Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung steigen jährlich an ohne Nutzung der Heizkörper

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Toffel123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung steigen jährlich an ohne Nutzung der Heizkörper

Hallo Allerseits.

Ich bin nun seit einigen Jahren mit meinem Vermieter (eine Immobiliengesellschaft) am diskutieren wie es sein kann, dass meine Heizkosten von Jahr zu Jahr immer höher werden, obwohl ich keinen der Heizkörper in meiner Wohnung nutze. Hier mal ein paar Eckdaten zur Wohnsituation:

- der Gesellschaft gehören 4 Mehrfamilienhäuser von denen 3 zusammenhängen
- die Heizung ist ein altes Einrohrsystem und versorgt 3 der Häuser komplett (das andere besitzt eine eigene)
- die Heizkosten werden für die 3 Häuser der Einfachheit halber zusammen abgerechnet bzw. aufgeteilt
- meine Heizkörper haben ca. 31°C im Winter obwohl diese aus sind
- meine Wohnung ist wahrscheinlich eine der ersten, die den Zulauf aus der Pumpe erhält (Pumpe steht in unserem Keller)

Nun zu meiner Situation. Ich habe bereits letztes Jahr nachgefragt, wie das bitte sein kann, dass ich nachzahlen müsste, obwohl ich die Heizung nicht nutze und ob man die Ventile der Heizkörper mal überprüfen lassen könnte. Die Antwort darauf war dann, dass es eben ein Einrohrsystem wäre und alle Beteiligten einen "Nutzen" daraus hätten. Des Weiteren sagte man mir, dass die Ventile überprüft werden könnten, ich aber die Kosten tragen müsste, wenn diese intakt sen sollten. Somit habe ich diese nicht überprüfen lassen, da die Nachzahlung noch einigermaßen tragbar war. Die Abrechnung von diesem Jahr ist aber astronomisch. Der Verbrauch war mehr als doppelt so hoch im Vergleich zum Vorjahr (geheizt wurde nicht)!

Von anderen Mitmietern weiß ich, dass sie sogar eine Rückzahlung bekommen obwohl diese ebenfalls nicht heizen.
Jemand einen Tipp wie ich mich nun verhalten soll und ob das überhaupt rechtens ist, bei einem Einrohrsystem 3 Häuser zusammen abzurechnen / aufzuteilen?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
meine Heizkörper haben ca. 31°C im Winter obwohl diese aus sind

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Toffel123):
Somit habe ich diese nicht überprüfen lassen,

Das könnte ein Fehler sein.



Zitat (von Toffel123):
Jemand einen Tipp wie ich mich nun verhalten soll

Nebenkostenabrechnung überprüfen ob die Werte korrekt sind, notfalls Belegeinsicht nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
Jemand einen Tipp wie ich mich nun verhalten soll und ob das überhaupt rechtens ist, bei einem Einrohrsystem 3 Häuser zusammen abzurechnen / aufzuteilen?
Das gilt es heraus zu finden. Kann aber auch gut möglich sein, dass es eben (noch) nicht anders geht.

Flankierend wäre interessant:
Wie kann es sein, dass so viel nicht heizen und trotzdem Temperaturen in den Wohnungen gegeben sind, die zum Wohnen ausreichen?
Wie werden überhaupt die (Nicht)verbräuche ermittelt?
Wie groß ist Deine Wohnung und was hattest Du so an Heizkosten und wie viel soll es jetzt sein?
Wie alt ist das Gebäude, gibt es einen Energieausweis?

Das mag jetzt alles für die juristische Betrachtung unerheblich sein, aber wenn die Eckzahlen im Rahmen sind, kann es o.k. sein den Zustad zu akzeptieren.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
Toffel123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Zitat (von Roland-S):
Wie kann es sein, dass so viel nicht heizen und trotzdem Temperaturen in den Wohnungen gegeben sind, die zum Wohnen ausreichen?

Bei mir hat es ohne zu Heizen 25-27 Grad in der Wohnung. Ich schätze das liegt an schlechter Isolierung der Leitungen...

Zitat (von Roland-S):
Wie werden überhaupt die (Nicht)verbräuche ermittelt?


Über ein digitales Messgerät von Minol an den jeweiligen Heizkörpern. Das rennt den ganzen Winter fröhlich weiter, da der Heizkörper warm ist, auch wenn er auf Frostschutz steht (nannte ich aus).

Zitat (von Roland-S):
Wie groß ist Deine Wohnung und was hattest Du so an Heizkosten und wie viel soll es jetzt sein?


Die Wohnung hat ca. 44 qm mit 4 Heizkörpern (1 x Bad, 1 x Schlafzimmer, 2 x Wohnzimmer). Die letzten Jahre lagen die Heizkosten zwischen 820-950 Euro (ansteigend über 3 Jahre). Dieses Jahr liegen diese bei knapp 1700.

Zitat (von Roland-S):
Wie alt ist das Gebäude, gibt es einen Energieausweis?


Mindestens 15 Jahre und nicht das ich wüsste.

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#5
 Von 
Toffel123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde wohl als nächstes versuchen, bei so vielen meiner Nachbarn wie möglich herauszufinden, ob diese nachzahlen mussten oder nicht und ggfs. ein Zusammenhang zwischen Etage und Hauseinheit besteht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
Ich werde wohl als nächstes versuchen, bei so vielen meiner Nachbarn wie möglich herauszufinden, ob diese nachzahlen mussten oder nicht

Ist zwar total nutzlos, kann man aber machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
Bei mir hat es ohne zu Heizen 25-27 Grad in der Wohnung. Ich schätze das liegt an schlechter Isolierung der Leitungen...
Egal, das ist IMO viel zu warm.


Zitat (von Toffel123):
Über ein digitales Messgerät von Minol an den jeweiligen Heizkörpern. Das rennt den ganzen Winter fröhlich weiter, da der Heizkörper warm ist, auch wenn er auf Frostschutz steht (nannte ich aus).
Wäre es anders, wenn es "ganz" aus wäre? Und warum hast Du die Ventile nicht überprfen lassen? Und, sind die HK warm oder heiß? Sind die Rohre heiß?


Zitat (von Toffel123):
Die Wohnung hat ca. 44 qm mit 4 Heizkörpern (1 x Bad, 1 x Schlafzimmer, 2 x Wohnzimmer). Die letzten Jahre lagen die Heizkosten zwischen 820-950 Euro (ansteigend über 3 Jahre). Dieses Jahr liegen diese bei knapp 1700.
Nun die 820 bis 950 sind für mich noch nachvollziehbar. Nicht aber der plötzliche Anstieg auf 1.700 Euro. War es denn schon immer so warm im Winter?


Mindestens 15 Jahre und nicht das ich wüsste.15 Jahre sind eigentlich kein Alter für ein Haus. Wann bist Du da eingezogen. IMO ist der Energieausweis schon lange Pflicht.


Nimm Einsicht in die Unterlagen bezüglich Heizung und Abrechnung. Die letzte Abrechnung würde ich mit der Bitte um Prüfung- Korrektur zurück weisen - und noch nicht zahlen.


VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):


Die letzte Abrechnung würde ich mit der Bitte um Prüfung- Korrektur zurück weisen - und noch nicht zahlen.


Kann man so machen, wenn man sich unbedingt eine blutige Nase holen will.

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#9
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
Ich werde wohl als nächstes versuchen, bei so vielen meiner Nachbarn wie möglich herauszufinden, ob diese nachzahlen mussten oder nicht...


Herr, lass es Hirn regnen... :sad: Die Kenntnis über Nachzahlungen oder Rückzahlungen liefert mit Sicherheit keinerlei Erkenntnisse, die über Befriedigung persönlicher Neugier hinaus gehen könnten.

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#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Kann man so machen, wenn man sich unbedingt eine blutige Nase holen will.
Bei einem unbelasteten Mietverhältnis sehe die die Gefahr der blutigen Nase eigentlich nicht. Aber o.k. wenn er zahlt, dann aber nur unter Vorbehalt.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#11
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

in Mehrfamilienhäusern gibt es meines Wissens eine 30:70 bzw. 40 zu 60 Regelung für Warmwasser und Heizen.
Das heißt. Obwohl man die Heizung nicht nutzt muß man dennoch 30 bzw. 40% der Gesamtkosten des Verbrauchs anteilig nach Fläche der Wohnung bezahlen.
Das Vorhalten von Warmwasser kostet auch Geld.
Die Heizkörper können zu sein und dennoch fließt Wasser durch
Ebenso können die Heizkörper zugedreht sein und dennoch fließt durch die Ventile Öl durch.
Ein Nichtheizen der Wohnung ist ebenso nicht zulässig. Jeglicher Schaden ist zu vermindern der sich durch Unterkühlung ergibt (z.B. Einfrieren der Heizrohre.
Ausserdem kann die Heizanlage Strom Verbrauchen (Pumpen etc.) die mit der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Die Stromkosten steigen ja bekanntlich jedes Jahr.
Ja, in MFH sind die anderen durch die 30 zu 70 bzw. 40 zu 60 Regelung nicht gezwungen zu sparen.
Gibt es einen Wärmemengenzähler für die Wohnung? Ist das nicht bei 4 Parteien Pflicht? Was sagt dieser Zähler?


-- Editiert von marianne 12 am 21.11.2019 07:39

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der hilfreiche Link von anami in #2 lässt m.E. durchaus den Schluss zu, dass es sinnvoll sein kann, mal die Nachbarn zu befragen

@Marianne 12, die Wohnung ist mit 25 Grad eher überhitzt, von nicht beheizt kann da ja wohl keine Rede sein.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
- meine Heizkörper haben ca. 31°C im Winter obwohl diese aus sind


Hast du mal ein Bild deiner Heizkörper?

Zitat (von Toffel123):
dass die Ventile überprüft werden könnten, ich aber die Kosten tragen müsste,


Entferne doch einfach mal die Heizkörperthermostate und schau was passiert. (Kostet nichts)

Zitat (von Toffel123):
Die letzten Jahre lagen die Heizkosten zwischen 820-950 Euro (ansteigend über 3 Jahre). Dieses Jahr liegen diese bei knapp 1700.


1700€ für 44qm?

Das ist nicht mal im Ansatz nachvollziehbar. Mit was wird geheizt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Es ist blöderweise ein Einrohrsystem.

Der TE diskutiert seit Jahren mit seinem Vermieter. Der baut aber wegen Diskutanten keine moderne Heizung ein. Kostet ja Unsummen und beträfe alle Wohnungen.

Wenn nun *plötzlich* Kosten so drastisch steigen, sollte der TE aufhören zu diskutieren.

Der TE nutzt die Heizung doch. Seine Aussage, *Kosten ohne Nutzung* stimmt nun leider nicht.

Er hat es warm und mollig, allerdings viel zu warm.---Da liegt der Fehler.

-ICH- würde nun die Ventile prüfen lassen. Und schriftlich und nachweisbar Widerspruch gegen die BK-Abrechnung/Heizkosten einlegen.

Mit Ventil sind hoffentlich die HK-Thermostate gemeint? Oder gibts gar noch funktionslose *Drehrädchen*?

Wie alt ist das Heizungssystem überhaupt?

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#15
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ein Einrohrsystem in einem 15 jahre alten MFH?

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Heizung und Warmwasser oder nur Heizung? ...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Heizung und Warmwasser oder nur Heizung? ...


Selbst mit Warmwasser sind 1700€ für 44qm utopisch.

Zitat (von Anami):
Es ist blöderweise ein Einrohrsystem.


Das hat im Prinzip nichts damit zu tun. So groß ist der Unterschied heute nicht mehr.
Wir heizen eine DDH aus 1999 mit ca. 140qm im Schnitt mit ca. 1000l Heizöl.

Da die TS sagt, dass das Haus min. 15 Jahre alt ist, gehe ich mal davon aus dass es keine 50 Jahre alt ist.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Selbst mit Warmwasser sind 1700€ für 44qm utopisch.
Dem möchte ich beipflichten. Auch die Steigerung von 950 auf 1.700 Euro ist ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmen kann. Es gibt also mindetens einen guten Grund die Abrechnung zu reklamieren und die Zahlung vorerst nicht, oder unter Vorbehalt zu leisten.

Ganz unjuristisch wären für die Gesamtanlage die Heiz- und Warmwasserkosten mit denen der Vorjahre zu vergleichen. Das kann der TE selbst machen, wenn er die Abrechnungen noch hat. So lässt schnell feststellen, ob die Kosten sich insgesamt so sprunghaft erhöht haben, oder ob es eine Verschiebung zu Lasten des TE gab.

Dann sollte man den Energieverbrauch des gesamten Anlage in's Verhältnis zum beheitzten Wohnraum und der mit Warmwasser versorgten Personenzahl setzen. So bekommt man ein Gefühl, wie es mit der Effizienz der Anlage und/oder der Dämmung des Objekts bestellt ist.

Last, not least, macht micht die hohe Temperatur ohne Einsatz der Heizkörper stutzig. Die könnte in einer unangemessen hohen Vorlauftemperatur der Heizung in den Übergangsperioden gründen.
Sorry, für das Abschweifen vom Juristischen

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
der Gesellschaft gehören 4 Mehrfamilienhäuser von denen 3 zusammenhängen
- die Heizung ist ein altes Einrohrsystem und versorgt 3 der Häuser komplett (das andere besitzt eine eigene)
Vielleicht/Wahrscheinlich wohnt der TE seit ca. 15 Jahren dort. Das Heizungssystem ist sicher älter.

Ganz sicher hat das Problem des TE nur mit dem Einrohrsystem (und den Thermostaten) zu tun.

Zitat (von charlyt4):
Wir heizen eine DDH aus 1999 mit ca. 140qm im Schnitt mit ca. 1000l Heizöl.
Gut möglich. Weil nicht vergleichbar mit einer WEG , die 3 MFH übers Einrohrsystem beheizt. Wie viele WE werden das wohl sein? Das weiß nur der TE.
Deine eine ist eine.
Zitat (von marianne 12):
in Mehrfamilienhäusern gibt es meines Wissens eine 30:70 bzw. 40 zu 60 Regelung für Warmwasser und Heizen.
Aber nicht bei Einrohrheizsystemen.
Zitat (von marianne 12):
Gibt es einen Wärmemengenzähler für die Wohnung?
Für diese Wohnung? Und dann für jede WE in den 3 MFH? Wie kommst du darauf?

Natürlich finde ich die 1700,- auch utopisch. Es wird sich um die Abrechnung 2018 handeln. Der TE soll sich wehren.

...evtl. meldet sich der TE nochmal.
Minol-HKV... klingt für mich nach *neue Länder*...?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gut möglich. Weil nicht vergleichbar


Richtig, bei einem Haus ist der Bedarf im Vergleich zu einem MFH größer.

Zitat (von Anami):
die 3 MFH übers Einrohrsystem beheizt. Wie viele WE werden das wohl sein?


Das hat doch mit einem Einrohrsystem nichts zu tun.

Zitat (von Anami):
Das Heizungssystem ist sicher älter.


Das hat aber auch wieder nichts mit dem Einrohrsysteman sich zu tun.

Zitat (von Anami):
Ganz sicher hat das Problem des TE nur mit dem Einrohrsystem


Ich wüsste jetzt nicht, wie ein Einrohrsystem die Heizkosten fast verdoppeln soll.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#21
 Von 
Toffel123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits.

Die Idee meine Nachbarn zu fragen, ob diese auch nachzahlen müssen, unter der Berücksichtigung ihres Stockwerkes / Hauses, kam mir weil ich nachgelesen hab wie so ein Einrohrsystem überhaupt funktioniert. Leider kann mir meine IMO nicht sagen um welche Art Einrohrsystem es sich überhaupt handelt in unserem Haus.
Ich versuche nun mal auf eure Fragen einzugehen und hoffe ich decke alles ab.

Zitat (von Roland-S):
Wäre es anders, wenn es "ganz" aus wäre? Und warum hast Du die Ventile nicht überprfen lassen? Und, sind die HK warm oder heiß? Sind die Rohre heiß?


Laut meinem Vermieter ist es mir nicht gestattet Heizkörper von der Leitung zu nehmen, somit gehe ich davon aus, dass das System keinen "Bypass" hat. Als Student kann ich es mir leider nicht leisten, falls ich die Kosten tragen müsste. Die HK und die Rohre sind warm.

Zitat (von Roland-S):
Nun die 820 bis 950 sind für mich noch nachvollziehbar. Nicht aber der plötzliche Anstieg auf 1.700 Euro. War es denn schon immer so warm im Winter?


Ja teilweise konnte/kann ich in kurzer Hose in der Wohnung rumlaufen. Ich habe jetzt ein paar Tage die Temperatur der HK selbst gemessen und sie liegt zwischen 31-35 Grad! Zulauf zu hoch eingestellt? Ich denke ja, aber der muss ja dann auch in den letzten Wohnungen noch warm genug sein schätze ich mal?!?

Zitat (von Roland-S):
Mindestens 15 Jahre und nicht das ich wüsste.15 Jahre sind eigentlich kein Alter für ein Haus. Wann bist Du da eingezogen. IMO ist der Energieausweis schon lange Pflicht.


Ich bin 2014 hier eingezogen.

Zitat (von RMHV):
Herr, lass es Hirn regnen... :sad: Die Kenntnis über Nachzahlungen oder Rückzahlungen liefert mit Sicherheit keinerlei Erkenntnisse, die über Befriedigung persönlicher Neugier hinaus gehen könnten.


So meinst du? Ich ignoriere jetzt einfach mal deine hochwertige Ansage bezüglich meines Hirnes, aber was wäre denn zB wenn die ersten Wohnungen, die von dem System versorgt werden, alle nachzahlen müssten und die letzten rückvergütet werden auf die Kosten der anderen? Ungerechte Verteilung uns so!

Zitat (von marianne 12):
Gibt es einen Wärmemengenzähler für die Wohnung? Ist das nicht bei 4 Parteien Pflicht? Was sagt dieser Zähler?


Der Zutritt zum Heizraum wird uns mehr oder weniger verweigert bzw man müsste mit dem Hausmeister einen Termin vereinbaren. Allerdings lehnt dieser das ab, da er "wichtigere Dinge zu erledigen hat".

Zitat (von AltesHaus):
Heizung und Warmwasser oder nur Heizung? ...


Komplett, aber der Wasserverbrauch hat sich nicht nennenswert verändert.

Zitat (von Roland-S):
Auch die Steigerung von 950 auf 1.700 Euro ist ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmen kann


Interessanterweise liegt dies hauptsächlich nur an 3 der 5 HK in meiner Wohnung (Bad und Wohnzimmer)! Bei den anderen ist alles im normalen Bereich.

Habe die Frage auf die schnelle nicht mehr zum zitieren gefunden, aber es sind 91 Wohnungen, die zusammen abgerechnet werden.
Auf jeden Fall mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Anregungen! Ich würde ja gerne auch direkt mit der zuständigen Person der IMO darüber reden, aber bei solchen Themen legt diese Person einfach den Hörer auf und ignoriert weitere Anrufe. Kaum zu glauben aber wahr...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Da wirst du wohl klagen müssen.
Den Link aus #2 bis runter lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
somit gehe ich davon aus, dass das System keinen "Bypass" hat.


Ohne Bypass funktioniert ein Einrohrsystem gar nicht.


Zitat (von Toffel123):
Ich habe jetzt ein paar Tage die Temperatur der HK selbst gemessen und sie liegt zwischen 31-35 Grad!



Wenn die Thermostate komplett zu sind? Dann liegt ein technischer Defekt vor.


Zitat (von Toffel123):
Zulauf zu hoch eingestellt? Ich denke ja, aber der muss ja dann auch in den letzten Wohnungen noch warm genug sein schätze ich mal?!?


Du hast eine vollkommen falsche Vorstellung von einem Einrohrsystem.

Zitat (von Toffel123):
Ich bin 2014 hier eingezogen.


Aber wie alt ist das Haus?


Zitat (von Toffel123):
So meinst du? Ich ignoriere jetzt einfach mal deine hochwertige Ansage bezüglich meines Hirnes,


Ja, einfach ignorieren!


Zitat (von Toffel123):
Der Zutritt zum Heizraum wird uns mehr oder weniger verweigert bzw man müsste mit dem Hausmeister einen Termin vereinbaren.



Was willst du als Laie im Heizungsraum erkunden?


Zitat (von Toffel123):
Interessanterweise liegt dies hauptsächlich nur an 3 der 5 HK in meiner Wohnung (Bad und Wohnzimmer)! Bei den anderen ist alles im normalen Bereich.


Das sind aber nur 2. Sind die anderen auch warm?


Zitat (von Toffel123):
Habe die Frage auf die schnelle nicht mehr zum zitieren gefunden, aber es sind 91 Wohnungen, die zusammen abgerechnet werden.


Und du glaubst, dass deine Versorgungsleitung auch noch die 91`Wohnung versorgt? ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
...legt diese Person einfach den Hörer auf und ignoriert weitere Anrufe. Kaum zu glauben aber wahr...
Bei lästigen Fragen am Telefon ist das eine gar nicht so selten zu vermeldende Unsitte. Andererseits reklamiert man so etwas auch nicht telefonisch. Schreib‘ einen Brief (Einwurfeinschreiben). Teile darin kurz mit, dass mit der Abrechnung der Heizkosten etwas nicht stimmen kann.

Eine Kostensteigerung von 950 auf 1.700 Euro, bei identischem Nutzungsverhalten, bedarf der Erklärung – besser Fehlersuche. Ganz abgesehen davon, dass die 950 schon üppig, aber IMO noch durch die geschilderten Gegebenheiten erklärbar sind. Die 1.750 und der Sprung dort hin ist es keinesfalls. Bitte um Aufklärung und Berichtigung. Kündige an, die geforderte Nachzahlung vorerst nicht zu leisten. Alternativ unter Vorbehalt und/oder auch einen angemessen reduzierten Betrag zu zahlen.

Wenn Du nicht warten willst, auf das was von der Verwaltung kommt – oder denen nützliche Hinweise liefern möchtest, führe Dir im Beitrag #18 noch einmal den „unjuristischen „ Teil zu Gemüte. Du hast hoffentlich noch die Abrechnungen des Versorgers aus den Vorjahren. Suche dort nach ungewöhnlichen Veränderungen, die zur Berechnung der Kosten je Verbrauchseinheit geführt haben.

Tipp: „klöppel" das Zahlenwerk mal in eine Excel-Tabelle. Die legst Du im Idealfall so an, dass die Rechenergebnisse mit denen der Abrechnung übereinstimmen. (das macht Spaß und hilft ungemein zum Verständnis). Ist das gelungen, zwei (besser drei) Jahre stehen nebeneinander, kannst Du sehr einfach sehen, welche Werte sich wo verändert haben. …das geht natürlich auch händisch und analog.


VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

So ... 1700 € sind - gelinde gesagt - üppig. Sie sollten sich kompetent Hilfe holen. Ich würde den Advokaten bevorzugen, aber ein Mieterverein würde auch gehen.

Den Schriftverkehr mitnehmen aus welchem hervorgeht das und wie oft Sie den Magen gemeldet haben und was der VM dazu meint.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was willst du als Laie im Heizungsraum erkunden?
Der Hinweis von @marianne12 zu *Wärmemengenzähler* führt zur richtigen Antwort.
Antwort zu #11

Aber er braucht tatsächlich nicht in den Heizungsraum.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Toffel123):
Ungerechte Verteilung uns so!

Irrelevant, wenn die Abrechnung rechtlich korrekt ist ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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