Hausverkauf durch Makler - Frage

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)
Hausverkauf durch Makler - Frage

Hallo Leute,

wir als Mieter wohnen in einem RH. Die Vermieterin will über einen Makler das Haus verkaufen.
Dieser hat Bilder ins Internet über seiner Homepage reingestellt, wo doch sehr viel Privatsphäre zeigt.

Wie geht ich da am besten gegen den Makler vor, falls er nicht reagiert oder das ändert? Soll ich dann gleich zum Anwalt gehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Du hattest dem Makler doch in Kenntnis über den Zweck die Fotoaufnahme zugelassen.
Du hättest Deine sehr
privaten Gegenstände
vorher entfernen können, dass diese nicht in Bilder auftauchen.

Du muss auch die
Kaufinteressenten zwecks Besichtigungen in deine Wohnung rein lassen.

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#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Es ist ja auch ok, dass Interessenten kommen. Auch das er die Bilder Interessenten zeigt.
Aber nicht das die Bilder im Internet stehen, davon wusste ich nichts!
Der nächste Einbrecher freut sich, da lohnt es sich dann wenigstens einzubrechen.

Nee, ich denke, dann muss mich mit meinen Anwalt mal unterhalten, was der dazu meint.

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#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

...und das noch, wenn die reale Adresse des Einbruchobjektes angezeigt wird!

Frage doch mal bei Deiner Hausratversicherung nach; die wird das bestimmt auch interessieren...erhöhter Zuschlag, etc. pp.

Der Makler hat die Bilder doch bestimmt mit einer Digi-Cam gemacht...
Da ist es doch möglich, einige Objekte rauszuschneiden, Objekte einzufügen....aber das macht natürlich Arbeit, die der Makler wohl nicht so gerne macht... :bang:



Gruss vom Strand

-- Editiert von sailor2006 am 07.09.2007 10:48:20

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#4
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Habe gerade mit der Maklerin gesprochen. Die macht die Bilder dann raus.

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#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber Katerchen,

warum denn zum Glück ?

Das halbe Internet lebt doch davon.

Abgesehen davon ist das Urteil falsch.
Wenn es rechtskräftig geworden sein sollte, kann der betreffende Richter von Glück reden.

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