Hausverwaltung sorgt nicht für Ruhe - Schadensersatz bei Umzug in andere Wohnung möglich?

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mikel62
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausverwaltung sorgt nicht für Ruhe - Schadensersatz bei Umzug in andere Wohnung möglich?

Wir haben seit 2 Jahren Nachbarn über uns, die mit Vorliebe in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen Lärm machen. Z.B. in Form von Herumrücken, Ab- und Aufbauen von Möbeln, Musik jenseits der Zimmerlautstärke, Rennen und Springen in der Wohnung usw.

Hauseigentümer ist die Kirche, diese hat eine Hausverwaltung, der das Problem aber ziemlich am A.... vorbeigeht.
Ein Lärmprotokoll wird geführt, es wurden Fotos gemacht, sowie Audio- und Videobeweise (ohne direkt Personen zu filmen).
Mit Übermittlung dieser Beweise wurden der Hausverwaltung mehrfach Fristen gesetzt, für die Einhaltung der Ruhezeiten zu sorgen, aber die tut nicht wirklich was, darum ändert sich auch nichts.
Eine Mietminderung wäre nur in geringer Höhe möglich, würde daher wohl auch nichts bewirken.

Da mittlerweile unsere Gesundheit darunter leidet (meine Frau hat inzwischen mehrmals die Woche starke Migräneanfälle) bleibt uns nur noch eines: wir müssen uns was anderes suchen und das möglichst schnell.

Da wir seit 20 Jahre in dieser Wohnung wohnen, haben wir noch eine relativ günstige Miete.
Auf dem Wohnungsmarkt sind Wohnungen in ähnlicher Größe aktuell aber gut doppelt so teuer (bezogen auf Kaltmiete).

Gibt es eine Möglichkeit oder eventuell auch Präzedenzfälle, wo man die untätige Hausverwaltung an den Kosten eines Umzugs und dem im Gegensatz zur alten Wohnung höheren Mietpreis "beteiligen" kann?

Ergänzung: Von den lauten Mietern über uns ist nichts zu holen, die beziehen Harz4.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Mikel62):
Mit Übermittlung dieser Beweise wurden der Hausverwaltung mehrfach Fristen gesetzt,

Lärmmessung mit geeichten Geräten fand nicht statt?
Anzeigen bei Ordnungsamt / Polizei gestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mikel62
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mikel62):
Mit Übermittlung dieser Beweise wurden der Hausverwaltung mehrfach Fristen gesetzt,

Lärmmessung mit geeichten Geräten fand nicht statt?
Anzeigen bei Ordnungsamt / Polizei gestellt?


Nach eigenen Recherchen würde uns eine Lärmmessungen durch Firmen/Sachverständigen mit "geeichten" Geräten mehrere Monatsmieten kosten.

Die Polizei wurde über die Jahre einige male von uns angerufen, ist aber nicht einmal gekommen.
Außerdem ist das auch etwas schwierig, der Lärm ist ja nicht durchgehend und dann müßten die u.U. etwas auf das nächste Möbelherumschieben warten, das macht die Polizei nicht.
Eine Anzeige wurde leider mit der Begründung des nicht vorhandenen, öffentlichen Interesses nicht weiter verfolgt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Mikel62):
Form von Herumrücken, Ab- und Aufbauen von Möbeln, .... Rennen und Springen in der Wohnung usw.

Das ist normaler Gebrauch der Mietsache, da wird also keiner was gegen machen.



Bleibt also nur noch
Zitat (von Mikel62):
Musik jenseits der Zimmerlautstärke

nach persönlicher Einschätzung.



Erfolgsaussichten: minimalst



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Mikel62
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mikel62):
Form von Herumrücken, Ab- und Aufbauen von Möbeln, .... Rennen und Springen in der Wohnung usw.

Das ist normaler Gebrauch der Mietsache, da wird also keiner was gegen machen.


Abends um 23:30 Uhr? Wohl kaum!

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Mikel62):
Nach eigenen Recherchen würde uns eine Lärmmessungen durch Firmen/Sachverständigen mit "geeichten" Geräten mehrere Monatsmieten kosten.
Spaß kostet

Zitat (von Mikel62):
Abends um 23:30 Uhr?
Das ist nicht mehr Abends. Das ist nachts. Und da gilt Nachtruhe

Zitat (von Mikel62):
Die Polizei wurde über die Jahre einige male von uns angerufen, ist aber nicht einmal gekommen.
Vieleicht haben die was wichtiges zu tun. Sicherstellung der öffentlichen Ordnung beispielsweise.

Zitat (von Mikel62):
Gibt es eine Möglichkeit oder eventuell auch Präzedenzfälle, wo man die untätige Hausverwaltung an den Kosten eines Umzugs und dem im Gegensatz zur alten Wohnung höheren Mietpreis "beteiligen" kann?
Wenn man auszieht weil man mit einer "normalen" Umgebung nicht mehr klar kommt, dann ist das Privatvergnügen. Ich frage mich warum die nicht reagieren. Wahrscheinlich weil die vorgebrachte Beschwerde zu unsubstantiiert ist. Für mich ergibt sich aus der Fallbeschreibung nicht viel, was mehr als eine normale Lebenssitutation darstellt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Ergänzung: Von den lauten Mietern über uns ist nichts zu holen, die beziehen Harz4.


Und nun sucht man dringend jemanden bei dem etwas zu holen ist, richtig?

Signatur:

3113

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
]Vieleicht haben die was wichtiges zu tun. Sicherstellung der öffentlichen Ordnung beispielsweise.


Wenn jemand z.B um 23:30Uhr wegen Lärm bei der Polizei (wenn kein Ordnungsamt erreichbar) anruft, dann erwarte ich aber schon das die Polizei dem nachgeht. Einfach ignorieren kann sie dies nicht!


Zitat (von Mikel62):
Mit Übermittlung dieser Beweise wurden der Hausverwaltung mehrfach Fristen gesetzt, für die Einhaltung der Ruhezeiten zu sorgen, aber die tut nicht wirklich was, darum ändert sich auch nichts.
Eine Mietminderung wäre nur in geringer Höhe möglich, würde daher wohl auch nichts bewirken.


Sie haben sich bereits beim Vermieter offiziell beschwert und dieser unternimmt nicht? Haben Sie nicht wenigstens eine Antwort bekommen das der VM ihre Beschwere für unbegründet, bzw. nicht ausreichend belegt hält? Dann sollten Sie die Miete mindern und sei es nur um 5%.

Der Vermieter wird dann sichtlich reagieren, entweder er ermahnt den lärmenden Mieter, oder er verlangt von Ihnen die Nachzahlung der geminderten Beträge und droht ansonsten mit Kündigung ihres Mietvertrages.

Einen Anspruch auf Kostenübernahme ihres Auszuges und eventueller künftiger Mietmehrkosten haben Sie auf keinen Fall!

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Hausverwaltung selbst ist erst mal für gar nichts gegenüber dem M verantwortlich, da sie lediglich ein Erfüllungsgehilfe des VM ist und nicht selbst dem M Leistungen schuldet.

AFAIK ist der VM nur für Mängel der Mietsache verantwortlich (also wenn etwa die Wände/Decke zu dünn wären, sodaß auch normale Zimmerlautstärke noch die Nachbarn belästigt).

Selbst wenn man eine Verantwortlichkeit bejahen würde, würde sich diese aber auf das Ergreifen entsprechender Schritte beschränken. D.h. dann erst mal Abmahnung, dann evtl. Kündigung, dann erst mal die Kündigungsfrist, dann ggfs. Räumungsklage, dann ist die Familie vielleicht ein Härtefall und kann nicht so schnell oder gar nicht herausgeklagt werden etc. Ein weites Feld.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Wenn jemand z.B um 23:30Uhr wegen Lärm bei der Polizei (wenn kein Ordnungsamt erreichbar) anruft, dann erwarte ich aber schon das die Polizei dem nachgeht. Einfach ignorieren kann sie dies nicht!
Nein, aber die Polizei hat ein gewisses Personalkontigent und wenn dieses mit wichtigeren Aufgaben beschäftigt ist, dann kommt halt keiner.



Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Nein, aber die Polizei hat ein gewisses Personalkontigent und wenn dieses mit wichtigeren Aufgaben beschäftigt ist, dann kommt halt keiner.


Ich drücke es mal so aus. Es soll auch polizeibekannte "Dauerbeschwerer" geben bei denen die Polizei, wegen fruchtloser Einsätze in der Vergangenheit, die Priorität ganz unten ansetzt!

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#11
 Von 
Mikel62
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Die Hausverwaltung selbst ist erst mal für gar nichts gegenüber dem M verantwortlich, da sie lediglich ein Erfüllungsgehilfe des VM ist und nicht selbst dem M Leistungen schuldet.

AFAIK ist der VM nur für Mängel der Mietsache verantwortlich (also wenn etwa die Wände/Decke zu dünn wären, sodaß auch normale Zimmerlautstärke noch die Nachbarn belästigt).

Selbst wenn man eine Verantwortlichkeit bejahen würde, würde sich diese aber auf das Ergreifen entsprechender Schritte beschränken. D.h. dann erst mal Abmahnung, dann evtl. Kündigung, dann erst mal die Kündigungsfrist, dann ggfs. Räumungsklage, dann ist die Familie vielleicht ein Härtefall und kann nicht so schnell oder gar nicht herausgeklagt werden etc. Ein weites Feld.


Ok, das ist doch mal eine hilfreiche Anwort.
Wir sind auch erstmal davon ausgegangen, dass die Hausverwaltung so handelt. Tut sie aber nicht oder nicht mit der nötigen Konsequenz. Liegt wohl daran, dass diese Hausverwaltung ein Eigenbetrieb der Kirche ist. Und nicht umsonst heisst es ja: wessen Brot ich ess - dessen Lied ich sing...

Also hilft wieder mal nur Eines, wie vielen anderen, lärmgeplagten Mietern: Zähne zusammenbeissen, eine hoffentlich dauerhaft ruhige Bleibe suchen und umziehen, um dann wieder zur Ruhe kommen zu können.

Ich muss mich nur wirklich sehr darüber wundern, dass hier von Einigen derartiger Lärm in den Ruhezeiten als "normale Umgebung" oder "normaler Gebrauch der Mietsache" bezeichnet wird...

-- Editiert von Mikel62 am 21.08.2019 21:42

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