Hausverwaltung will Nebenkostenabrechnung nicht klären

9. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
RiLeBe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung will Nebenkostenabrechnung nicht klären

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und finde leider online einfach nicht „die Antwort". Es geht um die Nebenkostenabrechnungen 2018 – 2020. Alle Abrechnungen wurden fristgerecht innerhalb 12 Monat erstellt. Zu jeder Abrechnung habe ich entsprechend fristgerecht Widerspruch eingelegt und zu diversen Kostenpunkten Belegeinsicht gefordert. Die Belege habe ich inzwischen bekommen, mehr aber auch nicht. Zu den von mir geschilderten Punkten, zu welchen ich Widerspruch eingelegt habe, erhalte ich nie wirklich eine Antwort.

Beispiel:

Am 20.11.2020 habe ich (betreffend BK Abrechnung 2018) auf fünf A4 Seiten geschildert, warum ich der Abrechnung der einzelnen Kostenpunkte widerspreche.
Gestern (565 Tage später) erhielt ich dann eine Antwort. Nur leider war in der Antwort keine Antwort enthalten.
Ich weiß so langsam nicht mehr wie ich hier noch handeln soll. Hat der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht auch irgendwelche Fristen die einzuhalten sind? Ich erinnere regelmäßig an meine Schreiben aber warte wirklich immer sooo extrem lange und dann ist in dem Schreiben nicht mal was wirklich „hilfreiches" dabei.

Beispiel:
Im der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 waren unter anderem Kosten zur Bewirtschaftung des Parkplatzes enthalten. Vertraglich ist jedoch festgelegt, dass die Mieter für die Pflege/Reinigung der Parkplätze zuständig sind. Daran wird man auch immer mal in Rundschreiben erinnert. Nun, nach 565 Tagen, schreibt mir die Hausverwaltung folgendes:

„Bei den Parkplätzen werden die Rabatten gesondert gepflegt. Wir verweisen auf das anliegende Foto. Hier gibt es einen gesonderten Vertrag."

Das anliegende Foto zeigt eine Hecke in einer völlig anderen Straße wie das Objekt, in welchem ich wohne. Es hat keinerlei Bezug zu meinem Widerspruch. Ein „gesonderter Vertrag" liegt mir nicht vor und war auch dem Schreiben nicht beigelegt.

Das Ganze zieht sich und zieht sich und so langsam habe ich das Gefühl, die wollen die Sache gar nicht klären. Für 2018 – 2020 hätten sie insgesamt gern 1.7k, ich komme jedoch nur auf gesamt 9€. Das hatte ich denen auch so geschrieben, inkl. Erklärung, und die 9€ überwiesen.
Anrufen bringt auch nichts, da geht nie jemand ran, nur der AB. Das Objekt hier ist nicht klein, 63 Einheiten. Nachbarn mit welchen ich sprach, haben im Grunde alle das selbe Problem und warten ebenfalls. Eigentümer der Objekte werden streng geheim gehalten, dazu konnte ich bisher nie etwas in Erfahrung bringen.

Welche Möglichkeiten seht ihr, das Drama zu beenden und endlich Klärung zu erhalten!?



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von RiLeBe):
Eigentümer der Objekte werden streng geheim gehalten, dazu konnte ich bisher nie etwas in Erfahrung bringen.

Die gehen einen auch nichts an.
Einzig worauf man Anspruch hat, ist die Anschrift des Vertragspartners der als Vermieter auftritt.



Zitat (von RiLeBe):
Hat der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht auch irgendwelche Fristen die einzuhalten sind?

Man hat Belegeinsicht gefordert, die hat man bekommen.
Vermieter bzw. Hausverwaltung sind nicht verpflichtet hier komplett Kompetenzvermittlung zu betreiben und den "Erklärbär" zu geben.

Man müsste also mal prüfen, was konkret man da für Fragen gestellt hat.

In den fünf A4 Seiten hat man ja nur geschildert, warum man der Abrechnung der einzelnen Kostenpunkte widerspricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RiLeBe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In den fünf A4 Seiten hat man ja nur geschildert, warum man der Abrechnung der einzelnen Kostenpunkte widerspricht.


Was genau sollte ich sonst tun? Beispielsweise diese Kosten zur Parkplatzpflege. Das ist im Vertrag nicht enthalten und wie gesagt, wir müssen die Plätze selbst sauber halten. Da gibt's keine Hecke oder Rasen zum mähen.
Ich weiß somit auch nicht was ich mit dem Foto von der Hecke aus einer anderen Straße soll, welche nicht zum Objekt gehört.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von RiLeBe):
Ich weiß somit auch nicht was ich mit dem Foto von der Hecke aus einer anderen Straße soll, welche nicht zum Objekt gehört.

Nun, die würde ich einfach sichern, denn damit kann man später recht gut die Inkompetenz des Vermieter bzw. der HV beweisen.

Ansonsten, wenn die nichts aufklären wollen obwohl sie dazu verpflichtet sind, dann würde ich da nicht mehr nachhaken und die einfach in die Verjährung laufen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
RiLeBe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten, wenn die nichts aufklären wollen obwohl sie dazu verpflichtet sind, dann würde ich da nicht mehr nachhaken und die einfach in die Verjährung laufen lassen.


Nun kommen wir der Antwort auf meine Frage vielleicht näher. Kannst du mir mehr zur Verjährung sagen, oder die entsprechenden § ?
Ich finde lediglich die Fristen zur Erstellung der Abrechnung etc., aber bisher nichts in die Richtung - wie lange das ganze Spiel, wie in meinem Falle, seitens der Hausverwaltung "gespielt" werden kann.

Sie senden mir keine Mahnungen oder ähnliches, ich hätte es jedoch gern mal geklärt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von RiLeBe):
die entsprechenden § ?

Das wären § 195 BGB und § 199 BGB.



Zitat (von RiLeBe):
ich hätte es jedoch gern mal geklärt.

Dann würde man wohl klagen müssen, auf eigenen Kosten und eigenes Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von RiLeBe):
Für 2018 – 2020 hätten sie insgesamt gern 1.7k,
Was fordern sie im einzelnen für die 3 Jahre? Die 1,7k sind wofür?
Zitat (von RiLeBe):
Sie senden mir keine Mahnungen oder ähnliches,
Wie? Sie senden dir nur die jeweilige Jahresabrechnung über die BK und verlangen darin die Nachzahlung von X€?

Das falsche Foto kam nun gerade erst...
Die Gartenpflegekosten für diesen Parkplatz sind in jeder Jahresabrechnung enthalten?
Wofür hast du die *richtigen* 9€ überwiesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
RiLeBe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie? Sie senden dir nur die jeweilige Jahresabrechnung über die BK und verlangen darin die Nachzahlung von X€?


Sie senden immer ca Im September die Abrechnung (soweit also völlig ok)
Danach fordere ich dann immer die Belege an und nach zwei, drei Erinnerungen bekomme ich diese auch.

Die Abrechnungen sind im Grunde immer identisch, ergo die selben "Problematiken".

Für 2018-2020 insgesamt 1.7k, darin enthalten sind z.B.

Parkplatz Bewirtschaftung (dazu steht nichts im Vertrag, im Gegenteil Mieter müssen selbst pflegen inkl. Winterdienst, Hecken oder ähnliches gibt es da nicht

Stromkosten Fahrstuhl aus Gebäude nebenan, müsste man herausrechnen mit dem Fahrstuhl hat "unser Haus" nichts zu tun.

Müllgebühren für Mülltonnen die nicht zum Haus gehören, sondern ebenfalls zu einem der Nachbargebäude. Zu diesen Tonnen haben "wir" nicht einmal Zugang, da andere Schließanlage.

Aber auf all diese Fragen bzw. Widerspruch kommt einfach nichts hilfreiches.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RiLeBe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wofür hast du die *richtigen* 9€ überwiesen?


Ich habe Abrechnungen 2018-2020 selbst korrigiert und alle unstrittigen Kosten abzgl. VZ ergeben 9.13€ Nachzahlung. Habe ich der Hausverwaltung alles ganz genau aufgeschlüsselt, per Einschreiben übersandt und die 9€ überwiesen. Aber darauf kam auch nichts. Das war 11/2021

In dem letzten Schreiben hat man ja auf mein Schreiben von 12/2020 "reagiert" bin mir somit nicht sicher ob sie das neuere Schreiben überhaupt schon gelesen haben. Angekommen heißt ja nicht automatisch auch gelesen/verarbeitet

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Vielleicht sollte hier erstmal geschildert werden ob denn Nachzahlungen zu leistet waren
oder ob es ein höheres Guthaben geben würde,
wenn man die beanstandeten Forderungen abzieht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Bitte keine Wiederholungen. Parkplatz/ Widersprüche/Korrekturen/Belegeinsichten und die 9,- € sind nun bekannt.

Wofür nun in 3 Jahren 1,7k€?

Seit wann wohnst du dort? Hat die HV gewechselt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Vielleicht sollte hier erstmal geschildert werden ob denn Nachzahlungen zu leistet waren oder ob es ein höheres Guthaben geben würde, wenn man die beanstandeten Forderungen abzieht.

Zitat (von RiLeBe):
Ich habe Abrechnungen 2018-2020 selbst korrigiert und alle unstrittigen Kosten abzgl. VZ ergeben 9.13€ Nachzahlung.




Zitat (von Anami):
Wofür nun in 3 Jahren 1,7k€?

Hat RiLeBe bereits erklärt. Aber lesen und verstehen ist ja bekanntermaßen nicht so Deines, das alte Problem mal wieder ...

@RiLeBe
Diverse User hier empfehlen nutzlose Kommentare des Users Anami einfach zu ignorieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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