Heizkostenabrechnung - dulden, den Sachverständiger in die Wohnung zu lassen?

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)
Heizkostenabrechnung - dulden, den Sachverständiger in die Wohnung zu lassen?

Hallo,

meine Freundin hat ihre Heizkostenabrechnung erhalten. Diese ist Ihrer Meinung nach nicht richtig berechnet. Sie hat eine erhöhte Nachzahlung zu leisten.

Zunächst:
Sie bewohnt ihre Dachgeschoss-Wohnung schon mehrere Jahre. Ihre Wohnung hat eine Größe von 60 qm.
Im Mietvertrag heißt es in etwa: Da für diese Dachgeschosswohnung keine Bauzeichnung mit qm-Angabe mehr vorhanden ist, wird die qm-Größe der Vergleichswohnung unterhalb der DG-Wohnung herangezogen abzgl der 30 % für die Schräge der DG-Wohnung. Ergibt somit 60 qm.
Dem Mieter bleibt es unbenommen vor Unterschréibung des Mietvertrages die Wohnung nachzumessen (Sachversändiger).
Das wurde aber von Freundin nicht veranlasst (Sachverständiger).

In der Heizkostenabrechnung wird aber nicht die 60 qm der Wohnung genommen, sondern es steht eine andere Zahl darin und zwar wie es heißt:
74 qm Heizfläche.
Und diese Zahl (74 qm Heizfläche) wird seit Anbeginn des Wohnverhältnisses in der Heizkostenabrechnung herangezogen.

Gestern wurde der angenommene Fehler (74 qm statt 60 qm Wohn-Fläche) mit der Vermieterin von Freundin angesprochen.
Die Vermieterin stutzte und gab zu verstehen, einen Sachverständiger zu beauftragen, die Dachgeschoss-Wohnung meiner Freundin nach messen zu lassen.


Fragen:
1. Kann Vermieterin noch nachtgräglich einen Sachverständiger beauftragen,
die DG-Wohnung nach zu messen.
2. Muss das die Mieterin (Freundin) dulden, den Sachverständiger in die
Wohnung zu lassen?
3. Was wenn nun durch die Messung festgestellt wird, dass die DG-Wohnung
mehr als die 60qm groß ist? Kann dann die aktuelle Heizkostenabrechnung
noch für dieses Jahr (Berechnung vom letzten Jahr) umgestellt werden?

4. Muss sich die Heizkostenabrechnung nicht an die 60qm Wohnfläche wie lt.
Mietvertrag halten? Also müsste es nicht 74 qm Heizfläche, sondern 60 qm
Heizfläche in der Heizkostenabrechnung heißen?
5. Kann eine Nachberechnung auf Grund der falschen Angaben (siehe 74qm
Heizfläche) in den letzten Jahre in der Heizkostenabrechnungen zu Gunsten
der Mieterin (Freundin) erfolgen.

Danke

Gruß Stern

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#2
 Von 
guest-12320.05.2010 17:30:21
Status:
Frischling
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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Hat deine Freundin schon mal nachgemessen ?
Über 2,00 Meter ganz,
zwischen 1,00 bis 2,00 zur Hälfte,
unter 1,00 Meter zählt nicht.

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#4
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 138/06

Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass dies auch im umgekehrten Fall angewendet werden müsse, nämlich dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche größer sei als die vereinbarte Wohnfläche. Auch in diesem Fall sei einem Vermieter das Festhalten an der vertraglichen Vereinbarung bei einer erheblichen Abweichung nicht mehr zumutbar. Ebenso wie bei einer tatsächlich zu geringen Wohnfläche sei die Grenze der Zumutbarkeit aber auch bei einer tatsächlich größeren Wohnfläche erst überschritten, wenn die Abweichung mehr als 10% betrage.

Gestern wurde der angenommene Fehler (74 qm statt 60 qm Wohn-Fläche) mit der Vermieterin von Freundin angesprochen
Deine Freundin hätte die NK-Abrechnung lieber kommentarlos bezahlen sollen, jetzt hat sie in ein Wespennest gestochen.




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#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12320.05.2010 17:30:21
Status:
Frischling
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#8
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
sollte die Wohnfläche hier offensichtlich verbindlich vereinbart werden,


Obwohl der VM doch mit anderen Worten gesagt hat: "Ist mir doch egal, wie groß die Wohnung ist" ?



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#9
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12320.05.2010 17:30:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 13x hilfreich)

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