Hebeanlage ausgewechselt, Vermieter will nicht zahlen

24. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
KristinL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hebeanlage ausgewechselt, Vermieter will nicht zahlen

Grüße!

Folgendes Szenario:

Unsere Hebeanlage im Keller ist durch eine Verstopfung der Toilette kaputt gegangen. Der Schaden wurde umgehend dem Vermieter gemeldet, dieser setzte sich mit einer entsprechenden Firma in Verbindung. Nach einem ersten Begutachten stellte diese fest, dass die gesamte Hebeanlage ausgetauscht werden muss und Pi mal Daumen Kosten in Höhe von max. 500 € entstehen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Vermieter teilte uns dieser mit, dass er die Kosten nicht übernehmen will und wir versuchen sollen den Schaden über die Haftpflicht laufen zu lassen. Wir verweigerten dies, weil wir den Schaden nicht verschuldet haben und dies ein Betrug wäre. Die Toilette wurde stets "sachgemäßg" benutzt.
Das Thema wurde nicht weiter verfolgt und die Firma beauftragt, den Schaden zu beheben. Der Handwerker lies uns unterschrieben, dass er die Hebeanlage ausgewechselt und das Rohr gereinigt hat. Mehr nicht. Er sagte uns, das Rohr wäre verstopft gewesen, aber nicht wodurch. Nach erneuter Rücksprache mit dem Mieter erfuhren wir dann, dass die Firma auf der Rechnung vermerkte, dass ein Einkaufschip das Rohr blockierte und aufgrund dessen, die Hebeanlage zerstört wurde. Der Vermieter wirft uns nun vor, diesen Chip fahrlässig in die Toilette geworfen zu haben und will die Rechnung auf uns umlasten. Die Rechnung beträgt fast 900€. Er habe schon mit seinem Anwalt gesprochen und der hätte ihm gesagt, sowas sei Mietersache.

Leider finden sich im Internet keinerlei Urteile dazu, der Fall ist doch etwas spezieller. Ich weiß schon soviel, dass der Vermieter uns nachweisen muss, dass wir den Schaden definitiv verursacht habe. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das ganze auf einen Vergleich raus läuft, sollten wir vor Gericht gehen?

Ich bin momentan echt ratlos, ob es sich "lohnt" einen Anwalt einzuschalten oder nicht.

Mit besten Grüßen
Kristin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Mündet in die Hebeanlage denn nur Toiletten die eurem Zugriff unterliegen oder auch die anderer Mieter?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
dass die Firma auf der Rechnung vermerkte, dass ein Einkaufschip das Rohr blockierte




Irgend wer spinnt da. Ich vermute fast der Vermieter.

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#3
 Von 
KristinL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nur unsere Toilette ist mit der Hebeanlage verbunden. Ich frage mich ehrlich gesagt auch, ob so ein Einkaufschip für sowas verantwortlich sein kann.. zumal uns davon nie was gesagt wurde.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Naja,

wenn der Chip genau die Schaufelräder der Pumpe in der Hebeanlage blockiert hat ...

Ist so ähnlich wie der Kirschkern in der Geschirrspülmaschine - wenn der es irgenwie schafft, bis zur Pumpe vorzudringen, dann spült die Spülmaschine nicht mehr. Allerdings geht sie dann im Regelfall wieder, wenn man den Kern aus den Schaufelrädern der Pumpe wieder herusgepult hat.

Zitat:
Ich weiß schon soviel, dass der Vermieter uns nachweisen muss, dass wir den Schaden definitiv verursacht habe.

Wenn die Hebeanlage aber nur an eure Toilette angeschlossen ist, dann ist der Beweis, dass die Verstopfung von eurer Toilette ausgegangen ist, aber nicht so furchtbar schwer. Das ist also nicht der springende Punkt.

Die spannenden Fragen werden vielmehr sein,
- ob eine Hebeanlage einen Einkaufschip hätte verkraften müssen und
- ob es ein Fehlverhalten des Mieters darstellt, wenn er einen Einkaufschip in die Toilette fallen lässt.

Für letzteres wird es wieder darauf ankommen, ob der Mieter die besonderheiten einer Hebeanlage kannte oder hätte kennen müssen. (Dass eine Toilette mit Hebeanlage allgemein "sensibler" auf Fremdkörper reagiert als eine Toilette ohne Hebeanlage, sollte allgemein bekannt sein. Ob das konkret auch für Einkaufschips gilt, ist halt die Preisfrage ...)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Warum übergebt Ihr die ganze Sache nicht wirklich der Haftpflichtversicherung? Sollen die das doch klären. Wenn die zahlen, sind doch alle glücklich.

Was wäre da Betrug? Steht doch schon auf der Rechnung, dass es ein Einkaufswagenchip war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KristinL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Weil Haftpflichtschäden ganz anders abzulaufen haben. Der Schaden muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Die müssen die Möglichkeit haben das zu überprüfen. Teilweise habe die auch Firmen, mit denen Sie bevorzugt arbeiten. Ich kann nicht, nachdem alles repariert wurde und die Rechnung vorliegt der Haftpflicht sagen: "da, zahl mal." Mit Glück zahlen die vllt die Hälfte..
Und es wäre Betrug, weil der Vermieter uns schon vorher sagte, man könne bei der Haftpflicht ja angeben, dass die Tochter was ins Klo geworfen hätte (da wusste man von dem Chip noch gar nichts).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Naja, bei einer Toilette kann man es auch nicht vorhersagen. Jetzt habt ihr aber den Chip und das Ihr den nicht extra hineingeworfen habt, ist ja auch klar. Und Einkaufschips habe ich auch nicht immer im WC dabei. Zahlen müsst Ihr wahrscheinlich so oder so, denn der Einkaufchip kann doch wohl ziemlich nur aus Eurem Badezimmer kommen und das Versenken von Gegenständen gehört nicht zum ordnungsgemäßen Gebrauch einer Toilette.

Ich glaube, dass die Versicherung das nicht verlagen kann, dass Ihr auf die Gefahr hin, die Tochter könnte was hineingeworfen haben, warten müsst. In dem Falle kann man es erst später bei der Reparatur erkennen. Soll man dann unterbrechen und die Firma der Versicherung holen?

Warum ist das Betrug vom Vermieter? Vielleicht hat er auch nur viel Erfahrung und hat solche Schäden schon einmal erlebt oder er kennt Kinder in der analen Phase.

Ich kenne einen anderen Fall.... Da war es die dreckige Katzenstreu, weil das Kind zu faul oder noch zu unverständig war, um zum Mülleimer zu laufen und es der Meinung war, die "Kaka von der Mieze gehört da rein." Glücklicher Weise war es nicht die Katze.

Die Sache ist bis zu Gericht gegangen.

Ende vom Lied: Mieter musste alles zahlen, einschließlich der Prozesskosten. Übrigens hat die unverbindliche Anfrage bei der Versicherung ergeben, sie hätte den Schaden ersetzt, wenn man sie gefragt hätte.

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