Hausverwaltung entfernt/entwendet Mietereigentum ohne Information

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
1aSteiner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung entfernt/entwendet Mietereigentum ohne Information

M wohnt in einem edel-sanierten Mietshaus mit hohem Anteil an selbst nutzenden Eigentümern.
M stellt aufgrund ungenügendem Platz im gemeinsamen Fahrradkeller den Einkaufs-Fahrradanhänger unter dem Treppenaufgang ab und nutzt ihn 1x wöchentlich zum Getränke-Einkauf. Nach ca 1 Jahr verschwindet der Anhänger ohne Vorankündigung oder Anschlag/Anfrage.
M. hängt eine Suchanfrage ans schwarze Brett und bittet um Rückgabe. Zeitgleich frägt M beim neu gewechselten Hausmeisterdienst telefonisch an. Dieser bestätigt, auf Anweisung der Hausverwaltung den Anhänger entfernt zu haben und verweigert die Herausgabe mit dem Hinweis, er sei nur der Erfüllungsgehilfe der Hausverwaltung. Ein Grund für die Entfernung wurde nicht genannt.
Hintergrundinformation: Der Fahrradkeller ist seit dem Einzug von M. permanent überfüllt, sodass M die eigenen beiden Fahrräder hinter dem Haus im Freien parkt. Dort ist kein Platz für den Anhänger. Die Situation im Fahrradkeller ist/war ein Streitpunkt in der Eigentümergemeinschaft. Aufgrund der raumlichen Optimierung im Zuge der Sanierung wurden auch die Keller minimiert, sodaß diese kaum für Fahrräder geeignet sind/genutzt werden können.
M ist sich keiner Schuld bewußt und empfindet die Entwendung des Anhängers als nicht rechtmässig, scheut aber die Auseinandersetzung mit der Hausverwaltung aufgrund deren Haltung in der Vergangenheit: Die HV sei lediglich die Interessensvertretung der Eigentümer.
Welche Möglichkeiten hat M gegenuber dem Hausmeister?
Ist das Verhalten der Hausverwaltung angemessen? Wenn nein, gibt es eine Aufsichtsbehörde, bei der M eine Beschwerde führen kann?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38344 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Fahhradanhänger hat nichts unter dem Treppenaufgang zu suchen. Wo Du den unterbringst, das ist Dein Problem. An den Eigentümer schreiben, unter Fristsetzung zur Herausgabe des Anhängers bitten und sich gleichzeitig verpflichten, den Hänger nicht mehr im Treppenhaus abzustellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von 1aSteiner):
Welche Möglichkeiten hat M gegenuber dem Hausmeister?

Wenn du beweisen kannst, dass dies dein Fahrradanhänger ist, so kannst du gegenüber dem Hausmeister die Herausgabe verlangen. Besser wäre zwar vermutlich wie wirdwerden geschrieben hat die Hausverwaltung anzusprechen, aber auch der Hausmeister muss den meiner Meinung nach wieder herausgeben. Tut er dies nicht, könnte das im Extremfall sogar Diebstahl sein, wobei ich das nicht weiter thematisieren würde.

Zum Rest kann man nicht viel sagen. Die Fläche unter der Treppe ist nicht mitgemietet, von daher darf der Anhänger da nicht stehen. Ob du ihn ihn den Fahrradraum stellen darfst, hängt vom Mietvertrag ab.

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