Hausverwalter gibt vertrauliche Daten weiter

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
medisurfer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwalter gibt vertrauliche Daten weiter

Eine Immobilienfirma (GmbH) erwirbt nach einer Zwangsversteigerung vermietete Reihenhäuser (A - D) mit
der Absicht, diese zu verkaufen. Nach einiger Zeit wurden Haus A und C erfolgreich verkauft. Die Familie aus Haus B ist auch bereit auszuziehen, da sie bereits mit der Familie aus Haus A einen Nachbarschaftsstreit hat, der bereits vor dem Landgericht lief. Daraufhin schließt die Familie aus Haus B mit der GmbH einen Mietaufhebungsvertrag, mit konkreten Vertragsbedingungen.

Der eingesetzte Hausverwalter der GmbH für die noch vermieteten Häuser B und D ist gleichzeitig der Makler des
Hauses B. In der Vergangenheit ist der Makler öfters gegen die Familie des Hauses B beleidigend und ausfällig geworden. Mit der Familie aus Haus A hatte er sich jedoch immer bestens verstanden. Da der Hausverwalter bei Familie B aufgrund der Beleidigungen Hausverbot hat, führt er die Hausbesichtigungen für potentielle Käufer des Hauses B bei Familie A durch.

Nun wurde bekannt, dass Familie A Kenntnis von bestimmten Vertragsinhalten des Mietaufhebungsvertrages der
Familie B hat. So wurde von Familie A der Familie B z.B. vorgeworfen, dass sie Mietschulden hat. Richtig ist allerding, dass ausstehende Mieten mit ausstehenden Foderungen gegenüber der GmbH aufgerechnet werden.

Die Vermutung liegt sehr nahe, dass der Verwalter/Makler der Familie A Details des Vertrages erzählt hat, da nur
die GmbH, der Verwalter und Familie B von dem Mietaufhebungsvertrag Kenntnis haben. Da Familie A schon seit Jahren gerne Gerüchte und Vermutungen mit fantasievollen Ergänzungen im Wohnviertel verbreitet (die Beweisführung bleibt hierbei unerheblich), weiß Familie B, dass sie jetzt als Mietschuldner "verleumdet" wird.

Die Frage ist, wie kann Familie B gegen die GmbH (als Vermieter) bzw. gegen den Hausverwalter vorgehen, um weitere Inhaltsweitergabe des Mietaufhebungsvertrages zu unterbinden? Momentan wohnt Famili B noch in dem Haus, da Mietvertragsende erst Ende März ist.

Die zweite Frage lautet, kann der Hausverwalter, welcher sich in der Vergangenheit um Belange des Hauses B gekümmert hat (z.B. Beauftragung von Handwerkern bei Mängeln und sogar Anwesenheit bei Mediationsversuchen zwischen Familie A und B beim Landgericht) Provision für den Verkauf der Wohnung B verlangen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

1.Warum sollte dein Vertragspartner ein Geheimnis aus dem Geschäft mit dir machen müssen. Das sind keine vertrauliche Daten, es sei denn du hast das vereinbart :-)

2.Warum nicht.

Ausstehende Mieten sind nicht bezahlte Mieten. Um keinen Schlechten Ruf zu bekommen ist Vertragstreue nötig.

Lügt jemand kannst du dagegen vorgehen

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#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Die Familie aus Haus B ist auch bereit auszuziehen, da sie bereits mit der Familie aus Haus A einen Nachbarschaftsstreit hat, der bereits vor dem Landgericht lief.

Donnerwetter, das ging aber schnell.

quote:
... mit konkreten Vertragsbedingungen.

Für wen ?

quote:
So wurde von Familie A der Familie B z.B. vorgeworfen, dass sie Mietschulden hat.

Wenn da stimmt, sollte das sogar laut und deutlich kommuniziert werden !

quote:
Die Vermutung liegt sehr nahe, dass....

... hier die liebe Familie A verunglimpft werden soll.
Und dies obwohl Familie A nur die Wahrheit sagt.
Das ist schon mehr als unverschämt !

quote:
wie kann Familie B gegen die GmbH (als Vermieter) bzw. gegen den Hausverwalter vorgehen,

Warum soll denn gegen die Wahrheit vorgegangen werden ?

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