Heiz- und Warmwasserkosten lt. Mietvertrag in den NK enthalten, aber müssen doch extra gezahlt werde

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)
Heiz- und Warmwasserkosten lt. Mietvertrag in den NK enthalten, aber müssen doch extra gezahlt werde

Hallo zusammen,

bei folgendem Sachverhalt benötige ich Hilfe bei der Einschätzung und zur Vorgehensweise gegen den Vermieter:

Wir haben eine Mietwohnung von einem Vormieter übernommen. Lt. Inserat des Vormieters sollten die Heiz- und Warmwasserkosten (Gas) in den genannten NK enthalten sein. Auch lt. Mietvertrag (Haus und Grund), der mir auch vom Vermieter vorab zur Verfügung gestellt wurde, sollen die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK enthalten sein. Die NK sind lt. Vertrag für Heizung und Warmwasser (80%) und für übrige Betriebskosten (20%) aufgeteilt, wobei nach den Individualvereinbarungen hinten im Vertrag ersichtlich wird, dass sich die 20% alleine auf die mitgemietete Küche (Möblierungspauschale) bezieht, so dass es wenig Sinn macht, dass die NK lediglich aus Heizung und Warmwasser besteht. Mir ist das bei Vertragsabschluss nicht aufgefallen. Als ich im Mietvertrag sah, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser in den NK enthalten sind, war das Thema für mich abgehackt.
Nach einigen Wochen meldete sich die örtliche Versorgungsgesellschaft bei mir, so dass mir der Vermieter nach meiner Anfrage auch mitteilte, dass ich diese Kosten zusätzlich übernehmen müsse. Da sich die für uns zusätzlichen Kosten 150,00 betragen und die Miete ohnehin nicht gering ist (12,50 / m2) haben wir den Vermieter gebeten, eine Lösung (Reduzierung der Kaltmiete) hierfür zu finden. Bislang leider ohne nennenswerte Reaktion des Vermieters.

Eigentlich möchte ich gut auskommen mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung und habe daher versucht via Kommunikation das Problem zu lösen, was aber anscheinend nicht möglich ist.

Wie schätzt ihr die den Sachverhalt ein und was empfiehlt ihr?

Danke und Grüße
rotucko

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53 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es wäre hilfreich, wenn Sie den betreffenden Passus der NK hier einstellen. Aufgrund Ihrer TE kann ich zu keinem Ergebnis kommen, da Sie schreiben:

Zitat:
Mir ist das bei Vertragsabschluss nicht aufgefallen. Als ich im Mietvertrag sah, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser in den NK enthalten sind, war das Thema für mich abgehackt.


Wenn es so im MV steht, mach es keinen Sinn, dass der Versorger Sie anschreibt. Sie sollten das diesbezügliche Schreiben an den VM weiterleiten.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Was im Mietvertrag des Vormieters steht bzw. wie ein Vormieter die Wohnung inseriert, das interessiert nicht, da der Mieter seinen Mietvertrag nur mit dem Vermieter abschliessen kann.

Was steht denn nun genau in Deinem Mietvertrag, den Du mit dem Vermieter abgeschlossen hast?
Lade am besten die relevante(n) Seite(n) bei einem Bilderdienst hoch und stelle den Link hier rein.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
Nach einigen Wochen meldete sich die örtliche Versorgungsgesellschaft bei mir.....
Welche? Gas? Wasser?

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#4
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Sorry, wenn die Angaben im ursprünglichen Beitrag nicht klar hervorgingen. Ja, es handelt sich um die Gas-Kosten für Heizung und Warmwasser.
Sicherlich weiß ich, dass die Angaben des Vormieters irrelevant sind. Daher beziehe ich mich auf die Angaben aus meinem Mietvertrag, wo es in § 3 Miete unter D. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen folgendes steht:

"Für die anfallenden Betriebs- und Heizkosten werden bei Mietbeginn folgende monatliche Vorauszahlungen erhoben:
1. Für Heizung und Warmwasser: 180 EUR
2. Für alle übrigen Betriebskosten: 50 EUR
3. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung insgesamt monatlich: 230 EUR

Sollten vorstehend keine Vorauszahlungen beziffert sein, gelten angemessene Vorauszahlungen als vereinbart."

Meldet euch, wenn noch mehr Angaben benötigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
Da sich die für uns zusätzlichen Kosten 150,00 betragen und die Miete ohnehin nicht gering ist (12,50 / m2) haben wir den Vermieter gebeten, eine Lösung (Reduzierung der Kaltmiete) hierfür zu finden. Bislang leider ohne nennenswerte Reaktion des Vermieters.


Da muss nicht die Kaltmiete reduziert werden, sondern die Vorauszahlung. Und bei den Verbrauchskosten zahlt man nur das, was man verbraucht. Warum sollte der Vermieter darauf reagieren?

Zitat (von Rotucko):
Ja, es handelt sich um die Gas-Kosten für Heizung und Warmwasser.


Wenn schon 150 Euro an den Versorger geht, muss man halt an den Vermieter 150 Euro weniger Vorauszahlung leisten.



Über die Vorauszahlung wird dann im nächsten Jahr abgerechnet und eventuell gibt es Geld zurück oder es muss etwas nachgezahlt werden.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Was steht denn genau imMietvertrag zu den umlegbaren Betriebskosten? Wrd irgendwo auf §2 Betriebskostenverordnung verwiesen?

Hintergrund der Frage: Es ist eine Vorauszahlung vereinbart worden. Wenn dem Vermieter keine umlegbaren Betriebskosten in der Höhe entstehen, so sind die halt entsprechend von ihm zurückzuzahlen. Man müsste also prüfen, was genau zu den umlegbaren Betriebskosten vereinbart wurde. Eine Möblierungspauschale gehört mit einiger Sicherheit nicht dazu. Die hat in den Betriebskosten nichts verloren.

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#7
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

In § 3 Miete findet sich unter B. Betriebskosten der Verweis auf § 556 BGB sowie auf § 2 Betriebskostenverordnung und der Hinweis, dass es sich bei den aufgezählten Betriebskosten um beispielhafte nicht abschließende Aufzählung handelt.

Mir ist klar, dass es sich bei den NK um Vorauszahlungen für Betriebskosten handelt, die vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Mich ärgert es einfach, dass die BK-Vorauszahlung im MV falsch ausgewiesen/dargestellt ist und ich somit falsche Informationen hatte, so dass ich bei Unterzeichnung des MV nicht berücksichtigen konnte, dass 150 EUR zusätzlich Kosten für mich entstehen werden, denn das tun sie ja, wenn man davon ausgeht, dass der Vermieter die BK-Vorauszahlung realistisch kalkuliert. Die übrig bleibenden 50 EUR für Betriebskosten, die der Vermieter faktisch auch noch mit der Möblierungspauschale verrechnet, werden realistisch nicht die Betriebskosten decken - würden wahrscheinlich lediglich für die Schädlingsbekämpfung aufgrund der Mäuse-Problematik im Haus reichen. Ich habe also -außer dem Zinseffekt- nicht viel davon, 180 EUR weniger Vorauszahlungen zu leisten, wenn ich am Ende alle BK nachzahlen muss.
Aus dieser Irreführung bei Vertragsunterzeichnung resultierte auch meine Forderung nach Kürzung der KM.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
Heiz- und Warmwasserkosten lt. Mietvertrag in den NK enthalten
Zitat (von Rotucko):
"Für die anfallenden Betriebs- und Heizkosten werden bei Mietbeginn folgende monatliche Vorauszahlungen erhoben:

Das sind 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte!!!
Wem du die Vorauszahlung leistest spielt überhaupt keine Rolle, du hast die tatsächlichen Kosten zu tragen. Wenn die Abrechnung über den VM läuft, dann bekommt dieser eine Vorauszahlung von aktuell 180€. Wenn die Abrechnung direkt über den Versorger läuft, dann bekommt halt der Versorger die Vorauszahlungen in Höhe von 150€. Beides brauchst du natürlich nicht zu zahlen. Bei 150€/monatlich wären das 1800€/Jahr für Gas. Je nach beheizter Fläche ist das ein normaler Preis für Heizung und Warmwasser.
Du würdest aktuell also 150€ an den Versorger und 50€ an den Vermieter zahlen müssen. Ob 600€/Jahr für die übrigen Betriebskosten reichen musst du dir ausrechnen. Was ist mit Strom und Wasser? zahlst du das direkt an den jeweiligen Versorger oder soll das in den 50€ für die Betriebskosten enthalten sein?

-- Editiert von micbu am 26.09.2016 14:38

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#9
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Strom zahle ich direkt und Wasser läuft über die NK.
Dass ich am Ende die tatsächlichen Kosten tragen muss ist mir klar. Mich ärgert die Falschangabe/Irreführung im MV, dass die Gas-Kosten bereits in den realistisch kalkulierten NK enthalten sein sollen. Denn es wurden die übrigen BK als Heiz- und Warmwasserkosten dargestellt, dh wenn ich die 180 EUR nicht mehr an den Vermieter zahle - weil ich sie bereits direkt an den Versorger entrichte -, dann werde ich iRd tatsächlichen Schluss-Abrechnung eine hohe Nachzahlung haben, da die lt. MV zu zahlenden Vorauszahlungen (eigentlich Null, da 180 EUR für Heiz- und Warmwasserkosten wegfallen und die 50 EUR mit der Möblierungspauschale verrechnet werden) mit den üblich anfallenden BK nichts zu tun haben.

Gibt es keine ges. Regelung, dass der Vermieter die NK dem Grunde und der Höhe nach plausibel angeben muss? Denn letzlich schaut man doch als Mieter (zumindest auch) auf die Gesamtmiete. In meinem Fall wurde ich irregeführt mit der Angabe, dass die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK einkalkuliert wurden - denn das stimmt ja einfach nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Aus #4

Zitat:
"Für die anfallenden Betriebs- und Heizkosten werden bei Mietbeginn folgende monatliche Vorauszahlungen erhoben:
1. Für Heizung und Warmwasser: 180 EUR
2. Für alle übrigen Betriebskosten: 50 EUR
3. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung insgesamt monatlich: 230 EUR


Ich würde daraus schließen, dass der VM sich darum kümmert und mit dem Versorger einen Vertrag schließt.

Einfach so abändern kann man den Vertrag nicht, hier ist auch nicht die Kaltmiete zu mindern, sondern es wären die NK-Vorauszahungen um den Betrag zu mindern, der für Heizung und Warmwasser steht, aber dies geht nur schriftlich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind, ansonsten nicht.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
In meinem Fall wurde ich irregeführt mit der Angabe, dass die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK einkalkuliert wurden - denn das stimmt ja einfach nicht.
Nein, du hast es immer noch nicht verstanden!
Der VM möchte 180€ als Vorauszahlung für Gas. Diese Höhe ist absolut realistisch angesetzt, denn der Versorger selbst möchte ja sogar nur 150€. Du hast die Wahl. Entweder pochst du auf den Vertrag, dass der VM das mit dem Gasversorger übernimmt und zahlst diesem dafür monatlich einen Abschlag in Höhe von 180€ oder du zahlst selbst die 150€ an den Versorger. Nicht beides. Du wurdest über nichts getäuscht!

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Nach einigen Wochen meldete sich die örtliche Versorgungsgesellschaft bei mir, so dass mir der Vermieter nach meiner Anfrage auch mitteilte, dass ich diese Kosten zusätzlich übernehmen müsse.
,

Für mich ist dies sehr dünn als Grundlage. Daraus ergibt sich noch nichtmal was die Versorgungsgesellschaft will.
Sogar dass es um Heizungs- Warmwasserkosten geht fehlt.
Gibt es in der Wohnung einen Gasherd oder andere Verbrauchsstellen ?
Gibt es einen Gaszähler für die Wohnung ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#13
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Nach einigen Wochen meldete sich die örtliche Versorgungsgesellschaft bei mir, so dass mir der Vermieter nach meiner Anfrage auch mitteilte, dass ich diese Kosten zusätzlich übernehmen müsse.
,

Für mich ist dies sehr dünn als Grundlage. Daraus ergibt sich noch nichtmal was die Versorgungsgesellschaft will.
Sogar dass es um Heizungs- Warmwasserkosten geht fehlt.
Gibt es in der Wohnung einen Gasherd oder andere Verbrauchsstellen ?
Gibt es einen Gaszähler für die Wohnung ?


Was meinst du mit sehr dünn? Wie bereits gesagt, geht es hier um die Gaskosten für Heizung und Warmwasser, die beide über Gas laufen. Es gibt keine anderen Verbrauchsstellen. Im Mietvertrag wird etwas unter den NK - nämlich Heiz- und Warmwasserkosten mit 180 EUR - aufgezählt, das der Vermieter nicht (als Vorleistung) übernimmt, sondern direkt von mir zu tragen ist. Es gibt auch einen Gaszähler für jeden Mieter im Keller.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

#13

Zitat:
Was meinst du mit sehr dünn? Wie bereits gesagt, geht es hier um die Gaskosten für Heizung und Warmwasser, die beide über Gas laufen. Es gibt keine anderen Verbrauchsstellen. Im Mietvertrag wird etwas unter den NK - nämlich Heiz- und Warmwasserkosten mit 180 EUR - aufgezählt, das der Vermieter nicht (als Vorleistung) übernimmt, sondern direkt von mir zu tragen ist. Es gibt auch einen Gaszähler für jeden Mieter im Keller.


Es handelt sich also um ein MFH, evtl. vermietete Eigentumswohnung? Was sagt denn der Versorger? Irgendwer muss ja den alten Versorgungsvertrag gekündigt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Rotucko):
In meinem Fall wurde ich irregeführt mit der Angabe, dass die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK einkalkuliert wurden - denn das stimmt ja einfach nicht.
Nein, du hast es immer noch nicht verstanden!
Der VM möchte 180€ als Vorauszahlung für Gas. Diese Höhe ist absolut realistisch angesetzt, denn der Versorger selbst möchte ja sogar nur 150€. Du hast die Wahl. Entweder pochst du auf den Vertrag, dass der VM das mit dem Gasversorger übernimmt und zahlst diesem dafür monatlich einen Abschlag in Höhe von 180€ oder du zahlst selbst die 150€ an den Versorger. Nicht beides. Du wurdest über nichts getäuscht!



Gibt es keine ges. Regelung, dass der Vermieter die NK dem Grunde und der Höhe nach plausibel/realistisch angeben muss?

Sicherlich ist man in die irre geführt, wenn der Vermieter zusichert, dass die NK NEBEN den übrigen Betriebskosten auch die Heiz- und Warmwasserkosten abdecken und sich dann herausstellt, dass die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten lediglich die übrigen Betriebskosten abdecken und die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten zusätzlich anfallen.
Du übersiehst und verstehst mein Anliegen nicht! Es geht nicht nur um die realistische Höhe der Heiz- und Warmwasserkosten, sondern der NK, die für 180 EUR auf Heiz- und Warmwasserkosten und für 50 EUR auf übrige Betriebskosten kalkuliert sind - wobei vom letzteren faktisch zu 100% Verrechnung mit der Möblierungspauschale erfolgt. Wenn die übrigen Betriebskosten realistisch angegeben und nicht als Heiz- und Warmwasserkosten "verkleidet" worden wären, dann wäre das sicherlich kein Problem, denn dass ich die Heiz- und Warmwasserkosten habe ich nicht erst heute verstanden. Versuche bitte das GANZE Bild zu sehen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wie bereits gesagt, geht es hier um die Gaskosten für Heizung und Warmwasser, die beide über Gas laufen.
Woraus soll sich das ergeben ?
Zitat:
Es gibt keine anderen Verbrauchsstellen.

So, und wofür ist dann dieser Zähler:
Zitat:
Es gibt auch einen Gaszähler für jeden Mieter im Keller.


Ich vermute, dass sich das Schreiben auf genau diesen Zähler bezieht.
Der Vormieter hatte den Zähler auf seinen Namen angemeldet und ist ausgezogen. Der Vermieter hat der Versorgungsstellen den neuen Mieter gemeldet und die Versorgungsstelle sich bei dem neuen Mieter.

Welcher Verbrauch läuft über diesen Gaszähler ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
#13
Zitat:
Was meinst du mit sehr dünn? Wie bereits gesagt, geht es hier um die Gaskosten für Heizung und Warmwasser, die beide über Gas laufen. Es gibt keine anderen Verbrauchsstellen. Im Mietvertrag wird etwas unter den NK - nämlich Heiz- und Warmwasserkosten mit 180 EUR - aufgezählt, das der Vermieter nicht (als Vorleistung) übernimmt, sondern direkt von mir zu tragen ist. Es gibt auch einen Gaszähler für jeden Mieter im Keller.


Es handelt sich also um ein MFH, evtl. vermietete Eigentumswohnung? Was sagt denn der Versorger? Irgendwer muss ja den alten Versorgungsvertrag gekündigt haben.


Ja, es handelt sich um ein MFH mit einem Eigentümer.
Der Vertrag mit der Versorgungsgesellschaft war wohl immer mit dem Mieter direkt. Deswegen sind sie auch auf mich zugekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es gibt zwei Möglichkeiten.

1. Kein Vertrag mit dem Versorger

Hier läuft man jedoch in Gefahr, dass die Versorgung evtl. eingestellt wird, wenn der VM keinen Vertrag abscließt. Dem Versorger ist es egal, was in Ihrem MV steht.

2. Vertrag mit dem Versorger

___________

Ich würde den VM darauf hinweisen, dass er bis Datum X mitteilen soll, dass er den Vertrag mit dem Versorger abschließt, nach Ablauf der Frist den Vertrag selber abschließen und analog dazu die NK-Vorauszahlung um den Betrag kürzen, der für Heizung und Warmwasserbereitung vorgesehen war, dies natürlich auch in dem Schreiben erwähnen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):

Ja, es handelt sich um ein MFH mit einem Eigentümer.
Der Vertrag mit der Versorgungsgesellschaft war wohl immer mit dem Mieter direkt. Deswegen sind sie auch auf mich zugekommen.


Könnten SIe evtl. mal

Zitat:
Wir haben eine Mietwohnung von einem Vormieter übernommen


konkretisieren? Üblicher Weise schließt man einen neuen Mietvertrag ab bei Mieterwechsel.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
Sicherlich ist man in die irre geführt, wenn der Vermieter zusichert, dass die NK NEBEN den übrigen Betriebskosten auch die Heiz- und Warmwasserkosten abdecken und sich dann herausstellt, dass die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten lediglich die übrigen Betriebskosten abdecken und die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten zusätzlich anfallen.

Du möchtest es nicht verstehen. Es fallen keine Heiz- und Warmwasserkosten zusätzlich an! Zumindest nicht nachdem was du über deinen Vertrag erzählst! Photographier doch mal deinen Vertrag, anonymisier deine Daten und stell mal ein Photo ein, damit man sich ein wirkliches Bild von deinem Vertrag machen kann.

-- Editiert von micbu am 26.09.2016 16:26

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Wie bereits gesagt, geht es hier um die Gaskosten für Heizung und Warmwasser, die beide über Gas laufen.
Woraus soll sich das ergeben ?
Zitat:
Es gibt keine anderen Verbrauchsstellen.

So, und wofür ist dann dieser Zähler:
Zitat:
Es gibt auch einen Gaszähler für jeden Mieter im Keller.


Ich vermute, dass sich das Schreiben auf genau diesen Zähler bezieht.
Der Vormieter hatte den Zähler auf seinen Namen angemeldet und ist ausgezogen. Der Vermieter hat der Versorgungsstellen den neuen Mieter gemeldet und die Versorgungsstelle sich bei dem neuen Mieter.

Welcher Verbrauch läuft über diesen Gaszähler ?


Verstehe den Sinn der Frage leider nicht ganz. Der Gaszähler zählt den Gasverbrauch für Heizung und Warmwasser. Ich wüsste auch nicht, was er sonst noch machen sollte, wenn es keine anderen Gasgeräte/-Anschlüsse in der Wohnung gibt. Das Schreiben des Versorgers bezieht sich klar auf diesen Zähler.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Rotucko):

Ja, es handelt sich um ein MFH mit einem Eigentümer.
Der Vertrag mit der Versorgungsgesellschaft war wohl immer mit dem Mieter direkt. Deswegen sind sie auch auf mich zugekommen.


Könnten SIe evtl. mal

Zitat:
Wir haben eine Mietwohnung von einem Vormieter übernommen


konkretisieren? Üblicher Weise schließt man einen neuen Mietvertrag ab bei Mieterwechsel.


Es wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen, also keine Mietübernahmevereinbarung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Rotucko
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Rotucko):
Sicherlich ist man in die irre geführt, wenn der Vermieter zusichert, dass die NK NEBEN den übrigen Betriebskosten auch die Heiz- und Warmwasserkosten abdecken und sich dann herausstellt, dass die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten lediglich die übrigen Betriebskosten abdecken und die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten zusätzlich anfallen.

Du möchtest es nicht verstehen. Es fallen keine Heiz- und Warmwasserkosten zusätzlich an! Zumindest nicht nachdem was du über deinen Vertrag erzählst! Photographier doch mal deinen Vertrag, anonymisier deine Daten und stell mal ein Photo ein, damit man sich ein wirkliches Bild von deinem Vertrag machen kann.

-- Editiert von micbu am 26.09.2016 16:26



Sorry, aber du siehst das Gesamtbild nicht! Dass ich die Heiz- und Warmwasserkosten nicht doppelt zahlen muss ist mir klar. Zusätzliche Kosten habe ich deswegen, weil die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten eigentlich die übrigen Betriebskosten abdecken und die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK nicht einkalkuliert sind, obwohl dies im MV so deklariert wurde.
Wenn ich doch eine Whg miete, dann möchte ich doch finanziell wissen, wie hoch ist die KM, wie hoch sind die üblichen NK und was ist darin enthalten bzw. was muss ich noch separat entrichten. Vertraglich wurde mir suggeriert, dass NEBEN den übrigen BK auch die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK berücksichtigt worden, was aber nicht der Fall ist. Mir wurden somit falsche Angaben gemacht, so dass ich in meiner Entscheidung, die Whg zu mieten, nicht alles berücksichtigen konnte.
Wenn du schon mal selbst eine Whg gemietet hast, dann solltest du diesen Aspekt verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Der Gaszähler zählt den Gasverbrauch für Heizung und Warmwasser. Ich wüsste auch nicht, was er sonst noch machen sollte, wenn es keine anderen Gasgeräte/-Anschlüsse in der Wohnung gibt. Das Schreiben des Versorgers bezieht sich klar auf diesen Zähler


Also gibt es eine Gasetagenheizung mit Warmwasserversorgung und keine Gasheizung für alle Wohnungen des Hauses.
Ist für mich jetzt neu.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
Sorry, aber du siehst das Gesamtbild nicht! Dass ich die Heiz- und Warmwasserkosten nicht doppelt zahlen muss ist mir klar. Zusätzliche Kosten habe ich deswegen, weil die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten eigentlich die übrigen Betriebskosten abdecken und die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK nicht einkalkuliert sind, obwohl dies im MV so deklariert wurde.
Wenn ich doch eine Whg miete, dann möchte ich doch finanziell wissen, wie hoch ist die KM, wie hoch sind die üblichen NK und was ist darin enthalten bzw. was muss ich noch separat entrichten. Vertraglich wurde mir suggeriert, dass NEBEN den übrigen BK auch die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK berücksichtigt worden, was aber nicht der Fall ist. Mir wurden somit falsche Angaben gemacht, so dass ich in meiner Entscheidung, die Whg zu mieten, nicht alles berücksichtigen konnte.

Na gut, Du hast Dir Dein ganz persönliches Gesamtbild zusammengebastelt.
Du merkst auch nicht, dass Du Dir selbst widersprichst und dass Deine Argumentation hinkt.
Woraus soll sich denn ergeben, dass "die angegebenen Heiz- und Warmwasserkosten eigentlich die übrigen Betriebskosten abdecken und die Heiz- und Warmwasserkosten in den NK nicht einkalkuliert sind, obwohl dies im MV so deklariert wurde"?
So ist es eben nicht im MV deklariert (nach Deinen Schilderungen)

Dass Du zusätzliche Kosten hast, gibt Deine Schilderung und der von Dir genannte Mietvertragshappen auch nicht her.
180Euro Hzg+WW + 50 Euro kalte BK an den Vermieter = insgesamt 230 Euro Vorauszahlungen
150Euro Gasbezugskosten direkt an den Gasversorger + 30Euro sonstige Heizkosten an den Vermieter + 50 kalte BK Euro an den Vermieter = insgesamt 230 Euro Vorauszahlungen
Wo bitte ist sind hier Zusatzkosten?
Gleich ist auch, dass es sich nur um vereinbarte Vorauszahlungen handelt - der Abrechnungsbetrag hängt in beiden Varianten von den tatsächlichen Betriebskosten und Deinem persönlichen Verbrauch ab.

Und nocheinmal: eine vereinbarte Höhe von Vorauszahlungen stellt nie und nimmer eine Zusicherung über die tatsächlich entstehenden Gesamtkosten dar.
http://www.bussmann-feckler.de/muss-der-vermieter-die-betriebskostenvorauszahlungen-bei-vertragsabschluss-kostendeckend-kalkulieren/
Besondere Umstände hinsichtlich einer Zusicherung oder gar eine falsche Angabe/Täuschung ist aus Deiner Schilderung nicht zu erkennen.

Wenn Dir eine genaue Vorauskalkulation vor Abschluss des Mietvertrages wichtig war, dann hättest Du Dir z.B. eine Kopie der Betriebskostenabrechnung Deines Vorgängers geben lassen können (und müssen). Eventuelle Diskrepanzen hättest Du dann auch schon vor MV-Abschluss klären können.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Rotucko):
Gibt es keine ges. Regelung, dass der Vermieter die NK dem Grunde und der Höhe nach plausibel/realistisch angeben muss?


Nein. Er muss nur darüber abrechnen. Erst bei der nächsten Abrechnung kann man einen realistischen Abschlag verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sagt mal, versteht Ihr es nicht?
Rotucko hat die Wohnung gemietet im Glauben, die 180 Euro wären für Heizung und Warmwasser. Plus nochmal 50 Euro sonstige Betriebskosten.
Und nun hat sich herausgestellt, dass er 150 Euro an den Versorger direkt zahlen muss für Heizung&Warmwasser. Und dass die vom Vermieter veranschlagten 180 Euro für die kalten Betrieskosten sind. Was weiß ich, Müllabfuhr, Allgemeinstrom etc. etc. etc. Und die 50 Euro sind lediglich als Miete gedacht für die Küche.
Also verlangt der Vermieter, dass der TS: Die 230 Euro NK zahlt UND dazu noch sich selbst um sein Gas kümmert und dafür nochmal 150 Euro zahlt. Und wenn der TS das vorher gewusst hätte, dass die 230 Euro eben nicht seine Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser abdecken, dann hätte er die Wohnung vermutlich nie gemietet.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Sagt mal, versteht Ihr es nicht?
Rotucko hat die Wohnung gemietet im Glauben, die 180 Euro wären für Heizung und Warmwasser. Plus nochmal 50 Euro sonstige Betriebskosten.
Und nun hat sich herausgestellt, dass er 150 Euro an den Versorger direkt zahlen muss für Heizung&Warmwasser.

Genau das gibt der Vertrag aber nicht her! Das reimt sich Rotucko einfach zusammen, aber das ist nicht die Realität!
Überleg doch mal selber. 230€ an den VM plus 150€ an den Gasversorger, das wären 380€ monatlich, sprich 4560€ Nebenkosten im Jahr!!! Das ist purer Unsinn! Diese Nebenkosten (Öl/Wasser/Strom/Müll/Grundsteuer) habe ich bei 240m² Wohnfläche in meinem 3 stöckigen EFH nicht!

Der TE schreibt selbst:
Zitat (von Rotucko):
Die NK sind lt. Vertrag für Heizung und Warmwasser (80%) und für übrige Betriebskosten (20%) aufgeteilt,


-- Editiert von micbu am 27.09.2016 08:26

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Und wenn der TS das vorher gewusst hätte, dass die 230 Euro eben nicht seine Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser abdecken, dann hätte er die Wohnung vermutlich nie gemietet.


Der Vermieter hätte auch 0 Euro Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser nehmen können. Daraus kann man auch nicht ableiten, dass keine Energie verbraucht wird.

Zitat (von micbu):
Überleg doch mal selber. 230€ an den VM plus 150€ an den Gasversorger, das wären 380€ monatlich, sprich 4560€ Nebenkosten im Jahr!!!


Der TE schwiegt sich aus, wie groß die Wohnung eigentlich ist.

Zitat (von Rotucko):
Lt. Inserat des Vormieters sollten die Heiz- und Warmwasserkosten (Gas) in den genannten NK enthalten sein.


Wenn überhaupt, hat der Vormieter den TE getäuscht. Und der kann auch Auskunft darüber geben, wie hoch die NK im Jahr tatsächlich waren. Außerdem fallen vermutlich noch Heizkosten für die Gemeinschaftsflächen an, die kann der Vermieter auch noch auf den Mieter umlegen.

Zudem bezeichnet man die NK mittlerweile als 2. Miete. Je nach Heizverhalten sind 2 - 3 Euro/qm sind normal. Außerdem gibt es noch NK für Aufzug, Hausmeister, Gartenpflege, Schneeräumen, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom etc.

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#30
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich würde 150 Euro weniger an den VM zahlen. Dann zahlt man letztlich noch 80 Euro, wovon 50 Euro für die Küche sind. Mit 30 Euro kommt man nicht allzuweit, daher würde ich einen günstigeren Gasanbieter als den örtlichen Versorger suchen und das an die Seite legen.

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