Hauswart, Hausreinigung und alle 2 Wochen selbst putzen

30. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bjoergulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauswart, Hausreinigung und alle 2 Wochen selbst putzen

Hallo,

ich möchte in eine neue Wohnung ziehen und habe einige Punkte am Vertrag die mich stören.
So muss ich alle 2 Wochen die Treppe putzen, obwohl in den Nebenkosten der Hauswart und die Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung enthalten sind.
Die Straße und die Schneeräumung wird dafür übernommen...

Ist das so in Ordnung? Was für Aufgaben hat den der Hauswart?

Dankeschön
Bjoergulf

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andrea000
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Hauswart ist nicht automatisch fürs Treppeputzen zuständig.
Was steht denn genau im Vertrag unter dem Punkt: Hausreinigung? Ist die Frage, ob dort steht, daß die Treppe von jemand anderes geputzt wird. Wenn nicht: Ein Reinigungsunternehmen kostet dich im Monat mindestens 20 Euro, auch wenns lästig ist: Selber putzen ist billiger.
Lg

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#2
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Bjoergulf,

wäre es bei Seiner Anspruchsgrundlage nicht angemessener, wenn Er sich ein Hotel suchte?

Ist Er bei seiner Frau Mutter nicht mehr genehm?

Putzen ist eine Selbstverständlichkeit!

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

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#3
 Von 
Bjoergulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber JHG,
vielen Dank für die qualifizierte Bemerkung. Vielleicht sollten Sie sich ein zusätzliches Hobby suchen oder einfach ihre unpassende Meinung für sich behalten. Foren sind für Leute gedacht, die hilfesuchend Fragen stellen und diese durch andere Mitglieder beantwortet bekommen

Ausserdem ist es kein Problem zu putzen, sondern die Frage war, ob der Vermieter in den Nebenkosten Hauswart und Hausreinigung zusätzlich abrechnen darf (z.B. 2.Miete).

Bitte qualifizierte Bemerkungen oder gar keine. Danke!

PS: Und es soll Leute geben, die beruflich viel unterwegs sind und am wochenlang nicht ihre eigene Wohnung sehen

mfg


-- Editiert von Bjoergulf am 30.08.2006 16:14:19

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn du für eine Hausreinigung in den NK mit einzahlst, brauchst du keine Treppe zu putzen.
Oder habt ihr im Treppenhaus viele Fenster, vielleicht meint der VM damit, Fensterreinigung?

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#5
 Von 
Bjoergulf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, übermässig viele Fenster sind es nicht. Wen n ich das richtig verstanden habe, kann ich den Vermieter auf diesen Punkt einmal ansprechen.

Entweder putzen oder Hausreinigung in den Nebenkosten, aber nicht beides...

Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
Entweder putzen oder Hausreinigung in den Nebenkosten, aber nicht beides...


Ganz so einfach dürfte das wohl nicht sein. Du wirst Dir schon die Mühe machen müssen, genau in den Mietvertrag/die Hausordnung zu schauen, so wie es auch andrea0000 schon geschrieben hat.

Der Hauswart hat sicherlich weitergehende Aufgaben, als das Treppenhaus zu putzen, so dass diese Kosten nicht zwangsläufig die Treppenreinigung beinhalten. Mit Hausreinigung kann auch z.B. gemeint sein, dass die Außenanlagen vom Hauswart sauber gehalten werden, ein eventuell vorhandener Hof, Dachrinnen, Fenster in den Allgemeinräumen, etc. Also, wie gesagt, wenn das im Vertrag nicht konkreter geregelt ist, andererseits aber drin steht, dass Du halt alle 2 Wochen die Treppe putzen musst, dann wirst Du das auch tun müssen. Die Kosten für den Hauswart musst Du trotzdem - gemeinsam mit den anderen Mietern - tragen.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@ Axel
müßte dann nicht in diesem Fall Hausreinigung dann genauer definiert werden?

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Eirene:

Darum sag ich ja, er muss halt schauen, was genau im Vertrag steht. Wobei ich schon der Meinung bin, wenn Hausreinigung nicht genauer definiert ist, andererseits aber die Treppenreinigung vom Mieter exipliziet vertraglich verlangt wird, dann gehört diese eben nicht zum Umfang der Hausreinigung, sondern zu den Aufgaben des Mieters.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#9
 Von 
doberfrau
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
wie sieht es denn aus, wenn ich in meinem Mietvertag ein Entgeld für einen sogn. "Hausmeister" bezahle und die Vermieterin plötzlich erwartet, dass jede Mietpartei im turnus Unkraut zupft in einer Garageneinfahrt neben dem Haus? Die Garage ist an einem Mieter in unserem Haus vermietet.Kann die Vermieterin wirklich verlangen, dass ich Unkraut in der Einfahrt zupfe?Ansonsten droht sie mit einem Unternhemen das sie dann beauftragen will und auf unsere Miete umlegen will. Bin richtig wütend!
Danke für eine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Wie viel wird den in den NK für den Hauswart und die Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung angesetzt?

Meiner Meinung nach:
- ist der Hauswart nicht automatisch für die Treppenhausreinigung zuständig, bzw. beinhaltet dies nicht von vornherein.
- Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung ist in meinen Augen was anderes als Treppen putzen.
- Trotz dieser 2 Punkte, kann es gut sein, dass du die Treppe turnusmäßig reinigen musst.

Sehe es wie AxelK. Entscheidend ist der Wortlaut im Mietvertrag, bzw. Hausordnung.

feuerelfe

-- Editiert von feuerelfe am 12.09.2006 18:19:31

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