Heizkostenabrechnung Stromkosten Heizung Allgemeiner Strom

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Caprisonne1971
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung Stromkosten Heizung Allgemeiner Strom

Hallo in die Runde,
bei unserer Abrechnung wird seit Jahren der Strom für die Heizung u. Pumpe ermittelt (berechnet?) und diese Kosten dann in der Berechnung der Heizkosten extra aufgeführt und abgerechnet. Wir haben aber keinen extra Stromzähler für die Heizung. Nun werden aber die Kosten des Allgemein Stroms nochmals komplett bei der Hausgeld-Abrechnung berechnet. Beispiel aus diesem Jahr: Stromkosten für Allgemein Strom: 255 Euro wird anteilig auf alle 4 Eigentümer umgelegt. In der Heizkostenabrechnung taucht ein ermittelter Betrag von 189 Euro auf, der über die Heizkostenabrechnung umgelegt wird. Es gibt aber nur die Rechnung des Stromanbieters über 255 Euro. Ist das rechtens, doppelt abzukassieren? Und wer verdient daran? Das ganze wird seit 2016 so praktiziert, der Hausverwalter wurde entlastet. Es ist bis jetzt niemand aufgefallen.
Danke für jede hilfreiche Antwort!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Caprisonne1971):
Ist das rechtens, doppelt abzukassieren?


Nein, die Kosten für den Allgemeinstrom müssen natürlich um die Kosten für den Heizungsstrom gekürzt werden.

Zitat (von Caprisonne1971):
Und wer verdient daran?


Das wird man nur durch eine genaue Rechnungsprüfung herausfinden. Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, dann verdient wahrscheinlich die Gemeinschaft daran.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, dann verdient wahrscheinlich die Gemeinschaft daran.
Das war auch mein erster Gedanke, sollte aber natürlich überprüft werden.

Wenn wirklich die Gemeinschaft auch der Nutznießer dieser doppelten Abrechnung ist, dann hebt es sich unterm Strich in etwa auf (nicht genau, weil die Abrechnungsschlüssel unterschiedlich sind, aber ungefähr). Am Ende geht es dann wahrscheinlich nur um ein paar Euro mehr oder weniger pro Eigentümer.
Daher würde ich zwar auf eine Änderung bestehen, allerdings die vergangenen Jahre so akzeptieren (kommt aber natürlich auch wieder auf den genauen Betrag an, es gibt ja Gemeinschaften mit immensen Unterschieden bei den Heitzkosten). Man sollte immer daran denken, dass man eine Gemeinschaft ist, da lohnt ein Streit selten.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Caprisonne1971):
Ist das rechtens, doppelt abzukassieren?

Nein, abgesehen vom Zivilrechtlichen besteht da durchaus auch eine Strafrechtliche Relevanz.



Zitat (von Caprisonne1971):
Das ganze wird seit 2016 so praktiziert,

Dann würde ich en Vermieter höflich bitten, er möge die Beträge erstatten.
Juristisch durchsetzen kann man aber nur die noch nicht verjährten Beträge.



Zitat (von Caprisonne1971):
der Hausverwalter wurde entlastet.

Das muss den Mieter nicht interessieren, das ist alleine das Problem des Vermieters


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das muss den Mieter nicht interessieren, das ist alleine das Problem des Vermieters
Der Fragesteller ist aber keine Mieter.
Und wer nur etwas mitdenkt beim Lesen und sich nicht nur auf das falsche Forum stützt, der wird das auch bemerken.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Caprisonne1971):
Das ganze wird seit 2016 so praktiziert, der Hausverwalter wurde entlastet.
Und warum hast Du dann als Eigentümer die HV entlastet?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und warum hast Du dann als Eigentümer die HV entlastet?
Auch das stand bereits im ersten Beitrag: "Es ist bis jetzt niemand aufgefallen."

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Caprisonne1971):
bei unserer Abrechnung wird seit Jahren der Strom für die Heizung u. Pumpe ermittelt (berechnet?) und diese Kosten dann in der Berechnung der Heizkosten extra aufgeführt und abgerechnet.


Wenn kein separater Stromzähler für die Heizung vorhanden ist, wird wie folgt verfahren: 4-5% von der Gasrechnung wird aus der Stromrechnung des Allgemeinstroms abgezogen und für die Heizung berechnet. Selbstverständlich wird der Allg.Strom um diese Summe gekürzt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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