Heizkostenabrechnung Doppelhaushälfte mit gemeinsamer Ölheizung

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
aliare
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung Doppelhaushälfte mit gemeinsamer Ölheizung

Hallo zusammen,

ich möchte gerne eine Heizkostenabrechnung für zwei Parteien in einer Doppelhaushälfte erstellen.
Es handelt sich um eine Ölheizung für die Erwärmung des Warmwassers und für die Heizung.
Für jede der zwei Parteien gibt es einen Warmwasserzähler und einen Heizungszähler.
Nach welchem Paragraphen der Heizkostenverordnung muss ich nun abrechnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Da hilft dir nicht die Nennung eines einzelnen Paragraphen, du solltest dich zuerst einmal mit dieser Verordnung in Ruhe auseinandersetzen und dann anhand von Musterabrechnungen einen Probelauf machen. Wichtig ist, dass du weißt, dass 30% der gesamten Kosten nach beheizter Wohnfläche und 70% nach Verbrauch abgerechnet werden. Außer dies ist ein Niedrigenergiehaus.

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#2
 Von 
aliare
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, ich denke dennoch, dass prinzipiell die Abrechnung nach §9 (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen) zu berechnen ist.
Also zunächst die Wasserkosten pro Haushalt berechnen und den Rest als Heizkosten abrechnen, richtig?

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Für eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung gibt es Firmen, die nichts anderes machen. Ich glaube nicht, dass man so einfach an die Sache rangehen kann.

Frage, wenn nur 2 Wohnungen, dann eine vom Vermieter, die andere vermietet? In solch einem Fall ist die Heizkostenverordnung nicht anzuwenden, da wird ganz einfach nach Wohnungsgröße aufgeteilt.

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#4
 Von 
aliare
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Wohnungen sind Eigentum zweier Personen.

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