Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung 2009

2. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
effi1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung 2009

Sehr geehrtes Forum,

habe letztes Wochenende den Kracher schlechthin in meinem Briefkasten gehabt! Bin immer noch total geschockt!

Heizkostenabrechnung:

30% Grundkosten mein Anteil von 1747,89 € = 141,16 € (okay)
70% Verbrauchskosten mein Anteil von 4078,40 € = 922,95 € ?!?!

Ich habe im Abrechnungszeitraum (knapp 1 Jahr) 2280 kWh verbraucht, wie kommt dann diese Summe zustande?!?! Das sind ja sagenhafte 40 Cent pro kWh. Muss nach Abzug der Vorrauszahlung noch 655,39 € nachzahlen, im letzten Jahr waren es knapp 100 €!!!

Nebenkostenabrechnung:

771,12 € soll ich nachzahlen?!?! Im letzen Jahr waren es knapp 300 € woraufhin wir die Nebenkostenabschlagszahlungen um 30 € erhöht haben!!!

Wir sind 2 Personen auf gerade mal 43,83 qm.

Kann das tatsächlich stimmen??? Hiiiiilfeeee, ich dreh durch...

LG effi1981

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich habe im Abrechnungszeitraum (knapp 1 Jahr) 2280 kWh verbraucht

Woher kommt diese Zahl ?
(10 kWh = 1 m³ Gas)
228 m³ sind sehr wenig, viel zu wenig, das kann nicht sein.

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#3
 Von 
effi1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen!

Die Zahl kommt von dem Abrechnungsbeleg. Da steht "Ihre Ablesewerte: Ablesewert alt: 10,600, Ablesewert neu: 12,880, Die Ablesung Ihres Zählers wurde von MWh in kWh umgerechnet, Ihr Verbrauch (Kilowatt-Stunden) 2.280,00". Mmh...
Ich hab meine Nebenkosten mal auf den qm pro Monat ausgerechnet. Achtung und festhalten... 5,37 € pro qm im Monat. Wir sind 8 Mietparteien im Haus, Warmwasser wird über Durchlauferhitzer (also Strom) bereitet und ist daher nicht mit in diesen Nebenkosten. 235,44 € Neben- und Heizkosten kommen mir für zwei Personen auf knapp 44 qm doch sehr viel vor. Kann ich denn erstmal Widerspruch schriftlich einlegen mit der Bitte die Rechnung nochmals von Seiten des Vermieters prüfen zu lassen? Bin ich selbst in der Pflicht dieses zu prüfen? Komme ich in teufels Küche wenn ich nicht direkt bezahle?

Schönen Tag wünsche ich!

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#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Belegeinsicht mit jemanden, der etwas davon versteht, das wäre das vernünftigste.

Die Ablesung Ihres Zählers wurde von MWh in kWh umgerechnet
Das ist mir unbekannt, ich kann mir zwar vorstellen, dass der Zähler Liter oder m³ anzeigt, aber ich weiss nicht, wie man das in kWh umrechnet.

1064,11 Euro sind zwar viel, aber schon möglich.

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