Heizen, Nachtspeicher etc.

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
smallsire
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizen, Nachtspeicher etc.

Hallo zusammen,

ich habe eine kleine 20 qm Wohnung und alle Räume sind getrennt.
D.h.

Wohnzimmer/Schlafzimmer
Küche
Flur
Badezimmer

Ich habe im Wohnzimmer/Schlafzimmer einen sehr großen Nachtspeicher und im Flur einen kleinen Nachtspeicher.

So im Bad und in der Küche selber habe ich keine Heizung

Ist das ein Grund die Miete zu mindern?

Konnte mir damals keine andere Wohnung nehmen, da ich wegen Problemen schnell eine suchen und finden musste.

Zahle 167 € Miete und 65 € Strom halt wegen der Nachtspeicher.

Danke schonmal für Antworten und Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
smallsire

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7 Antworten
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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Es kommt ja nicht auf die Anzahl der Heizungen an, sondern ob in allen Räumen die Mindesttemperatur erreicht wird.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
smallsire
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay die Temperatur könnte erreicht werden wenn ich neue Fenster eingebaut bekomme.

Dies habe ich schon gemeldet und ne Firma war schon da nur der Antrag muss noch genehmigt werden.

Da wäre dann noch eine Frage:

Da ich unter dem Dach wohne sind die Wände extrem kalt da sehr wahrscheinlich damals (altes Haus) keine Dämung etc. verbaut worden sind? kann man dagegen was machen?

Denke mal nicht oder?

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Trotzdem bleibt die Frage, ob mit den Heizungen die Mindesttemperatur erreicht wird.

quote:
Raumtemperatur in Wohnungen

Der Vermieter muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine bestimmte Raumtemperatur erreicht wird. Die Heizperiode erstreckt sich meistens von Mitte September bis Mitte Mai. Die Heizperiode wird dadurch festgelegt, dass zu heizen ist, wenn 3 Tage lang um 21:00 Uhr die Außentemperatur nicht 12°C erreicht.

Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Raumtemperaturen vorschreibt. Auf Grund Verschiedener Urteile kann man jedoch bei Beheizung folgende Raumtemperaturen zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erwarten:

20°C in Wohnräumen und Küche


22°C in Bädern


18°C in Schlafzimmern und Fluren


zu den übrigen Zeiten überall mindestens 18°C

Werden diese Raumtemperaturen nicht erreicht, steht Ihnen Mietminderung zu. Bei einem Totalausfall der Heizung werden von den Gerichten bis zu 75% Mietminderung zugestanden. Kontrollmessungen müssen in der Mitte des Raumes 1,5 Meter über dem Boden vorgenommen werden.


-----------------
""

-- Editiert am 15.10.2010 09:14

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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