Heizkosten Mietshaus

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Madleine
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten Mietshaus

Hallo, ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten.

Wir wohnen in einem Mietshaus mit 10 WE. Vier davon sind Gewerbeeinheiten.

Wir haben jetzt die Abrechnung unserer NK bekommen und sollen 1400 Euro für Heizung und Wasser bezahlen.

Die Nebenkosten sind nicht abgegrenzt in Gewerbe und normale Nutzung.

Durch den kalten Winter in 2006 ist der Gesamtvergrauchswert der Heizung enorm gestiegen da ja die Arztpraxen auch dem entsprechend geheizt haben und somit die Grundkosten ja auch gestiegen sind.

Unser Verbrauch ist aber gesunken.

Muss ich es hinnehmen, das die Gewerbeeinheiten die Grundkosten (30% GK, 70 % VK)in die Höhe treiben oder muss das durch den Vermieter abgegrenzt werden.

Ich hoffe auf eure Hilfe.




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2087x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

Grundsätzlich heizen Arztpraxen natürlich mehr, Zahnärzte mal ausgenommen.
Oder ist einem die bullige Hitze einer Arztpraxis noch nicht aufgefallen. Bei den meisten Untersuchungen müssen sich Patienten ausziehen, da wird mehr geheizt, es sei denn, der Mieter heizt auch so, dass er nackig zu Hause rumrennt?

Andererseits, solange 70% nach Verbrauch berechnet wird, schlägt das erhöhte Heizen der Arztpraxen bei dem Mieter doch gar nicht so zu buche? Es ist doch extrem Fair, dass bei der verbrauchsabhängigen HK-Abrechnung der Verbrauch zu 70% zählt.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2087x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Madleine
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,

Die Gesamtkosten für das Haus belaufen sich auf 8272 Euro (nur Heizung)
Die Grundheizkosten belaufen sich auf 2500 Euro. Mein Anteil daran sind laut m² 328 Euro (für 109m²).
Die Verbrauchskosten liegen bei mir nur bei 465 Euro(kann ich ja verschmerzen) So komme ich allein nur an Heizkosten auf 792 Euro.

Werden als Gesamtfläche die Wohnfläche oder allgemein die Nutzfläche angesetzt? Entfallen Grundkosten auch auf Flächen die keinen Heizkörper haben (so wie das Treppenhaus)

Dank im Vorraus. :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49965 Beiträge, 17513x hilfreich)

Ich sehe hier keine Möglichkeit, gegen die Heizkostenabrechnung vorzugehen. Das Treppenhaus wird nicht mitgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wammbachsee
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Was Toa immer wieder gerne zum ausdruck bringt ,die Nieter sind Schuld wegen erhöhter Nebenkosten ,Heizkosten .Also die Heizkosten werden in einem
Reinen Mietshaus 50% nach Grösse der wohnung ,und 50%
nach Verbrauch berechnet.
Selbstverstänslich wird ,sollte in einenm wohnhaus,indem Mieter und Gewerbe zusammen sind,anders abgerechnet.
Bitte wendet euch and den zuständigen Mietrverein.
Gruss Wammbachsee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 261x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 261x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49965 Beiträge, 17513x hilfreich)

@Wammbachsee
Also die Heizkosten werden in einem
Reinen Mietshaus 50% nach Grösse der wohnung ,und 50%
nach Verbrauch berechnet.


Das ist nicht korrekt. Als Verteilerschlüssel Wohnfläche/Verbrauch ist alles zwischen 30/70 und 50/50 erlaubt.

Wie die Antwort von blockwart zeigt, sind Deine weiteren Empfehlungen ohne rechtliche Grundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Madleine
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

AHA.

Mal schauen. Vielen Dank.

Also muss ich als Mieter herausfinden in wie weit die Gewerbeeinheiten die hohen verursachen oder ob nicht ein normaler Mieter seine Heizung Tag und Nacht auf der fünf hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2087x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
,,,,(für 109m²).

Die Verbrauchskosten liegen bei mir nur bei 465 Euro(kann ich ja verschmerzen) So komme ich allein nur an Heizkosten auf 792 Euro.



Wow! Und darüber beschwerst Du Dich? Sind doch nur 66.- Eur/Monat für 109 m²! :cool:


ich habe 55 m², und muss 60 Euro/Mon nur für Heizung zahlen.






Gruss vom Strand

-- Editiert von sailor2006 am 22.06.2007 22:49:07

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 261x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49965 Beiträge, 17513x hilfreich)

Es wird hier nichts bringen, nachzuweisen, dass die Gewerbemieter oder ein anderer Mieter die Thermostatventile immer auf 5 stehen haben.

Dieses Verhalten müsste typisch für so einen Gewerbebetrieb sein. Das ist aber z.B. bei einer Arztpraxis nicht gegeben.

Mit der Forderung nach getrennter Abrechnung kannst Du nur kommen, wenn entweder die Art des Gewerbebetriebes besonders hohe Raumtemperaturen erfordert oder z.B. der Gewerbebetrieb es erfordert, dass auch im Winter Fenster und/oder Türen ständig geöffnet sind.

Für eine Arztpraxis trifft so etwas nicht zu.

Gegen erhöhte Grundkosten durch unnötige Energieverschwendung kannst Du nichts machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gioconda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Madleine,
bin mit dem gleichen Problem konfrontiert. Kannst Du mir bitte sagen, wie hoch Dein Heizungsverbrauch ist. Wieviele Stricheinheiten wurden bei der Heizung abgelesen? Womit wird geheizt? Mit Gas oder mit Öl? Wie hoch ist der Gas- oder Ölgesamtverbrauch in dem Mietshaus?
Vielen Dank
Gioconda

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.878 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.888 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.