Hausverkauf geplatz

28. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
JB1990
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf geplatz

Hallo, etwas verzwickt, sicher auch in einigen teilen ein wenig beklop..... aber vielleicht weiß trotzdem jemand rat. Im letzen Jahr ist unsere Mutter verstorben. Erben sind mein Bruder und ich zu gleichen teilen. Unsere Mutter hinterließ haus und Grundstück. Weder mein Bruder noch ich haben interesse auf dem lande zu wohnen, daher entschlossen wir uns zum Verkauf. Kaufinteressent der sohn der Nachbarin. wir sind als Kinder zusammen aufgewachsen.
nun ist es leider so, dass uns jetzt bereits drei notartermine geplatz sind, immer lag es am käufer der einfach nicht fähig ist die notwendingen Unterlagen zu besorgen. nun gab es eine letze Frist, zum ende des monats beendet der Notar die bereitsstellung, somit würden alle Kosten neu anfallen. mein Bruder hat schon einmal 1000 euro an den Notar gezahlt .
sicher unser Fehler, aber wir haben dem kaufinteressenten erlaubt notwendige umbau und Sanierungsarbeiten schon vor dem Kauf vorzunehmen. sicher sehr blauäugig, aber wir haben auch ein wenig " weiter " gesehen und waren dankbar, dass wir kein großes haus uber den Winter heizen mussen und keinen Winterdienst organisieren mussten. Die kaufinteressenten behaupten seit monten es gabe keine probleme bei der finanzierung, allerdings gibts nach wie vor keine bankunterlagen. so dass wir dieser Aussage nicht vertrauen. letze woche meldete sich der notar noch einmal, teilte mit, dass sich der kaufinteressent bislang nicht gemeldet hat, zum monatsende ja nur noch drei Werktage zeit sind usw. Auf eine mail und eine Whats app regierten die kaufinteressenten auch nicht.
Es wurde von uns schriftlich angekündigt, dass wir das kaufinteresse als erloschen ansehen wenn die unterlagen nicht fristgemäß eingehen. irgendwie sagt es uns das gefühl, dass auch diesmal nichts eingehen wird, ansonsten stelle ich mich nicht komplett tot.
es ist ja nach wie vor unser haus, es gibt keinen mietvertrag und bislang nur einen entwurf vom kaufvertrag. die kaufinteressenten wohnen mittlerweile auch auf der baustelle. können wir die interessenten auffordern binnen einer gewissen zeit das haus zu räumen. Den materialwert der umbauten würden wir ersetzen, was die selbstgeleistete arbeit betrifft sind wir unsicher. ich wäre dankbar wenn jemand einen rat hätte. viele grüße
und noch ein paar stunden frohe ostern.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ja, was ist dass denn, die wohnen da? Ohne Eure Genehmigung? Da wäre der erste Schritt für mich, einmal Nutzungsentschädigung zu verlangen, gleichzeitig die Räumung, vielleicht eine Fristsetzung von 14 Tagen. Ganz ehrlich, warum sollten die Leute das Haus kaufen, wenn sie gratis darin leben können? Also, erst einmal die Daumenschrauben anziehen. Und zwar ganz knapp mit ganz kurzen Fristen. Und dann sieht man weiter.

Und diesen Brief würde ich, um die Ernsthaftigkeit zu zeigen, per Gerichtsvollzieher zustellen!

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 28.03.2016 18:27

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#2
 Von 
JB1990
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

nee schon mit genehmigung. zugegeben, es ist uns ein wenig entglitten, wir haben eben trotteligerweise darauf vertraut. wir kennen uns unser ganzen leben lang. haben zusammen im sandkasten gespielt, aber so ist es manchmal, zu viel vertrauen und man ist am ende der dumme. ein schreiben, in dem es heißt, dass wir die räumung verlangen wenn bis zum 31 märz nicht alle unterlagen vollständig beim notar liegen ist denen bereits zugegangen. sie wissen also, dass wir uns nicht weiter verarschen lassen wollen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Und unbedingt per Einschreiben senden, wenn man den Zugang von Dokumenten nachweisen will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
JB1990
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben mit der fristsetzung ist denen per einschreiben zugegangen. Normale Post zb. vom Notar wollen die ja nicht erhalten haben. Meine Frage zielte eigentlich mehr in eine andere richtgung. gesetz dem fall die unterlagen kommen wieder nicht, und die ziehen nicht freiwillig aus, müssten wir dann sowas räumungsklage erheben oder können wir die bewohner mittels Polizei oder so unter dem Aspekt " hausrecht" des hauses verweisen?


-- Editiert von lotterlisa66 am 29.03.2016 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Sicher das es Bewohner sind? Dann wäre Räumungsklage notwendig.

Bei Hausbesetzern ist das etwas anderes ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hi lotterlisa,

wenn ihr euren früheren Freunden und Spielkameraden erlaubt habt, dort zu wohnen, habt ihr zumindest einen mündlichen Mietvertrag mit ihnen geschlossen. ...also erst mal nichts mit Polizei und Hausrecht.

Dieser Mietvertrag muss gekündigt werden. Ein Kündigungsgrund könnte vielleicht nicht bezahlte Miete sein.....

Die Bewohner könnten allerdings behaupten, dass sie unentgeltlich in eurem Haus wohnen dürfen....

Es wird dann im Streitfall zur Überzeugung des Gerichts bewiesen werden müssen, wer die Nase vorn hat.
Wahrlich kein leichtes Unterfangen bei mündlichen Verträgen.

Hinfahren und mit den jetzt wohl Ex-Freunden und Ex-Spielkameraden mal Tacheles reden, wäre für mich hier die 1. Option.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wir haben es hier mit einem Vertrag eigener Art zu tun. Es wurde praktisch eine Vereinbarung des vorzeitigen Zungangs unter der Bedingung getroffen, dass der notarielle Vertrag zustande kommt. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, dann ist der Vertrag eigener Art hinfällig. Zumal das Haus ja nur zum Umbau/Sanieren freigegeben war. Nicht zum Einzug. Einfach mal warten, was bis zum 1. passiert, und dann hier wieder melden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es wurde praktisch eine mündliche Vereinbarung des vorzeitigen Zungangs unter der Bedingung getroffen, dass der notarielle Vertrag zustande kommt. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, dann ist der Vertrag eigener Art hinfällig.


könnte sogar funktionieren ......obwohl der Sachverhalt dazu nichts hergibt ;) schmunzelt......, gute Idee und netter Hinweis an lotterlisa

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#9
 Von 
JB1990
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank euch allen. ich melde mich dann und erzähle von dem Ausgang der Geschichte.Wird sich am Wochenende sein. bis dann.

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