Darf eine Hausverwaltung sich einfach so aus einem Guthabenbetrag bedienen?

25. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf eine Hausverwaltung sich einfach so aus einem Guthabenbetrag bedienen?

Ende Mai 2006 berechnete mir die Hausverwaltung 2x 14 € für zwei Rücklastschriften. Das Geld für die Miete und Parkplatz werden gesondert abgebuch. Die Mietzahlung erfolgte einpaar Tage später.

Die Rücklastschriftgebühren habe ich allerdings nicht bezahlt.

Nun bekam ich eine Rückzahlung aus der Nebenkostenabrechnung.

Diese erhielt ich auch prompt, aber um 8,50 € gemindert. Die HV teilte mir auf Anfrage mit, dass diese Betrag zum Abzug gebracht
wurde um die Rücklastschriftgebühr zu begleichen.

1. Darf eine Hausverwaltung sich einfach so aus einem Guthabenbetrag bedienen ?

2. Erst einmal will die 28,00 € haben, jetzt reichen 8,50 €.
Wäre das vielleicht Betrug? Wie kann ich die 8,50 € zurückverlangen?



Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Hat die Hausverwaltung versucht per Lastschriftverfahren, welchem Du zugestimmt hast, die Miete und Parkplatzgebühr von Deinem Konto abzubuchen, dies aber nicht konnte weil das Konto nicht gedeckt war, bist Du verpflichtet die Rücklastschriftgebühren zu zahlen.

Sei froh, die geben sich jetzt mit € 8,50 zufrieden und anstatt klagen zu wollen (die Gerichte tatsächlich wegen € 8,50 zu belasten), sorge in Zukunft dafür, dass Dein Konto gedeckt ist. Somit ärgert sich keiner von Euch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Fliegenklatsche
was hat ein mahnbescheid mit einer abmahnung zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer rede hier eigentlich, dass ich vor Gericht will ? Ich habe jedenfalls nichts darüber geschrieben :)

Mich nervt es nur, dass die Hausverwaltung
sich einfach aus dem Guthaben bedient.

Anscheinend war eben nur der besagter Betag fällig, warum sollten die den auf den Rest verzichten.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen