöckchen. Ein freistehendes Haus mit Garten etc. . Meine Freundin wohnt in der oberen Wohnung. Also ein Zweifamilienhaus. Ich habe diese Wohnung von Grund auf renoviert. Viele Euros reingesteckt und natürlich auch viel Arbeit. In der Wohnung wurde 30 Jahre nichts getan. Also könnt ihr Euch vorstellen wie es da ausgesehen hat. Ich bin ja von einem längeren Mietverhältnis ausgegangen ( 5 Monate ) Der Vermietr sagte beim Einzug das es das Haus nicht verkaufen würde. Ich sollte schalten und walten wie ich / wir wollten.
Der Vermieter wohnt weit weg und mußte (leider) einige Reparaturen vornehmen. Heizungswartung, Rohre verstopft etc. Nicht viel, normale Reparaturen wie sie 30 Jahren Nichtstun schon einmal vorkommen.
Jetzt das Problem:
Er will das Haus verkaufen. Er hat es uns angeboten für 240000 Euro. Für uns entschieden zu viel. Habe ich nicht und können wir uns nicht leisten.
Frage : Darf er dieses überhaupt? Erst sagen, ich verkaufe nicht und dann nach 4 Monaten sagen ich verkaufe. Der Mieter machts nett und schön, denn , eine Runkelbude kann man nicht so gut verkaufen.
Er hat es jetzt an die Sparkasse weitergegeben. Der Vertreter hat angerufen und kommt vorbei um sich das Haus anzusehen. Darf und kann er auch. Aber, wenn ein Expose erstellt ist, wieviele Leute dürfen durch das Haus tanzen in der Woche um es zu besichtigen, ohne dass dieses Haus zum Wallfahrtsort wird.
Ich weiß mitlerweile, Kauf bricht Miete nicht. Also der Käufer kauft 2 Familien mit.
Wie sieht es bei Eigenbedarfkündigungen aus. Darf er uns beide an die frische Luft setzen oder nur einen.
Ich denke nicht, das dieses Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird.
Das war es erst einmal. Danke

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der jetzige Vermieter wird mit einer Kündigung kaum Chancen haben. Die mögliche Begründung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ) wird von Gerichten so restriktiv ausgelegt, dass sie nur in seltenen Fällen tatsächlich zum Tragen kommt.

Kündigen wegen Eigenbedarf könnte prinzipiell ein neuer Eigentümer. Je nach persönlichen Verhältnissen des neuen Eigentümers kann sich der Eigenbedarf auf eine oder auch auf beide Wohnungen erstrecken.

Die meisten potentiellen Käufer werden sich aber auf den Kauf einer vermieteten Wohnung nicht einlassen, da in vielen Fällen eine Eigenbedarfskündigung mit viel Ärger und Kosten verbunden ist.

Vielleicht findet sich auch ein Kapitalanleger, der das Haus kauft. Das ist dann unproblematisch für Euch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gismo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Stimmt, da kann man wirklich nur hoffen daß sich jemand findet der uns mitkauft.
Immer wieder hören wir dass der Immobilienmarkt platt ist. Ich stelle mir immer wieder vor, wenn ich 200000 Euro zur Verfügung hätte ob ich solch ein Okjekt kaufen würde. Meine Antwort wäre klar nein. Ein Streif Fertighaus, 32 Jahre alt, Mängel ohne Ende, 40 Tannen auf dem Grundstück, zu 3 Seiten steil abfallend, Schadstoffe etc. Da gibt es andere Objekte.
Ich hoffe nur dass viele potentielle Käufer auch so denken.
Nun ja. Vielen Dank noch einmal. Ich werde berichten wie es weitergeht und was letzendlich daraus geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen