Hallo in die Runde,
bei unserer Abrechnung wird seit Jahren der Strom für die Heizung u. Pumpe ermittelt (berechnet?) und diese Kosten dann in der Berechnung der Heizkosten extra aufgeführt und abgerechnet. Wir haben aber keinen extra Stromzähler für die Heizung. Nun werden aber die Kosten des Allgemein Stroms nochmals komplett bei der Hausgeld-Abrechnung berechnet. Beispiel aus diesem Jahr: Stromkosten für Allgemein Strom: 255 Euro wird anteilig auf alle 4 Eigentümer umgelegt. In der Heizkostenabrechnung taucht ein ermittelter Betrag von 189 Euro auf, der über die Heizkostenabrechnung umgelegt wird. Es gibt aber nur die Rechnung des Stromanbieters über 255 Euro. Ist das rechtens, doppelt abzukassieren? Und wer verdient daran? Das ganze wird seit 2016 so praktiziert, der Hausverwalter wurde entlastet. Es ist bis jetzt niemand aufgefallen.
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Heizkostenabrechnung Stromkosten Heizung Allgemeiner Strom
26. September 2022
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Frage vom 26. September 2022 | 07:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung Stromkosten Heizung Allgemeiner Strom
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#1
Antwort vom 26. September 2022 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
ZitatIst das rechtens, doppelt abzukassieren? :
Nein, die Kosten für den Allgemeinstrom müssen natürlich um die Kosten für den Heizungsstrom gekürzt werden.
ZitatUnd wer verdient daran? :
Das wird man nur durch eine genaue Rechnungsprüfung herausfinden. Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, dann verdient wahrscheinlich die Gemeinschaft daran.
#2
Antwort vom 26. September 2022 | 10:47
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Das war auch mein erster Gedanke, sollte aber natürlich überprüft werden.Zitat:Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, dann verdient wahrscheinlich die Gemeinschaft daran.
Wenn wirklich die Gemeinschaft auch der Nutznießer dieser doppelten Abrechnung ist, dann hebt es sich unterm Strich in etwa auf (nicht genau, weil die Abrechnungsschlüssel unterschiedlich sind, aber ungefähr). Am Ende geht es dann wahrscheinlich nur um ein paar Euro mehr oder weniger pro Eigentümer.
Daher würde ich zwar auf eine Änderung bestehen, allerdings die vergangenen Jahre so akzeptieren (kommt aber natürlich auch wieder auf den genauen Betrag an, es gibt ja Gemeinschaften mit immensen Unterschieden bei den Heitzkosten). Man sollte immer daran denken, dass man eine Gemeinschaft ist, da lohnt ein Streit selten.
Stefan
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#3
Antwort vom 26. September 2022 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatIst das rechtens, doppelt abzukassieren? :
Nein, abgesehen vom Zivilrechtlichen besteht da durchaus auch eine Strafrechtliche Relevanz.
ZitatDas ganze wird seit 2016 so praktiziert, :
Dann würde ich en Vermieter höflich bitten, er möge die Beträge erstatten.
Juristisch durchsetzen kann man aber nur die noch nicht verjährten Beträge.
Zitatder Hausverwalter wurde entlastet. :
Das muss den Mieter nicht interessieren, das ist alleine das Problem des Vermieters
#4
Antwort vom 26. September 2022 | 15:32
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Der Fragesteller ist aber keine Mieter.Zitat:Das muss den Mieter nicht interessieren, das ist alleine das Problem des Vermieters
Und wer nur etwas mitdenkt beim Lesen und sich nicht nur auf das falsche Forum stützt, der wird das auch bemerken.
Stefan
#5
Antwort vom 26. September 2022 | 15:49
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und warum hast Du dann als Eigentümer die HV entlastet?ZitatDas ganze wird seit 2016 so praktiziert, der Hausverwalter wurde entlastet. :
#6
Antwort vom 26. September 2022 | 16:26
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Auch das stand bereits im ersten Beitrag: "Es ist bis jetzt niemand aufgefallen."Zitat:Und warum hast Du dann als Eigentümer die HV entlastet?
Stefan
#7
Antwort vom 27. November 2022 | 06:46
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Zitatbei unserer Abrechnung wird seit Jahren der Strom für die Heizung u. Pumpe ermittelt (berechnet?) und diese Kosten dann in der Berechnung der Heizkosten extra aufgeführt und abgerechnet. :
Wenn kein separater Stromzähler für die Heizung vorhanden ist, wird wie folgt verfahren: 4-5% von der Gasrechnung wird aus der Stromrechnung des Allgemeinstroms abgezogen und für die Heizung berechnet. Selbstverständlich wird der Allg.Strom um diese Summe gekürzt.
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