Heizkostenabrechnung bei Auszug

19. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
BeKaWi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 21x hilfreich)
Heizkostenabrechnung bei Auszug

Hallo,

ich habe noch eine Frage zum Thema Umzug. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Heizung bzw. die Meßgeräte an den Heizkörpern bei Auszug durch die Abrechnungsfirma abgelesen werden? Ich glaube, der Vermieter, bei dem ich z. Zt. noch wohne, verrechnet dann die für diese Wohnung angefallenen Heizungskosten anteilig der Zeit, in der die Wohnung genutzt wird.

Ich habe aber keine Lust die Heizkosten, die hier bei uns hauptächlich ab Januar anfallen für den Nachmieter mitzuzahlen, zumal die Wohnung im ganzen Dezember mehr oder weniger gar nicht genutzt wird und die Heizkörper von mir demnach auch so eingestellt werden, dass sie gerade nicht einfrieren.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Gruß

BettinaW

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11 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Du hast einen Anspruch auf Zwischenablesung, musst diese dann aber auch bezahlen.

Eine Zwischenablesung ist aber sowieso nur bei Heizkostenzählern sinnvoll. Bei Verdunsterröhrchen ist z.B. eine Zwischenablesung gar nicht möglich.

In so einem Fall ist nur eine Aufteilung nach Gradzahltagen möglich und auch rechtlich zulässig.

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#2
 Von 
BeKaWi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 21x hilfreich)

In so einem Fall ist nur eine Aufteilung nach Gradzahltagen möglich und auch rechtlich zulässig.
************************

Was ist das denn? Und vor allem, muss ich dann auch anteilig Heizkosten zahlen, wenn die Wohnung leersteht? Bin ja im Dezember schon ausgezogen, heize dementsprechend ja auch kaum.

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#3
 Von 
NinaMoore
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Normalerweise muß der mieter dir - wenn überhaupt möglich - zugestehen, eine ablehsung -bis zu der abnahme der wohnung oder kurz darauf- durch eine frima oder fachman durchführen zu lassen. Diese kosten trägt er - je nach vertrag - oder du - sie belaufen sich je nach firma auch 50 bis 80 euro - die jahresabrechnung für deinen mietzeitraum erfolgt allerdings dann - meistens - mit dem vereinbarten datum am jahresende oder anfang.

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#4
 Von 
BeKaWi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 21x hilfreich)

Dass die Abrechnung dann erst im Mai erfolgt, ist ja kein Problem. Nur habe ich einfach keine Lust, den Anteil von Januar bis April mitzutragen, den dann meine Nachmieterin heizt. Ich lebe im Voralpenland und hier wird es teilweise gerade dann erst sehr kalt. Noch dazu... eben der Dezember, in dem die Wohnung gar nicht genutzt wird, den ich aber anteilig dann wohl mitzahlen müsste.

Vielen Dank für eure Tipps, werde mal schauen, was ich machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Warum solltest Du denn die Heizkosten für Januar bis April mittragen müssen?

Ich verstehe im Moment nicht so ganz, welche Befürchtung Du hast.

Wenn der Mietvertrag bis Ende Dezember gelaufen ist, dann musst Du auch nur bis Ende Dezember bezahlen.

Wann werden denn die Zählerstände bei Euch normalerweise abgelesen?

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#6
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@hh

"Bei Verdunsterröhrchen ist z.B. eine Zwischenablesung gar nicht möglich. "

Hi, wieso sollte das nicht möglich sein?

MfG Gruwo

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#7
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@hh

"Bei Verdunsterröhrchen ist z.B. eine Zwischenablesung gar nicht möglich. "

Hi, wieso sollte das nicht möglich sein?

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BeKaWi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Verdunsterröhrchen werden bei uns Mitte Mai abgelesen. Wenn das also im Verhältnis zur Nutzungsdauer aufgeteilt wird, dann müsste ich für die kältesten Monate die Mietkosten des Nachmieters teilweise mitzahlen, da ich bis jetzt ja die Heizung (ausser in den letzten Tagen) überhaupt nicht, auch nicht im Bad, an hatte.

Gruß BettinaW

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#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Bettina, für diese Fälle gibt es die Gradzahltabelle für Heizkostenabrechnungen (DIN 4713). Der gesamte Verbrauch wird mit 1000 Promille gleichgesetzt und dann die einzelnen Monate je nach Heizaufwand unterschiedlich gewertet, und zwar wie folgt:
Januar = 170 Promille
Februar = 150 Promille
März = 130 Promille
April = 80 Promille
Mai = 40 Promille
Juni = 14 Promille
Juli = 13 Promille
August = 13 Promille
September = 30 Promille
Oktober = 80 Promille
November = 120 Promille
Dezember = 160 Promille

Ergo werden dir genau die Monate mit diesen Werten berechnet, die du dort gewohnt hast. Das geht dann auch aus der Endabrechnung hervor. Du musst dir demnach keine Sorgen machen, wenn die Heizkosten erst wieder nächsten Mai abgelesen werden.

Gruß karamel

-- Editiert von karamel am 22.11.2005 17:08:16

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

@Gruwo
Ich muss mich etwas korrigieren. Bei Verdunsterröhrchen ist eine Zwischenablesung in vielen Fällen zu ungenau. Bei weniger als 400 und mehr als 800 Gradzahltagen (DIN 4713) ist das der Fall. Eine eigene Ablesung ist dabei nicht möglich, da die Anzeige am Verdunsterröhrchen selbst nur einen Anhaltspunkt bietet. Abgelesen werden die Röhrchen mit einem Ablesegerät.

Wenn man dann selbst noch nicht einmal weiß, ob man sich im günstigen Zeitbereich befindet, in dem eine Ablesung möglich ist, dann kann es passieren, dass man Geld für eine Zwischenablesung bezahlt und anschließend wird doch nach Gradzahltagen abgerechnet.

Wenn man dann bedenkt, dass so etwas auch noch 50-80€ kostet, dann sollte man besser eine Aufteilung nach DIN4713 vornehmen. Das ist zwar ebenfalls ungenau, kostet aber fast nichts.


@BettinaW
Das Problem, dass der Dezember dann mit 160/1000 gewertet wird, obwohl Du kaum geheizt hast, hast Du natürlich trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@hh

"Bei weniger als 400 und mehr als 800 Gradzahltagen (DIN 4713) ist das der Fall. "

Hi, erstmal danke. Aber bist du sicher, dass das der DIN 4713 entspringt? Ich bin da nicht fündig geworden. Ich habe dazu nur einen Empfehlung der "Arbeitsgemeinschaft Heizkostenverteilung" gefunden.

Die Ablesung der Verdunsterröhrchen könnte i.Ü. auch im eingebauten Zustand vorgenommen werde. Man muss lediglich im 90 Grad Winkel zum Röhrchen den Wert in der Mitte der Flüssigkeitssäule ablesen.

MfG Gruwo

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