Hausverwaltung verlangt Mietvertrag

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
chant3r
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung verlangt Mietvertrag

Guten Tag,

Kurz zur Situation: Letztes Jahr wurde unsere Wohnung (wir wohnen zur Miete) an einen neuen Eigentümer verkauft. Zum 01.03. wechselte auch die Hausverwaltung und verlangt nun unseren Mietvertrag.

Bin ich verpflichtet der Verwaltung den Vertrag auszuhändigen bzw. welchen Nutzen hätte dies für die Verwaltung?

Wenn eine Notwendigkeit bestünde sollte sich die Verwaltung doch zunächst an meinen Vermieter wenden oder mögliche Daten vom alten Verwalter besorgen (welcher aber nie einen Mietvertrag von uns wollte).

Danke schonmal

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von chant3r):
Bin ich verpflichtet der Verwaltung den Vertrag auszuhändigen
Nein.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du hast also nie einen MV unterschrieben?

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#3
 Von 
chant3r
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Mietvertrag habe ich natürlich, geschlossen mit dem damaligen Eigentümer der Wohnung.
Ich meinte damit, dass der alte Verwalter eben diesen Vertrag nicht von uns eingefordert hat.

-- Editiert von chant3r am 18.07.2019 17:36

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kauf bricht nicht die Miete. Der neue Eigentümer geht alle Rechten/Pflichten des bisherigen Mietvertrags ein.
Eine Pflicht, dem neuen Eigentümer den Mietvertrag rauszurücken, besteht nicht.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Es geht nicht um den neuen Eigentümer, es geht um die Hausverwaltung.

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von chant3r):
Einen Mietvertrag habe ich natürlich, geschlossen mit dem damaligen Eigentümer der Wohnung.
Ich meinte damit, dass der alte Verwalter eben diesen Vertrag nicht von uns eingefordert hat.
Du bist folglich im Besitz des mit dem vorigen Eigentümer geschlossenen Mietvertrages. Den sollte der neue Eigentümer bei Kauf vom Verkäufer bekommen haben. Frag doch Deinen Vermieter, warum die Verwaltung jetzt den MV von Dir fordert. Gut möglich, dass der VM den Vertrag versemmelt (oder nie bekommen) hat. Auch möglich, dass der Vermieter die HV mit der Mietverwaltung beauftragt hat und die jetzt den Vertrag brauchen.
Sprich mit Deinem Vermieter, denn einfach so hat die Verwaltung keinen Anspruch auf den Mietvertrag.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Es geht nicht um den neuen Eigentümer, es geht um die Hausverwaltung.


Weder der Eigentümer, noch die von ihm beauftragte Hausverwaltung haben das Recht, dass Du als Mieter den Mietvertrag vorlegen musst.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von chant3r):
Bin ich verpflichtet der Verwaltung den Vertrag auszuhändigen

Nein.
Zumindest nicht, wenn sie nicht vom Vermieter entsprechend bevollmächtigt wurde.
Der Vermieter könnte hier eventuell erfolgreich sein.



Zitat (von chant3r):
bzw. welchen Nutzen hätte dies für die Verwaltung?

Das sie vollständige Unterlagen hat, korrekte Abrechnungen erstellen kann, Zahlungsüberwachung, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Ich vermute die Verwaltung bzw. der neue Vermieter möchten wissen, ob es irgendwelche besonderen Klauseln (Staffelmiete z.B.) gibt, welche eine mögliche Mieterhöhung beeinflussen können, und welche Betriebskosten laut Vertrag umlegbar sind. Vielleicht auch, welche Rechte der Mieter an Allgemeinbereichen hat.

Nun ist der Mieter meiner Meinung nach nicht verpflichtet, diese Informationen dem Vermieter zu geben. Nur könnte es halt sein, dass der Vermieter dann einfach Dinge ausprobiert und z.B. den Zugang zu Allgemeinbereichen einschränkt oder einfach alles an Betriebskosten umlegt, was theoretisch möglich ist.

Sollte der Mietvertrag für den Mieter positive Regelungen in diesem Bereich haben, so wird der Mieter spätestens dann begründet (d.h. unter Vorlage der Mietvertragsregelung) dagegen vorgehen müssen. In einem solchen Fall könnte es sinnvoll sein, schon jetzt die entsprechenden Informationen zu liefern. Dann gibt es später keinen Streit.

Wenn der Mietvertrag aber eh "schlimmst-möglich" für den Mieter ist, dann würde ich nicht empfehlen, ihn vorzulegen. Davon hat der Mieter nichts, ganz im Gegenteil. Verpflichtet ist der Mieter meiner Meinung nach nicht dazu. Der Vermieter kann ja nach entsprechender Vorankündigung gerne in der Mietwohnung Einsicht in den Mietvertrag nehmen.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Weder der Eigentümer, noch die von ihm beauftragte Hausverwaltung haben das Recht, dass Du als Mieter den Mietvertrag vorlegen musst.
Das ist richtig, aber dennoch wurde nicht nach dem Eigentümer gefragt. Du hast eine Frage beantwortet, die gar nicht gestellt wurde.
Oder auf schulisch: Setzen 6, Thema verfehlt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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