Heizkosten und Nebenkosten Erhöhung nach 5 Monaten

10. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
LEHN24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten und Nebenkosten Erhöhung nach 5 Monaten

Guten Tag,

der Einzug erfolgte von am 01.05.2022
Monatlich leiste ich sowohl für die Nebenkosten, als auch die die Heizkosten eine Zahlung.

Vom Vermieter kam nun ein Brief, dass ich beides auf Grund der Erhöhung der Gaspreise und Inflation erhöht hat.
Abrechnungszeitraum ist lauf Info des Vermieters 01.05.2021-01.05.2022

Meine Frage ist nun, ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ?

Vielen Dank für die Antworten

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von LEHN24):
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ?


Der Vermieter wird schon aufgrund seines konkreten Gasliefervertrages darlegen müssen, wie sich die Erhöhung ergibt. Einfach pauschal auf die Erhöhung der Gaspreise zu verweisen reicht nicht aus.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von LEHN24):
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ?


Der Vermieter wird schon aufgrund seines konkreten Gasliefervertrages darlegen müssen, wie sich die Erhöhung ergibt. Einfach pauschal auf die Erhöhung der Gaspreise zu verweisen reicht nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von LEHN24):
ob der Vermieter ohne jegliche Beweise bzw. Abrechnungen nach so einem Kurzen Zeitraum beides erhöhen kann ?

Das können steht außer Frage, er tat es ja schon ...

Relevanter ist das dürfen.

Da es bisher weder Abrechnung noch Beweise gibt, kann er nur bitten, das der Mieter dem zustimmt.
Und selbst wenn er Beweise hätte, könnte er nicht erhöhen, da es noch gar keine Abrechnung gab.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16995 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und selbst wenn er Beweise hätte, könnte er nicht erhöhen, da es noch gar keine Abrechnung gab.
Doch, das das darf er auch schon vorher wenn er darlegen kann, dass sich die Kosten dementsprechend erhöht haben.
Abgesehen davon: Warum sollte man die höheren Abschläge nicht zahlen wollen? Den meisten Menschen ist es lieber monatlich z.B. 300€ zu zahlen als auf einmal 3600€ wenn die Abrechnung kommt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Doch, das das darf er auch schon vorher wenn er darlegen kann, dass sich die Kosten dementsprechend erhöht haben.

Dem steht § 560 Abs. 4 entgegen.



Zitat (von -Laie-):
Abgesehen davon: Warum sollte man die höheren Abschläge nicht zahlen wollen?

Richtig, warum nicht...
Eventuell weil derzeit das Geld dafür nicht verfügbar ist?
Andere ignorieren den GMV und wollen "das Recht".
Wieder andere ...

Zumindest sollte man das Geld beiseite legen, denn das dicke Ende kommt ... sagt der GMV ...


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#6
 Von 
LEHN24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir darum, dass ich nicht verstehe, wie ohne eine Abrechnung eine summe erstellt werden kann .
Somit könnte der Vermieter meiner Meinung nach eine willkürliche summe nehmen.
Heizkosten und Nebenkosten sind jeweils um 30 Euro gestiegen, das bedeutet 60 Euro mehr pro Monat, die zu meiner momentanen Miete dazukommt. Für einige ist das nichts, für jemanden, der aber noch am Studieren ist ´, wie in meinem Fall ist es eine Menge Geld .

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von LEHN24):
Es geht mir darum, dass ich nicht verstehe, wie ohne eine Abrechnung eine summe erstellt werden kann .

Wenn er einen Taschenrechner bedienen kann, wird er durchaus in der Lage sein, die Erhöhung zu berechnen. Manche Vermieter bekommen das sogar im Kopf hin.
Andere schätzen einfach (unzuverlässigste Methode).


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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3545 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von LEHN24):
Für einige ist das nichts, für jemanden, der aber noch am Studieren ist ´, wie in meinem Fall ist es eine Menge Geld .

Und eine Menge Geld benötigen sie, wenn die nächste NK Abrechnung kommt.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16995 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dem steht § 560 Abs. 4 entgegen.
Stimmt, der steht einer einseitigen Erhöhung entgegen. Ja, die Abschlagszahlungen können auch unterjährig erhöht werden. Der Vermieter zeigt die höheren Kosten auf, der Mieter stimmt diesen zu. Individualvereinbarungen sind von dem von HvS verlinkten § nicht betroffen.
Es ist, in der aktuellen Situation, absolut sinnvoll höhere Abschläge zu leisten.

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#10
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es ist, in der aktuellen Situation, absolut sinnvoll höhere Abschläge zu leisten.
Natürlich NICHT.

Sondern es sind absolut Szenarien denkbar, dass jene Mieter, die faktisch freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten, am Ende die Dummen sind.
Dem liegt sicher keine grundlegende Voreingenommenheit gegenüber der Politik in Deutschland zugrunde, aber die Erfahrung zeigt, dass in etwa so etwas hier passieren könnte.

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#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Sondern es sind absolut Szenarien denkbar, dass jene Mieter, die faktisch freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten, am Ende die Dummen sind.
Dem liegt sicher keine grundlegende Voreingenommenheit gegenüber der Politik in Deutschland zugrunde, aber die Erfahrung zeigt, dass in etwa so etwas hier passieren könnte.

Dann skizziere doch bitte für mich einmal so ein denkbares Szenario. Mir will da beim besten Willen nämlich keines einfallen...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#12
 Von 
LEHN24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun gut, vielen Dank für eure Antworten
Ich denke, ich werde mich bei einem Mieterverein beraten lassen.

Meine Heizkosten steigen, dabei funktioniert meine Heizung nicht einmal. Vermieter möchte dagegen auch nichts tun.

Dennoch danke für eure Rückmeldungen!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es ist, in der aktuellen Situation, absolut sinnvoll höhere Abschläge zu leisten.

Darüber kann man streiten.
Zumindest ist es sinnvoll, das Geld beiseite zu legen.



Zitat (von LEHN24):
Meine Heizkosten steigen

Nö, es sind nur Vorauszahlungen



Zitat (von LEHN24):
dabei funktioniert meine Heizung nicht einmal. Vermieter möchte dagegen auch nichts tun.

Dann gerichtsfeste Mängelmeldung und Mietminderung und dann Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete oder Klage auf Beseitigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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