Hausverwaltung findet meine Mietkaution nicht

28. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Flo60
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung findet meine Mietkaution nicht

Hallo,

hab in meiner alten Wohnung seit 02/2001 gewohnt, lt. Mietvertrag betrug damals die Mietkaution 1380 DM.

Nun bin ich ausgezogen, und die Hausverwaltung teilte mir mit,
das kein Mietkautionssparbuch von mir da ist....und ich
solle nachweisen, das ich die Mietkaution auch gezahlt habe.

Hab alles durchgesucht, leider nix gefunden, ist es richtig, das
ich es nun nachweisen muss ???

Danke schon mal für Eure Hilfe !

Gruß
Florian




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Kannst du dich denn nicht irgendwie daran erinnern, woher du damals das Geld (Spar-/Girokonto) genommen hast und ob bar gezahlt oder ggfs. überwiesen wurde? Wenn es nämlich vom Konto überwiesen wurde, dann könntest du dir über deine Bank einen Kontoauszug erstellen lassen.

Aber so einfach, wie sich die HV das macht, dass du das nämlich belegen musst - ich weiß nicht. Auch wenn die kein Sparbuch finden, müsste das Geld ja zunächst irgendwo bei denen verbucht worden sein (z.B. Kasse bei Barzahlung - allerdings müsstest du dann ja auch eine Quittung haben). Vielleicht haben die auch nur keine Lust zum suchen??

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Schätze mal, daß die Hausverwaltung das Objekt damals noch garnicht in der Verwaltung hatte.

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 262x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 172x hilfreich)

...Auch wenn die kein Sparbuch finden, müsste das Geld ja zunächst irgendwo bei denen verbucht worden sein (z.B. Kasse bei Barzahlung - allerdings müsstest du dann ja auch eine Quittung haben)...
:???:

Wenn ein KAUTIONSSPARBUCH ÜBERGEBEN wurde, wird das Geld ja gerade NICHT bar gezahlt oder überwiesen.
Der TE sollte aber schon erklären können, in welcher Weise er Kaution leistete.


-- Editiert von cuno am 28.10.2007 20:14:24

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Wenn ein KAUTIONSSPARBUCH ÜBERGEBEN wurde

könnte man das Konto auch ohne Sparbuchvorlage auflösen.

Deshalb wird wohl kein Buch übergeben worden sein, sondern man geht davon aus, das wohl eins angelegt worden sein müßte.

Allerdings müßte sich auch das bei der betreffenden Bank klären lassen.



-- Editiert von Morthingale am 28.10.2007 20:30:19

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#6
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 172x hilfreich)

...könnte man das Konto auch ohne Sparbuchvorlage auflösen...

Na so ohne weiteres auch nicht, das Buch müsste dann schon aufgeboten und für kraftlos erklärt werden.

....Deshalb wird wohl kein Buch übergeben worden sein, sondern man geht davon aus, das wohl eins angelegt worden sein müßte...

Da hätte der VM wohl kaum etwas davon. Ohne Übergabe des Buches wäre ja gerade keine Kautionsleistung erfolgt. Wer sollte hier *man* sein?

...und ich solle nachweisen, das ich die Mietkaution auch gezahlt habe.
Hab alles durchgesucht, leider nix gefunden, ist es richtig, das
ich es nun nachweisen muss ???...

Das denke ich hier schon.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Also,

Mieter zahlt Kaution, VM legt Sparbuch an.

Wenn Sparbuch verschwindet, kann das Konto auch ohne Sparbuch aufgelöst werden (so kompliziert ist das nicht).

Da der VM derartige Sparbücher wohl immer bei derselben Bank anlegt, kann von dieser auch überprüft werden, ob überhaupt jemals ein Sparbuch angelegt wurde.

Falls diese Überprüfung negativ ausfällt, hat der Mieter natürlich ein Nachweisproblem.

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#8
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 172x hilfreich)

...Mieter zahlt Kaution, VM legt Sparbuch an...

Das dürfte wohl eine Ausnahme darstellen. Regelmäßig legt wohl eher der M ein Kautionssparbuch an und überreicht dies dem VM.

Gerade HV werden sich schwer tun, für jeden M ein Sparbuch anzulegen, da kommt das Geld auf ein Fremdgeldkonto und fertig ist die Laube.

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Regelmäßig legt wohl eher der M ein Kautionssparbuch an und überreicht dies dem VM.

Dann müßte es dem TE doch umso leichter fallen, die Sache bei seiner Hausbank abzuklären.

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#10
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 172x hilfreich)

Eben, deshalb stimme ich der Aussage des VM ja auch zu. Es dürfte hier Sache des TE sein, diesen Nachweis zu führen.

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#11
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 262x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 172x hilfreich)

...Wie soll das funktionieren wenn der Mieter bei Unterschrift des MV die Kaution cash auf den Tisch legen darf?...

Darf möglicherweise, jedoch muss das der Mieter keinesfalls.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 262x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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