Heizkostenabrechnung - Begründung Vermieter rechtliche bestand

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Andiw82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung - Begründung Vermieter rechtliche bestand

Guten Tag!

Ich habe vor einigen Wochen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 von meinem ehemaligen Vermieter bekommen.

Vorweg möchte ich noch mitteilen, dass ich in dieser Wohnung nur 9 Monate Mieter war. Vom 01.03.08 - 31.10.08.

Im Mietvertrag ist eine Heizkostenabrechnung zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach der Wohnfläche vorgesehen.

In der Nebenkostenabrechnung sind die Heizkosten bis zum 31.08.08 allerdings zu 100% nach Wohnfläche berechnet wurden. (Das ist definitiv zu meinem Nachteil)

Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich von dem Vermieter folgende Begründung:

"Im Jahre 2008 konnte eine Vielzahl von Zählerwerten nicht ausgelesen, bzw. ausgewertet werden. Dies kann durch Abwesenheit der Mieter, bzw. durch eine Nichtablesbarkeit der entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte begründet sein. Der Gesetzgeber, in Form der Heizkostenverordnung, sieht in diesem Fall vor, dass die Kosten auf Grundlage der Wohnfläche verteilt werden. Dies ist bis zum Stichtag 31.08.2008 geschehen. Bei der Verteilung der Kosten nach dem Anteil der Wohnfläche fallen auch dann Kosten an, wenn nicht geheizt, bzw. kein Warmwasser verbraucht wurde..."

Hat diese Begründung rechtlich bestand?
Ich habe schon in der Heizkostenverordnung gelesen, werde daraus aber nicht schlau.

Bin über jede Antwort dankbar.

Grüß Andi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andiw82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass meine Zählerwerte vorliegen. Sie sind ja in den Übergabeprotokollen festgehalten.

Es befanden sich digitale Zähler an den Heizkörpern.

-- Editiert am 15.01.2010 16:51

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, die Begründung ist korrekt und basiert auf § 9a HeizkV .

Der Vermieter muss in solchen Fällen sogar so abrechnen.

Woher willst Du denn wissen, dass eine Abrechnung nach Verbrauch für Dich günstiger gewesen wäre?

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-- Editiert am 15.01.2010 17:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andiw82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann ich das mathematisch nicht nachweisen.
Allerdings ist es so, dass ich tatsächlich erst zum 15.04.08 in die Wohnung eingezogen bin, nur 3-4 Tage die Woche anwesend war (Pendlerwohnung) und ich in den Sommermonaten nicht geheizt habe.

Außerdem sind im Zeitraum vom 01.01.08 - 31.08.08 auch die Heizintensiven Monate (Jan - März) enthalten. Die Kosten, die von den anderen Mietern in diesen Zeitraum verursacht wurden, muss ich also anteilig mitbezahlen.

Meiner Ansicht nach ist doch der Vermieter verpflichtet diese Werte einzuholen...

Das hat nicht geklappt und die Mieter müssen es ausbaden...

Fair finde ich das zwar nicht, aber ich muss mich dem wohl beugen =(


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andiw82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber vielen Dank für die schnelle Antwort

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