Hallo Zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne seit nunmehr 12 Jahren in der aktuellen Wohnung. Innerhalb dieser 12 Jahre wurde keine Miete erhöht und seit 2014 auch keine Nebenkostenabrechnung mehr erstellt.
Ich habe dies so hingenommen……nach dem Motto „keine Nebenkostenrückzahlung (2014 waren es -250 Euro) - keine Mieterhöhung", wird dann schon irgendwie passen.
Nun hat der Ansprechpartner gewechselt und natürlich Mieterhöhung gefordert + Nebenkostenabrechnung erstellt.
Zur eigentlichen Frage:
2014 habe ich noch eine Nebenkostenabrechnung erhalten welche auf eine Ölheizung schließen lässt
2022 habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, welche ohne die Heiznebenkostenabrechnung erstellt wurde und eine Nachzahlung von 357,61 Euro ergeben hat.
2023 habe ich wieder eine Nebenkostenabrechnung erhalten, welche erneut ohne die Heiznebenkostenabrechnung erstellt wurde und eine Nachzahlung von 1.182,08 Euro ergeben hat.
Aufgrund der massiven Steigerung, welche auf die Heizung zurückzuführen ist, habe ich die Heiznebenkostenabrechnung von 2022 und 2023 angefordert.
Diese weisen nun auf einmal eine Gasheizung aus!
Zudem ist mein Anteil um ca. 100% gestiegen, der Gesamtanteil aber nur um ca. 60%.
Alles in allem ist die Abrechnung für mich nicht schlüssig und erscheint mir zu hoch, natürlich auch wegen der fehlenden Historie.
Ich werde die 3 Abrechnungen hier verlinken und wäre froh wenn jemand helfen könnte diese zu verstehen.
2014: https://login.yoursecurecloud.de/f/0675d9c17ee54fb9908d/
2022: https://login.yoursecurecloud.de/f/eb85a369f78242858c74/
2023: https://login.yoursecurecloud.de/f/af4b9b393e064b8f8bc0/
Des weiteren habe ich gelesen, dass Mieter bei einem Wechsel auf Gas nicht die Gesamtkosten für den teuren Gas-Brennstoff bezahlen müssen. Sondern nur die Kosten, die „bis zu der Höhe der Kosten, die für einen entsprechenden Energieverbrauch bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises geteilt durch den Wert 2,5 anfielen.
Aufgrund der fehlenden Abrechnungen weiß ich allerdings nicht wann die Heizung getauscht wurde und das o.g anwendbar ist.
Ich freue mich auf die Antworten.
-- Editiert von User am 4. Januar 2025 16:13
Heizkostenabrechnung 2023 nicht nachvollziehbar
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitathabe ich die Heiznebenkostenabrechnung von 2022 und 2023 angefordert. :
Wann konkret angefordert und wann erhalten?
Nachzahlungen wurden alle schon geleistet?
ZitatDiese weisen nun auf einmal eine Gasheizung aus! :
Dann wird die Ölheizung wohl zwischenzeitlich gegen eine Gasheizung ausgetauscht worden sein.
ZitatAufgrund der massiven Steigerung, welche auf die Heizung zurückzuführen ist, habe ich die Heiznebenkostenabrechnung von 2022 und 2023 angefordert. :
Die Kosten für Gas sind aufgrund des Krieges in der Ukraine 2022 deutlich gestiegen, hast du das nicht mitbekommen?
ZitatAlles in allem ist die Abrechnung für mich nicht schlüssig und erscheint mir zu hoch, natürlich auch wegen der fehlenden Historie. :
Die Historie ist nicht nötig, um die Rechnung nachzuvollziehen.
ZitatAufgrund der fehlenden Abrechnungen weiß ich allerdings nicht wann die Heizung getauscht wurde und das o.g anwendbar ist. :
Das wird einem vermutlich der Vermieter sagen können.
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ZitatWann konkret angefordert und wann erhalten? :
Nachzahlungen wurden alle schon geleistet?
Beides gestern angefordert. 2022 ist bezahlt, 2023 nicht.
Irgendwie fehlen doch da Seiten?
Was auffällt, dass in der Abrechnung 2022 und 2023 der exakt gleiche Verbrauch angegeben wird....das ist doch wirklich seeeehr unwahrscheinlich.
ZitatIrgendwie fehlen doch da Seiten? :
Das ist tatsächlich alles was ich bekommen habe.
ZitatWas auffällt, dass in der Abrechnung 2022 und 2023 der exakt gleiche Verbrauch angegeben wird....das ist doch wirklich seeeehr unwahrscheinlich. :
Das ist mir auch schon aufgefallen, die Thermostate wurden 2023 erstmalig elektronisch via Funk abgelesen.
Was mir auch nicht ganz einleuchtet ist, dass keinerlei Gaspreisbremse in 2023 berücksichtigt wurde.
Wenn ich das richtig verstehe sind 80% meines Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent per KwH gedeckelt.
Man rechnet mir aber, bei angeblich gleichem Verbrauch, 100% mehr als im Vorjahr ab.
Alleine deswegen muss die Abrechnung doch schon falsch sein, oder?
-- Editiert von User am 4. Januar 2025 20:23
ZitatDas ist mir auch schon aufgefallen, die Thermostate wurden 2023 erstmalig elektronisch via Funk abgelesen. :
Wann wurden denn die Heizkostenverteiler gegen fernauslesbare getauscht?
Dennoch würde ich Einspruch einlegen mit der Begründung, dass für die Abrechnung 2023 die Ablesewerte für 2022 verwendet wurden.
ZitatWas mir auch nicht ganz einleuchtet ist, dass keinerlei Gaspreisbremse in 2023 berücksichtigt wurde. :
Das ist so richtig.
ZitatWenn ich das richtig verstehe sind 80% meines Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent per KwH gedeckelt. :
Nein, der Gaspreis war auf 12 ct/kWh für 80% des Gesamtverbrauchs gedeckelt.
ZitatAlleine deswegen muss die Abrechnung doch schon falsch sein, oder? :
Nein
Allerdings ist die Abrechnung 2023 nicht vollständig verlinkt. Da fehlt mindestens eine Seite.
-- Editiert von User am 5. Januar 2025 00:00
Erstmal vielen Dank für die Infos von hh und Schalkefan
ZitatWann wurden denn die Heizkostenverteiler gegen fernauslesbare getauscht? :
Dennoch würde ich Einspruch einlegen mit der Begründung, dass für die Abrechnung 2023 die Ablesewerte für 2022 verwendet wurden.
in 2023.
Habe die Vermieterin bereits angeschrieben, diese hat mich an die Hausverwaltung verwiesen. Ich werde dort also Einspruch einlegen.
Dies ist für mich auch i.O. bevor das Thema über 3 Ecken geht.
Leider ist die Vermieterin selbst relativ schlecht informiert und weiß nicht einmal wann die Heizung von Öl auf Gas gewechselt wurde?!
Die Vermieterin meinte ausserdem, dass eine Schätzung der Werte aufgrund des Jahresverbrauchs 2022 zulässig wäre, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann.
ZitatNein :
Allerdings ist die Abrechnung 2023 nicht vollständig verlinkt. Da fehlt mindestens eine Seite.
Ich habe auf heutige Nachfrage bei der Vermieterin nun die fehlende Seite erhalten.
Link: https://login.yoursecurecloud.de/f/3f7f1bec1fb44b1ba1cc/
Auch hier fehlt mir allerdings die Info zur Gaspreisbremse oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
-- Editiert von User am 5. Januar 2025 19:06
-- Editiert von User am 5. Januar 2025 19:07
-- Editiert von User am 5. Januar 2025 19:09
ZitatIch habe auf heutige Nachfrage bei der Vermieterin nun die fehlende Seite erhalten. :
Das ist nett von ihr. Damit war die ursprüngliche Abrechnung 2023 formell fehlerhaft und somit hinsichtlich der Heizkosten unwirksam.
Die nun erfolgte Vervollständigung erfolgte verspätet, da sie nach dem 31.12. zugegangen ist. Damit kann eine Nachzahlung nicht mehr gefordert werden.
Außerdem ist die Abrechnung immer noch nicht vollständig. Ich nirgendwo die Angabe finden, wie hoch die Gesamtkosten waren.
Und der Ablesewert für den WMZ H2 ist auch identisch mit 2022.
ZitatDas ist nett von ihr. Damit war die ursprüngliche Abrechnung 2023 formell fehlerhaft und somit hinsichtlich der Heizkosten unwirksam. :
Die nun erfolgte Vervollständigung erfolgte verspätet, da sie nach dem 31.12. zugegangen ist. Damit kann eine Nachzahlung nicht mehr gefordert werden.
Das bedeutet ich müsste die komplette Nachzahlung nicht begleichen? Soweit will ich es eigentlich nicht treiben, da die Vermieterin bisher immer fair war bzw. keine Probleme bereitet hat.
Wie würdest du hier vorgehen?
ZitatAußerdem ist die Abrechnung immer noch nicht vollständig. Ich nirgendwo die Angabe finden, wie hoch die Gesamtkosten waren. :
Und der Ablesewert für den WMZ H2 ist auch identisch mit 2022.
Die Gesamtkosten werde ich nochmals nachfordern.
Irgendwie scheint es mir so als hätte die Hausverwaltung hier komplett falsch abgerechnet.
Wie geht man in so einem Fall vor?
Neben der Nachforderung der fehlenden Informationen würde ich die Vermieterin darauf hinweisen, dass sämtliche Ablesewerte von 2023 identisch mit denen von 2022 sind und das ja wohl nicht sein könne.
Ich würde mich da auch auf den Standpunkt stellen, dass Ansprüche auf Nachzahlung verfristet sind und darauf auch beharren.
Wenn man ein gutes Verhältnis behalten will, kann man einen Termin zur Klärung anbieten und eine Kulanzlösung in Aussicht stellen, wobei aber die Initiative von der Vermieterseite ausgehen sollte. Ohne Initiative keine Kulanzlösung.
Und mit den drei Ecken, mit denem man sich nicht auseinandersetzen will...indem man sich vom Vermieter an die Verwaltung hat verweisen lassen, hat man das schon getan. Ansprechpartner für die Nebenkostenabrechnung ist einzig und allein der Vermieter.
Dazu sollte noch erwähnt werden, dass mangels erfolgter Abrechnung möglicherweise die Vorauszahlungen von 2021 noch zurückgefordert werden können. Alles vorher könnte verjährt sein.
Ich werde morgen einmal mit der Hausverwaltung sprechen.
Ich frage mich nämlich auch wie die dann die fehlenden und korrekten Ablesewerte beibringen wollen. Stelle ich mir im Nachhinein eher schwierig vor.
Anschließend werde ich der Vermieterin einen Kulanzvorschlag machen der sich an der Nachzahlung 2022 orientiert.
Alles andere muss die Vermieterin dann mit der Verwaltung klären.
Ich melde mich nochmal was dabei dann letztendlich rausgekommen ist.
Kann sein, dass ich es übersehen habe, aber sind da irgendwo deine Vorauszahlungen angerechnet? Oder gab es keine?
@Schalkefan: Doch es gab eine Vorauszahlung von 1.572 Euro. Dem gegenüber stehen dann die Nebenkosten, welche auch die „falschen" Heizkosten (1.303 Euro) beinhalten, von 2.754 Euro.
So ergibt sich dann die geforderte Nachzahlung von 1.182 Euro.
Die Kosten mögen im ersten Moment niedrig erscheinen. Ich bin allerdings arbeitsbedingt auch nur ca. 3-4 Tage pro Woche in der Wohnung.
-- Editiert von User am 6. Januar 2025 18:23
ZitatDie Kosten mögen im ersten Moment niedrig erscheinen. Ich bin allerdings arbeitsbedingt auch nur ca. 3-4 Tage pro Woche in der Wohnung. :
Und inwieweit ist das relevant? Die Grundkosten bleiben, egal wo du dich aufhältst. Die realen Verbrauchskosten sind aufgrund des Weltlage deutlich spürbar gestiegen.
Inzwischen wird es immer abenteuerlicher….
Nach meinem Telefonat mit der Hausverwaltung hat man mir mitgeteilt, dass ich bei zwei Ableseterminen nicht angetroffen wurde und somit eine Schätzung vorgenommen wurde.
Ich bin sicher, dass dies nicht der Fall ist.
Fakt ist jedoch, dass aus meinem Kalender hervor geht, dass Mitte Juni die Zähler auf Funk getauscht wurden.
Ich ging davon aus, dass die Zählerstände beim Tausch aufgenommen werden und wurde daher nicht stutzig über die fehlende Ablesung in 2023.
Hat hier jemand Erfahrung?
Wie ist das Vorgehen bei Zählertausch?
Hätte eine zusätzliche Ablesung erfolgen müssen?
Wenn die Zähler per Funk ausgelesen werden, dann kommt doch keiner mehr zu dir? Und die alten Zähler hat man ja mitgenommen die wirst du ja wohl fotografiert haben oder?
Erfahrung:ZitatWie ist das Vorgehen bei Zählertausch? :
1. Etwa 3 Monate vorher Schrieb vom VM, Hinweis auf den Wechsel und ca-Termin genannt.
2. ca 3 Wochen vor Termin per Aushang im Haus genau 2 Termine von beauftragter Firma *veröffentlicht*. Zwei Tage wegen --->viele Wohnungen im Haus.
3. Beauftragte kommt zum Mieter in die Wohnung und wechselt die HKV und Wasserzähler.
4. Dabei Ablesewert alt dokumentiert, HKV gewechselt, Ablesewert neu dokumentiert. So auch so bei Wasserzählern
Und wie immer: Wer zum Ablese-/Wechseltag nicht kann und keinem Vertrauten den Schlüssel gibt, kann einen *Ersatztermin* anfragen.
Zitatdass aus meinem Kalender hervor geht, dass Mitte Juni die Zähler auf Funk getauscht wurden. :
Sie wurden getauscht? Wenn das in deinem Kalender steht, wurde das angekündigt. Du hast den Termin gewusst, notiert--- und ?? warst offenbar trotzdem nicht zu Hause? Die Handwerker werden ja kaum mit Gewalt in die Wohnung gegangen sein???ZitatIch bin sicher, dass dies nicht der Fall ist. :
ZitatIch bin allerdings arbeitsbedingt auch nur ca. 3-4 Tage pro Woche in der Wohnung. :
ODER hattest du bereits diese funkablesbaren HKV ? Ich halte das aber für unwahrscheinlich.
Nein, EINE Ablesung beim Tausch/Wechsel der Geräte.ZitatHätte eine zusätzliche Ablesung erfolgen müssen? :
Inwzischen hat sich herausgestellt, dass meine Wasserzähler in 2023 getauscht wurden. Die Heizungszähler erst in 2024. Hatte die Termine leider nicht mehr detailliert im Kopf.
Bedeutet in 2023 gab es noch keine Funkzähler, dies führt dazu das die Vermieterin auf der Schätzung beharrt.
Mittlerweile weiß ich auch zu welchen Terminen jemand vor Ort war.
08.01.24 (Montag) und am 12.01.24 (Freitag) in der gleichen Woche. Ich hatte aber keinerlei Meldung oder Karte im Briefkasten.
Kennt hierzu jemand die rechtlichen Rahmenbedingungen? Darf man nach zwei Anfahrten (innerhalb der gleichen Woche) einfach schätzen?
Das wird dir uU ein Gericht erklären.ZitatDarf man nach zwei Anfahrten (innerhalb der gleichen Woche) einfach schätzen? :
Die Vermieterin hat schon darauf hingewiesen, wie es zu handhaben ist. Du hast ja inzwischen Kontakt und entspr. Auskünfte zB zu § 9a HeizkostenV erhalten. Deine eigenen Kalendereinträge waren offenbar falsch.
Das dürfte keine Pflicht des Ablesedienstes oder des Vermieters sein.ZitatIch hatte aber keinerlei Meldung oder Karte im Briefkasten. :
Sich als Mieter um einen späteren Einzeltermin (als in dieser Woche) zu kümmern, ist dann Mieterpflicht.
Kann ja auch gut sein, dass diese Nachzahlung nicht nur etwas mit dem Verbrauch, sondern mit den hohen Kostn zu tun hat. Ich kann leider die LINKs nicht öffnen.
ZitatDas dürfte keine Pflicht des Ablesedienstes oder des Vermieters sein. :
Sich als Mieter um einen späteren Einzeltermin (als in dieser Woche) zu kümmern, ist dann Mieterpflicht.
Verstehe ich an sich. Wenn ich allerdings in der Woche vom 08.01-12.01 oder auch die Woche davor im Urlaub gewesen wäre, hätte ich genau dazu ja keine Chance gehabt.
DOCH. X-tausende Mieter kriegen das mit den Ableseterminen jedes Jahr irgendwie hin. Es muss keiner auf seinen Urlaub verzichten oder einen gepl. KH-Aufenthalt absagen.Zitathätte ich genau dazu ja keine Chance gehabt. :
Die meisten Mieter habe Angehörige, Freunde, Nachbarn---d.h. keiner ist allein auf der Welt.
Die meisten doch ganz einsamen Betroffenen kriegen es auch hin, einen Extra-Ablesetermin mit dem Ablesedienst direkt oder über den Vermieter zu vereinbaren. Die Kosten dafür dürften dann erheblich geringer sein als die Kosten durch Schätzung.
Ich gehe davon aus, dass es jedem Mieter zumutbar ist, das 1x p.a. zu organisieren.
Hör dir an, ob das das Gericht das anders sieht...
ZitatSich als Mieter um einen späteren Einzeltermin (als in dieser Woche) zu kümmern, ist dann Mieterpflicht. :
Es geht aber nicht um einen späteren Einzeltermin, sondern überhaupt um die Ankündigung der Ablesung zum Termin xy und wenn bereits diese Ankündigung fehlt, man über die fehlgeschlagenen Ableseversuche nicht informiert wird, woher soll dann bitte die Mieterpflicht entstehen, sich um einen "Ersatztermin" zu kümmern?
-- Editiert von User am 30. Januar 2025 14:35
ZitatHör dir an, ob das das Gericht das anders sieht... :
Ich weiß gar nicht wie du immer auf Gericht kommst. Ich habe Interesse an einer Einigung ohne Anwälte und Gerichte, sonst würde ich hier nicht schreiben.
Ein möglicher Ansatz wäre doch folgender: Die Zähler wurden 2024 getauscht, somit hat man doch den Gesamtverbrauch nach der letzten Abrechnung und könnte die Nebenkostenabrechnung korrigieren oder setzen sich die Zähler irgendwann automatisch zurück?
Wenn man sich nicht einigt, tut es letztlich ein Gericht.ZitatIch weiß gar nicht wie du immer auf Gericht kommst. :
Dein *Ansatz* ist, dass du gar nicht wissen konntest, wann die Ablesung mit/ohne Tausch der HKV stattfinden sollte.
Dein Ansatz ist, dass die HK-Thermostate (es sind die HKV) erstmalig 2023 elektronisch via Funk abgelesen wurden.
Dein Ansatz ist dein Kalender, in dem Termine stehen, die auf diesen Austausch/Ablesung der HKV in 06/2023 hinweisen.
Dein Ansatz ist, das du dich mit der Vermieterin im Guten einigen willst... die HV aber wohl die bevollmächtigte Stelle ist und dir schreibt, was zur Ablesung in ihren Akten steht. Man hat geschätzt, weil...
Etwas anderes weiß die HV nicht und deine Ansätze überzeugen die HV bisher nicht.
Du wolltest wissen, welche Erfahrung andere Mieter gemacht haben. Meine kannst du lesen.
Oben schreibst und antwortest du: in2023.
Und nun ist dein neuer Ansatz: Tausch in 2024.
Dazu war NIEMAND in deiner Wohnung? Oder du weißt es nicht mehr?
Mein Ansatz ist: Warte doch bitte, bis die HV mit oder ohne Hilfe der VM die korrekten Abrechnungen zu den Betriebskosten vorlegt. Das hast du doch bereits verlangt....#5, #8, #13
Vielleicht doch?ZitatEs geht aber nicht um einen späteren Einzeltermin, :
Es wurde nach Erfahrungen gefragt. Das ist meine Erfahrung mit dem Ablesedienst b****ta-metrona.
Es sollte aber für die HV ein Leichtes sein, herauszufinden, WANN die HKV in der Wohnung des TE getauscht wurden und wann, wie und von wem dazu informiert wurde.
Und bis nachvollziehbare und verständliche Abrechnungen vorliegen, muss der TE nicht zahlen.
ZitatEs geht aber nicht um einen späteren Einzeltermin, sondern überhaupt um die Ankündigung der Ablesung zum Termin xy und wenn bereits diese Ankündigung fehlt, :
Scheinbar haben die anderen Mieter keine Probleme gehabt die nicht vorhandene Ankündigung zu bemerken.
ZitatIch habe Interesse an einer Einigung ohne Anwälte und Gerichte :
Und die Gegenseite ist auch entsprechend kooperativ und verhandlungsbereit?
Ich bin inzwischen fast soweit die Nachzahlung einfach zu begleichen……..
Ein Punkt wäre mir allerdings noch wichtig, weil es ggf für beide Seiten ein zufriedenstellender Ansatz wäre:
„Die Zähler wurden 2024 getauscht, somit hat man doch den Gesamtverbrauch nach der letzten Abrechnung und könnte die Nebenkostenabrechnung korrigieren oder setzen sich die Zähler irgendwann automatisch zurück?"
Wäre das nicht die einfachste Lösung für alle?
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