Guten Tag,
der Einzug erfolgte von am 01.05.2022
Monatlich leiste ich sowohl für die Nebenkosten, als auch die die Heizkosten eine Zahlung.
Vom Vermieter kam nun ein Brief, dass ich beides auf Grund der Erhöhung der Gaspreise und Inflation erhöht hat.
Abrechnungszeitraum ist lauf Info des Vermieters 01.05.2021-01.05.2022
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ?
Vielen Dank für die Antworten
Heizkosten und Nebenkosten Erhöhung nach 5 Monaten
Fragen zur Miete?
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ZitatMeine Frage ist nun, ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ? :
Der Vermieter wird schon aufgrund seines konkreten Gasliefervertrages darlegen müssen, wie sich die Erhöhung ergibt. Einfach pauschal auf die Erhöhung der Gaspreise zu verweisen reicht nicht aus.
ZitatMeine Frage ist nun, ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ? :
Der Vermieter wird schon aufgrund seines konkreten Gasliefervertrages darlegen müssen, wie sich die Erhöhung ergibt. Einfach pauschal auf die Erhöhung der Gaspreise zu verweisen reicht nicht aus.
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Zitatob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ? :
Das können steht außer Frage, er tat es ja schon ...
Relevanter ist das dürfen.
Da es bisher weder Abrechnung noch Beweise gibt, kann er nur bitten, das der Mieter dem zustimmt.
Und selbst wenn er Beweise hätte, könnte er nicht erhöhen, da es noch gar keine Abrechnung gab.
Doch, das das darf er auch schon vorher wenn er darlegen kann, dass sich die Kosten dementsprechend erhöht haben.ZitatUnd selbst wenn er Beweise hätte, könnte er nicht erhöhen, da es noch gar keine Abrechnung gab. :
Abgesehen davon: Warum sollte man die höheren Abschläge nicht zahlen wollen? Den meisten Menschen ist es lieber monatlich z.B. 300€ zu zahlen als auf einmal 3600€ wenn die Abrechnung kommt.
ZitatDoch, das das darf er auch schon vorher wenn er darlegen kann, dass sich die Kosten dementsprechend erhöht haben. :
Dem steht § 560 Abs. 4 entgegen.
ZitatAbgesehen davon: Warum sollte man die höheren Abschläge nicht zahlen wollen? :
Richtig, warum nicht...
Eventuell weil derzeit das Geld dafür nicht verfügbar ist?
Andere ignorieren den GMV und wollen "das Recht".
Wieder andere ...
Zumindest sollte man das Geld beiseite legen, denn das dicke Ende kommt ... sagt der GMV ...
Es geht mir darum, dass ich nicht verstehe, wie ohne eine Abrechnung eine summe erstellt werden kann .
Somit könnte der Vermieter meiner Meinung nach eine willkürliche summe nehmen.
Heizkosten und Nebenkosten sind jeweils um 30 Euro gestiegen, das bedeutet 60 Euro mehr pro Monat, die zu meiner momentanen Miete dazukommt. Für einige ist das nichts, für jemanden, der aber noch am Studieren ist ´, wie in meinem Fall ist es eine Menge Geld .
ZitatEs geht mir darum, dass ich nicht verstehe, wie ohne eine Abrechnung eine summe erstellt werden kann . :
Wenn er einen Taschenrechner bedienen kann, wird er durchaus in der Lage sein, die Erhöhung zu berechnen. Manche Vermieter bekommen das sogar im Kopf hin.
Andere schätzen einfach (unzuverlässigste Methode).
ZitatFür einige ist das nichts, für jemanden, der aber noch am Studieren ist ´, wie in meinem Fall ist es eine Menge Geld . :
Und eine Menge Geld benötigen sie, wenn die nächste NK Abrechnung kommt.
Stimmt, der steht einer einseitigen Erhöhung entgegen. Ja, die Abschlagszahlungen können auch unterjährig erhöht werden. Der Vermieter zeigt die höheren Kosten auf, der Mieter stimmt diesen zu. Individualvereinbarungen sind von dem von HvS verlinkten § nicht betroffen.ZitatDem steht § 560 Abs. 4 entgegen. :
Es ist, in der aktuellen Situation, absolut sinnvoll höhere Abschläge zu leisten.
Natürlich NICHT.ZitatEs ist, in der aktuellen Situation, absolut sinnvoll höhere Abschläge zu leisten. :
Sondern es sind absolut Szenarien denkbar, dass jene Mieter, die faktisch freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten, am Ende die Dummen sind.
Dem liegt sicher keine grundlegende Voreingenommenheit gegenüber der Politik in Deutschland zugrunde, aber die Erfahrung zeigt, dass in etwa so etwas hier passieren könnte.
ZitatSondern es sind absolut Szenarien denkbar, dass jene Mieter, die faktisch freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten, am Ende die Dummen sind. :
Dem liegt sicher keine grundlegende Voreingenommenheit gegenüber der Politik in Deutschland zugrunde, aber die Erfahrung zeigt, dass in etwa so etwas hier passieren könnte.
Dann skizziere doch bitte für mich einmal so ein denkbares Szenario. Mir will da beim besten Willen nämlich keines einfallen...
Nun gut, vielen Dank für eure Antworten
Ich denke, ich werde mich bei einem Mieterverein beraten lassen.
Meine Heizkosten steigen, dabei funktioniert meine Heizung nicht einmal. Vermieter möchte dagegen auch nichts tun.
Dennoch danke für eure Rückmeldungen!
ZitatEs ist, in der aktuellen Situation, absolut sinnvoll höhere Abschläge zu leisten. :
Darüber kann man streiten.
Zumindest ist es sinnvoll, das Geld beiseite zu legen.
ZitatMeine Heizkosten steigen :
Nö, es sind nur Vorauszahlungen
Zitatdabei funktioniert meine Heizung nicht einmal. Vermieter möchte dagegen auch nichts tun. :
Dann gerichtsfeste Mängelmeldung und Mietminderung und dann Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete oder Klage auf Beseitigung.
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