Ich weiß ein leidiges Thema aber es ist wirklich kompliziert und ich Brauche Hilfe.
Ich bin Mieter von einer Wohnung in einem eigentlich 1 familienhauses. Lediglich bewohne ich das 1.og des 2 stöckigen Hauses. Das Erdgeschoss und das 2. Og steht leer und bleibt auch leer. Das Haus wird geheizt mit einer pallets Anlage. Es gibt nur einen Zähler für das ganze Haus.
3 Wohnungen a 105 qm2
Der Vermieter sagt er hat den pallet Raum für 1800 Euro voll gemacht und übernimmt von dem halben Betrag 20 Prozent und den Rest stellt er uns in Rechnung.
Wir zahlen 120 Euro Nebenkosten wobei wir Müll Gebühren von 144 Euro und Wasser EXTRA zahlen müssen. Also von in 6 Monaten verbrauchten 41 m3 berechnet er uns 36m3 plus grundgebühren und niederschlags Gebühren.
Nach groben überschlagen stellt sich heraus das für Wartung und heizen plus anfallenden Kosten wie Strom der heizanlage der nk Betrag hinten und vorne nicht reicht.
Ich habe nicht viel Ahnung aber irgendwie fühle ich mich übers Ohr gehauen.
Vlt kann mir einer helfen und mir mal einen Tipp geben ob das so in Ordnung ist oder nicht.
Ich will keine Kosten prellen aber ich will fair abgerechnet werden und ich habe das Gefühl das es das nicht ist.
Belehrt mich eventuell eines besseren.
Vielen Dank im voraus
Gruß
Heizkosten abrechnung
26. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 26. März 2018 | 22:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. März 2018 | 19:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3211x hilfreich)
Was wurde denn im Mietverrtrag diesbezüglich vereinbart? Bitte genauer Wortlaut.
#2
Antwort vom 27. März 2018 | 20:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Explizite ist bezüglich Heizkosten abrechnung gar nix festgehalten. Nur Wasser und Müll sind aufgeführt als kosten die wir tragen müssen.
Beim Einzug würde mündlich vereinbart das die Heizkosten geteilt werden 50:50 , daran will er sich aber nicht mehr erinnern.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. März 2018 | 20:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3211x hilfreich)
Es steht nicht im MV ob und wie due HK und die NK abzurechnen sind?
Leisten Sie überhaupt eine Vorauszahlung oder eine mtl Pauschale? Was genau - wortwörtlich - wurde im Mietvertrag vereinbart?
Und jetzt?
Schon
277.869
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten