Heizkostenabrechnung 2024

10. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Celinak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung 2024

Hallo Zusammen,

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten, ich habe nur vom 01.01 bis zum 31.03 in der Wohnung gelebt. Laut der Abrechnung wurde mein Verbrauch anhand der Durchschnittskosten der Liegenschaft geschätzt, obwohl Vorjahreswerte vorliegen.
Ein Hinweis wieso dies vorgenommen wurde und nicht der tatsächliche Verbrauch liegt mir nicht vor.
Zusätzlich wurden Kosten für einen Nutzerwechsel aufgeführt. Nach meinem Verständnis kommen diese Kosten zustande, da ein Ablesen der Werte aufgrund eines Mieterwechsels notwendig ist. Nun stellt sich mir die Frage wie es zu diesen Kosten kommen kann, wenn zeitgleich der Verbrauch nur geschätzt werden konnte
Ich bin dankbar für jede Hilfe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6211 Beiträge, 839x hilfreich)

Was sagt denn der Rechnungsersteller dazu?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Celinak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi - das versuche ich heute rauszufinden. Mein Vermieter konnte mir leider überhaupt nicht weiterhelfen und meinte nur die höheren Kosten kämen durch teurere Preise zustande. Tatsächlich ist laut der Abrechnung mein verbrauch für 3 Monate fast so hoch wie im Vorjahr für 12 Monate.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2603 Beiträge, 417x hilfreich)

Ist ja auch verständlich.
Du hast während der heizintensiven Phase des Jahres dort gewohnt und für diese Zeit viel zu niedrige Vorauszahlungen geleistet und hast den Sommer über nicht mehr dort gewohnt und mit den in dieser Zeit eigentlich anfallenden viel zu hohen Vorauszahlungen die zuvor zu niedrigen gezahlten Vorauszahlungen ausgeglichen. Das gleicht sich dann halt bei der Abrechnung aus.

Die Nutzerwechselgebühren sind meiner Meinung nach nicht umlegbar, weil sie Verwaltungskosten sind. Die fallen an, weil das Mietverhältnis beendet wird. Wenn die umlegbar wären, dann hätten wir neben den Nutzerwechelgebühren auch Schlüsselübergabegebühren, Übergageprotokollgebühren, Besichtigungsgebühren, Mietvertragsauflösungsgebühren, Kautionsrückzahlungsgebühren, etc. Ist irgendwie absurd, oder?

Nur weil dem Vermieter Kosten von seinem Dienstleister in Rechnung gestellt werden, heisst das noch lange nicht, dass sie auch umlegbar sind.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10523 Beiträge, 4660x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ist ja auch verständlich.
Nein. Wenn die Darstellung des Teilnehmers stimmt, dann ist es überhaupt nicht verständlich, warum der Verbrauch (nicht die Kosten) in 3 Monaten den Jahresverbrauch von 12 Monaten übersteigen soll.

Dem Rest von Kalanndok stimme ich prinzipiell zu. Zu den Nutzerwechselkosten gibt's ein BGH Urteil (BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07). Wenn es im Mietvertrag keine individuell ausgehandelte Vereinbarung dazu gibt, ist die meines Wissens nach nicht umlegbar.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Celinak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nein. Wenn die Darstellung des Teilnehmers stimmt, dann ist es überhaupt nicht verständlich, warum der Verbrauch (nicht die Kosten) in 3 Monaten den Jahresverbrauch von 12 Monaten übersteigen soll.


Danke dir! Ich habe anhand der Gradtagszahlen meinen Verbrauch aus 2023 mit 2024 verglichen, dieser soll um 77% gestiegen sein. Das glaube ich definitiv nicht.

Zitat (von cauchy):
Wenn es im Mietvertrag keine individuell ausgehandelte Vereinbarung dazu gibt, ist die meines Wissens nach nicht umlegbar.


Würde dies bedeuten, dass der Vermieter und nicht ich die Nutzerwechselgebühr bezahlen muss?

Danke und liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10523 Beiträge, 4660x hilfreich)

Zitat (von Celinak):
Ich habe anhand der Gradtagszahlen meinen Verbrauch aus 2023 mit 2024 verglichen, dieser soll um 77% gestiegen sein. Das glaube ich definitiv nicht.
Wenn eine Schätzung erfolgte, dann muss es dazu eine Begründung geben. Die muss man dir auch nennen bzw. muss sich diese bei der Belegeinsicht ergeben. Der Vermieter ist im übrigen zuständig. Er kann also nicht einfach auf den Abrechner verweisen. Der Vermieter war dein Vertragspartner und der Vermieter muss dir gegenüber abrechnen.

Zitat (von Celinak):
Würde dies bedeuten, dass der Vermieter und nicht ich die Nutzerwechselgebühr bezahlen muss?
Dies ist ein Rechtsforum vom Laien. Erwarte dir kein individuelle Rechtsberatung. Du musst die Informationen selber gegenchecken und auf dich anwenden. Es gibt diverse Hilfsseiten dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6711 Beiträge, 2358x hilfreich)

1.) Bisher ist völlig offen, von wann bis wann denn nun die 12 monatiche Abrechungsperiode lief ?
Oft läuft diese Heizperiode vom 1.7. -30.6 aber auch vom 1.7. -30.6. oder aber auch über auch 2 Heizperioden vom 1.1. 31.12. ??

Zitat:
Da ein Ablesen der Werte aufgrund eines Mieterwechsels notwendig ist.

Also unzureichemde Schilderung.
Was wurde denn nun abgelesen ? Der Verbrauch bis zum 31.3.2024 oder dieser am Ende der gewählten (vereinbarten) Abrechnungsperiode ?

Wenn ein Mietverhältnis innerhalb einer Abrechnungsperiode endet, wird oft eine Zwischenabrechnung vorgenommen. Dazu steht dann im Mietvertrag, daß der ausziehende Mieter die Kosten der Zwischenabrechung
zu tragen hat. Gibt es eine soche Vereinbarung im Mietvertrag ?
Gab es überhaupt eine Zwischenablesung ?
Ich lese da:
Zitat:
Laut der Abrechnung wurde mein Verbrauch anhand der Durchschnittskosten der Liegenschaft geschätzt,


Also viele offenen Fragen.

-- Editiert von User am 11. Juni 2025 14:45

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Celinak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die abzurechnende Periode war vom 01.01 bis zum 31.03.2024. Ob und wann abgelesen wurde, wird aus den Abrechnungsunterlagen nicht ersichtlich, außer dass mein Verbrauch für die genannten 3 Monate geschätzt wurde. Eine Zwischenabrechnung wurde nicht vorgenommen und dies ist im Mietvertrag auch nicht vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Celinak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Zusätzlich ist erfasst. dass keine Zwischenablesung und Abrechnung erforderlich ist, außer der Mieter wünscht es (habe ich nicht getan). Hier stellt sich nun also die Frage wieso es zu diesen Kosten gekommen ist und ob der Vermieter dies an mich übertragen darf.
Ich sammle all die Punkte und gebe sie an meine Vermieterin, danke euch für die Hilfe!

Liebe Grüße

-- Editiert von User am 11. Juni 2025 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10523 Beiträge, 4660x hilfreich)

Bitte prüfe noch einmal genau, ob wirklich der Durchschnittsverbrauch der ganzen Liegenschaft verwendet wurde. Das würde aus meiner Sicht nämlich überhaupt keinen Sinn machen.

Was ich verstehen könnte, wäre eine reguläre 12Monatsabrechnung für die Wohnung. Diese könnte man dann nehmen und in 3 Monate und 9 Monate aufteilen. Bei dieser Aufteilung wäre dann bei den Heizkosten die Gradtagstabelle zu verwenden, wenn es keine Zwischenabrechnungsdaten gibt.

Eine Idee: Wenn sich aus deinen Informationen die Gesamtabrechnung dieser Wohnung über 12 Monate ablesen lässt, dann kannst du obige Rechnung auch selber durchführen. Dann weißt du immerhin, um wieviel Geld es geht. Notwendig ist das nicht. Aber es kann bei der Argumentation hilfreich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2603 Beiträge, 417x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nein. Wenn die Darstellung des Teilnehmers stimmt, dann ist es überhaupt nicht verständlich, warum der Verbrauch (nicht die Kosten) in 3 Monaten den Jahresverbrauch von 12 Monaten übersteigen soll.


Ok, ich bin tatsächlich nicht vom Verbrauch sondern den Kosten ausgegangen.

Ein nach Gradtagszahlen errechneter Verbrauch ist aber auch vom Nachmieter beeinflusst.
Wenn beispielsweise der Nachmieter in den restlichen 9 Monaten nach Schema "Heizung immer vollgas, wenn zu warm einfach Fenster auf" heizt, dann erhöht sich dadurch der Gesamtverbrauch und auch der (für die Heizperiode höhere) anteilige Verbrauch.

Also wichtig wäre wirklich mal der Vergleich des Gesamtverbrauchs der Wohnung aus 2024.

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