Heizkosten 50/50 Regelung

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
wassernixe41
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)
Heizkosten 50/50 Regelung

Hallo zusammen,
Zur Vorgeschichte:
wir wohnen seit einigen Jahren in einem 6 Parteien Haus. Der Vorbesitzer hat es verkommen lassen und wir sind "noch" die einzigen Mieter hier. Allerdings wurde im letzten Jahr von den Gaswerken das Gas abgestellt (Vermieter hat die Nebenkosten nicht an die Gaswerke weitergeleitet), sodass wir im letzten Winter mit Katalytöfen heizen mussten. Jetzt hat sich seit Mai ein neuer Eigentümer eingefunden, der das Haus komplett renoviert und saniert. Schön und gut, wir haben jetzt ab 01.12.09 eine neue Wohnung gefunden weil wir hier nicht mehr leben können. Nun zu meinem Problem. Der neue Vermieter will jetzt in der nächsten Zeit wieder die Heizung in Betrieb nehmen. Er will jetzt die Gasnebenkostenabrechnung nach der 50/50 Regelung vornehmen. Wie gesagt, das Haus ist hier ausser uns völlig leerstehend. Bei dieser Regelung müssten wir doch dann horrende Gasnachzahlungen haben. Angeblich hat der neue Vermieter eine Vorauszahlung von 10.000 Euro leisten müssen. Ich weiss nicht, ob wir uns nicht damit ins eigene Fleisch schneiden, wenn ich dieser Regelung zustimme. Wenn ich es nicht tue, dann würde das Gas nicht angestellt und wir würden dann für die 2 Monate mit den Katalytöfen weiter heizen. Mich würd jetzt interessieren, ob es überhaupt rechtens ist, wie der Vermieter abrechnen will. So wie es aussieht, will er auch keine Röhrchen zum Ablesen anbringen, da er nach unserem Auszug auch unsere Wohnung komplett sanieren will. Ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt und hoffe auf Antworten.
Vielen Dank im Voraus

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12 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Habt Ihr wegen der Mängel die Miete gemindert ?

Gruß
Michael


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#2
 Von 
wassernixe41
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, wir hatten gemindert. Jetzt will der neue Vermieter aber logischerweise die volle Miete sehen und deshalb hat er gestern auch den ganzen Schimmel beseitigt, der sich aufgrund unserer Heizsituation vom letzten Jahr angesammelt hat. Wir hatten bis September letzten Jahres noch volle Miete und Nebenkosten bezahlt und die Nebenkosten sind unserem neuen Vermieter zu gering. Allerdings wohnen wir noch 8 Wochen hier und ich sehe echt nicht ein, dass wir eine extrem hohe Nebenkostenvorauszahlung leisten müssen zumal wir ja dann für alle Wohnungen mitheizen müssen. Die ganzen 5 Jahre in denen wir jetzt hier wohnen, sind nicht einmal die Heizkosten abgelesen worden von einer Firma, weil auch dieses Unternehmen vom Vorvermieter nie bezahlt worden ist. Irgendwann stellt natürlich jede Firma ihren Dienst ein, wenn nichts gezahlt wird.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ihr habt doch einen gültigen Mietvertrag, den der neue EIgentümer mit übernommen hat. Die dort aufgeführte Regelung zu den nebenkosten muss dieser auch so weiterführen. Wenn er das gas nicht anstellt, dann mindert Ihr weiter die Miete,

quote:
Ist die Wohnung während der Heizperiode nicht beheizbar, rechtfertigt dies nach Ansicht des Landgerichts Berlin (GE 93, S. 263) eine Mietminderung von 75 %.

Das Landgericht Hamburg (WM 76, S. 10) gewährt bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode sogar eine Mietminderung in Höhe der vollen Miete.


An Eurer Stelle würde ich die Miete um 100% mindern für den Rest der Wohnzeit.

Gruß
Michael


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#4
 Von 
wassernixe41
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Nach unserem bisherigen Mietvertrag haben wir eine 30/70 Regelung, also 30% nach m2 und 70% nach Wärmeverbrauch. Ich weiss nicht ob wir weiterhin kürzen dürfen, wenn alle Mängel behoben sind, soweit ich das jetzt momentan beurteilen kann.Allerdings seh ich auch nicht ein, für ein komplett leerstehendes Haus die Heizung zu bezahlen. Ich krieg hier langsam echt graue Haare. Messröhrchen krigen wir wohl angebracht lt. unserem Vermieter. Hab den gerade endlich telefonisch erreichen können.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Jetzt ist die Heizperiode. Wenn die Heizung nicht funktioniert, könntet Ihr die Miete um 100% mindern.

Gruß
Michael


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#6
 Von 
wassernixe41
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, der Vermieter will ja auch anstellen, aber wahrscheinlich nicht für das Geld, was wir bisher gezahlt haben. Bisher hatten wir eine Heizkostenvorauszahlung von 60€ pro Monat und die ist die ganzen 5 Jahre auch nicht erhöht worden. Wenn er jetzt unseren Mietvertrag so übernimmt, kann er dann die Heizkostenpauschale erhöhen aufgrund dessen, dass sich die Energiekosten im Allgemeinen erhöht haben oder muss er er das jetzt schlucken, dass wir nur weiterhin die 60 € zahlen und die Heizung dann trotzdem anstellen????

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#7
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
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#8
 Von 
guest-12308.10.2009 09:23:22
Status:
Frischling
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#9
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
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#10
 Von 
guest-12309.10.2009 09:59:23
Status:
Beginner
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#11
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
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