Hausverwalter=Eigentümer=Ärger!!

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
kerstin28
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwalter=Eigentümer=Ärger!!

Hallo,
ich hätte da mal ein paar Fragen.
Unser Hausverwalter (insg.6Wohnungen) ist gleich Eigentümer einer Wohnung. Er, eine Vermieterin und deren Mieterin Fr.T, haben sich gegen uns "spezialisiert". Meine Eltern besitzen zwei Wohnungen, in denen meine Schwester u. ich wohnen (ich werde aber bald Vermieter).
Die anderen Mieter besitzen Sonderrechte, speziell Fr.T. Alles was wir machen ist falsch, entweder nicht richtig gewischt, zu laut (normales gehen) in der Wohnung, auch werden Fotos bei der Eigentümervers. herumgegeben mit z.B. ein paar Schuhen vor meiner Wohnungstüre.
Auf Drängen des Hausverwalters und seiner "Kumpanin" wurde festgelegt, das kein Hund mehr im Haus aufgenommen werden darf, daher wurde die Hausordnung geändert. Zwei Wochen später hatte Fr. T einen. Auf Nachfrage beim Verwalter meinte dieser nur, die Vermieterin hätte das verschlafen!!!
Der Verwalter hat auch unser Hasenfreilaufgehege im Garten auf den Sperrmüll, weil er "angeblich" nicht wusste wem er gehört!!
Gestern hat der Verwalter mit dem Namen meines Vater Unwahrheiten bei einem anderen Mieter behauptet!!
Auch Fr.T hat nur ein Thema bei allen Leuten die ihr begegnen: und zwar meine Schwester, das wissen wir von einer anderen Mieterin, die sich mittlerweile auch mit ihr zerstritten hat.
Die Wohnung unter Fr.T wurde insgesamt 5 Mal letztes Jahr vermietet!! (zwei Mieter davon hat sie regelmässig beschimpft)
Aber das ist ja alles kein Problem, wenn der Hausverwalter auf ihrer Seite ist!!

MEINE FRAGE:
-Wie kann der Hausverwalter abgesetzt werden nach 11 J.?
Falls die Mehrheit dagegen ist, hat man andere Möglichkeiten ihn abzusetzen?
-Protokolle werden nicht bei den Versammlungen geführt! Besteht die Möglichkeit als Mieter oder nur als Vermieter, welche anzufordern?
- Was kann man gegen Verbreitung Unwahrheiten von Hausverwalter und Mieterin Fr.T machen?

Vielen Dank für die Bemühungen!!
Ich hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben, da wir nervlich mittlerweile am Ende sind, und auch schon in Behandlung deswegen waren.

Mit freundlichen Grüssen

Kerstin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Reggi2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Man sollte sich vielleicht zunächst das WEG/Wohnungseigentumsgesetz aus dem Internet herunterladen und ausdrucken, darin ist das meiste festgelegt, z. B. Fragen der Protokollführung. Mit Google leicht zu finden. Ansonsten ist meine Erfahrung: Nur wer schreibt, der bleibt. Alles protokollieren und (rechtzeitig) anmahnen, geltend machen, widersprechen.

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#2
 Von 
Tirko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, soweit ich weiss, muss als Verwalter jemand neutrales eingesetzt werden. Über die Versammlungen bzw. Beschlüsse muss Buch geführt werden, d.h. es muss alles schriftlich festgehalten werden und den Eigentümern zur Einsicht vorgelegt werden.
Jeder Eigentümer hat ein Einspruchrecht. Ich würde mich unbedingt informieren beim WEG.
Hoffe, das hilft ein wenig.

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