Heizkostenabrechnung- Umlage von Baumfällarbeiten bei teilweise Nutzung von Holz neben Öl, Strom

1. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
micha1234
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung- Umlage von Baumfällarbeiten bei teilweise Nutzung von Holz neben Öl, Strom

wir haben ein größenteils selbst genutztes 2-Familienhaus bzw. Einfamilienhaus mit ELW. Im Zuge dass der Vermieter bei niedriger Miete nun dem Mieter seine Co2 Steuer zahlen soll, suchen wir nach Möglichkeiten zukünftig dem Mieter mehr Kosten umzulegen ohne das wir die Miete erhöhen. Daher folgende fragen:

1) Sind Baumfällarbeiten im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlegbar?
durch die teuren Energiekosten von Öl, heizten wir teilweise, wenn Zeit vorhanden war mit Holz. 20% der Wohnräume lassen sich so erwärmen.
Diese Kosten hatten wir bisher nicht dem Mieter in Rechnung gestsellt (2 Wohneinheiten).
Nun sind im vergangenen Jahr 1300 Euro Kosten für Baumfällarbeiten entstanden, die Abfallentsorgung der Grünabfälle wird darüber hinaus durch den Vermieter durchgeführt. Das Holz selbst ist auf dem Grundstück gewachsen.

Nun die Frage:
sind solche Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig? Wenn ja, in welchem Jahr 2,022 wo die Kosten entstanden sind oder dann wenn das Holz verbraucht wird? das 2022 verbrauchte Holz war bisher "kostenlos" Bisher wurde dem Mieter nur Öl in Rechnung gestellt, der überwiegende Teil des Hauses wird auch mit Öl geheizt.
Bzw. können die 20% der Wohnräume die mit Holz geheizt werden hier aus der Nebenkostenabrechnung rausgerechnet werden ?

Falls diese Kosten im Rahmen der Heizkosten nicht umlagefähig sind, wäre es möglich diese als Gartenarbeiten dem Mieter umzulegen?

[b]2) ein Teil der Wohnfläche wird mit Strom geheizt (Bad, Sauna). Darf diese Wohnfläche bei der Umlage von Öl herausgerechnet werden?
Bisher haben wir diese Heizkosten "doppelt" bezahlt. Das heißt Wärmeerzeugung von Strom über unsere Wohneinheit und darüber hinaus prozentuale Berechnung der Kosten nach Wohnfläche der Wärmeerzeugung mit Öl des 2 Familienhauses .Die Sauna und der Weg zur Sauna im Keller zählt als Wohnfläche. Wärmezähler existieren nicht. Würde das Recht bestehen diese 2 Räume bei der Wohnflächenberechnung rauszurechnen damit wir nicht "doppelt" bezahlen"?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von micha1234):
suchen wir nach Möglichkeiten zukünftig dem Mieter mehr Kosten umzulegen ohne das wir die Miete erhöhen.

Finde den Widerspruch...



Zitat (von micha1234):
1) Sind Baumfällarbeiten im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlegbar?

Durchaus, genau wie Kosten für Axt, Kettensäge, Treibstoff, Schutzkleidung, Transport, ... findet sich das alles im Kaufpreis des Holzes eingepreist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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