Heizkostenabrechnung ohne Verbrauchserfassung

22. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
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(70 Beiträge, 5x hilfreich)
Heizkostenabrechnung ohne Verbrauchserfassung

Guten Tag allseits,

ich bin hier im Forum neu und meine Situation ist Folgendes:

Anfang September dieses Jahres haben wir eine neue Wohnung eingezogen.
Es ist ein 2-Familienhaus. Aus der ca. 30-er Jahre und irgendwann in der vergangenen Jahren modernisiert und gedämmt.
Im EG befinden 3-Zimmer-Wohnung und wohnen 6-köpfige Familien (Eheleute & und ihr jugendlich bis erwachsene Kinder).
Wir wohnen 5 Zimmer im OG und DG als Maisonette und sind selbst 7-köpfige Familie (Eheleute & 5 Kinder zwischen 3 und 12 Jahre alt).
In unseren Mietvertrag steht:
"... Heiz- und Warmwasserkosten werden gem. § 7 HeizkostenV zu 100% nach der erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 0% nach Wohnfläche verteilt...". Wohnung hat ein Gas Zentralheizung (eine Gastherme wie Gasetagenheizung und ein großes Warmwasserspeicher, aber für beide Wohnung/Mieter/ganze Haus).

In unsere Wohnung gibt es insgesamt 7 Heizkörper unterschiedliche Größen plus 2 Handtuchheizkörper im Bäder und keiner der dieser Heizkörper hat ein Heizkostenverteiler, und im Heizungskeller oder woanders im Haus gibt es auch keine Wärmemengenzähler installiert.

Meine Frage lautet also: Wie wird es dann festgestellt, welcher Mieter für wie viel Heizung und Warmwasser verbraucht hat?

Nach dem Einzug wollte ich unsere Heizung und Warmwasserverbrauch separat erfassen und abrechnen lassen, aber bevor der bisherige Vermieter was unternehmen könnte, hat er das Haus verkauft und teilte mir dann, dass er bisher der Heizung und Warmwasserverbrauch nach Personen berechnet hatte und den neuen Eigentümer auch so weitergesagt hat.

Danke im voraus

-- Editiert von Awle am 22.12.2021 13:14

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27 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Awle):
(eine Gastherme wie Gasetagenheizung
Ihr habt vermutlich im Keller eine Gasuhr für beide Wohnungen und dort kann der Gasverbrauch im m³ abgelesen werden.
Der Vermieter hat dann 1x für 6 Personen und 1x für 7 Personen den Verbrauch berechnet.
Das ist erlaubt bei 2FH.

Ihr habt dann wohl geringfügig mehr für Gas bezahlt als die 6köpfige Familie.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ihr habt vermutlich im Keller eine Gasuhr für beide Wohnungen


Ja, das stimmt. Wir haben im Keller ein Gaszähler für beide Mieter.

Zitat (von Anami):
Der Vermieter hat dann 1x für 6 Personen und 1x für 7 Personen den Verbrauch berechnet.
Das ist erlaubt bei 2FH.

Wirklich? Ich habe es überall gesucht, aber nicht finden können. Nur dieser ausnahmen für 2FH, wo der Vermieter selbst dort bewohnt. Also Heizkostenabrechnung in dieser Form ist üblich und erlaubt?

-- Editiert von Awle am 22.12.2021 17:32

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt...Aha.

Nach § 7 der HeizkV muss der Vermieter anders abrechnen. Wie der neue das tut, müsst ihr zunächst mal abwarten.

Die Novelle der Verordnung trat soeben im Dezember 21 in Kraft. Der neue Eigentümer/Vermieter wird sich danach zu richten haben.

Zitat (von Awle):
und den neuen Eigentümer auch so weitergesagt hat.
Hat der neue Eigentümer sich denn bei euch schon mal vorgestellt? An wen überweist ihr eure Miete und die BK?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat der neue Eigentümer sich denn bei euch schon mal vorgestellt? An wen überweist ihr eure Miete und die BK?


Ja, Mitte Dezember hatte er uns kurz vorgestellt, als Übergabe von bisherigen Eigentümer an neuen Eigentümer stattfand. Miete ab Januar wird an der neuen Eigentümer gehen. Bisher ist aber nichts passiert. Ob der neuen Eigentümer aktuelle Stand der Dinge weiß und Erfassungsgeräte installieren wird, ohne unsere zutun oder nachfragen, weiß ich nicht.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Awle):
In unsere Wohnung gibt es insgesamt 7 Heizkörper unterschiedliche Größen plus 2 Handtuchheizkörper im Bäder und keiner der dieser Heizkörper hat ein Heizkostenverteiler, und im Heizungskeller oder woanders im Haus gibt es auch keine Wärmemengenzähler installiert.

Es ist ein 2FH mit 2 Mietwohnungen und hier gilt die HKV, darauf können sich die M berufen. Der VM wohnt ja nicht im Haus.

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Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Vermieter hat dann 1x für 6 Personen und 1x für 7 Personen den Verbrauch berechnet.
Das ist erlaubt bei 2FH.


Seit wann?

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Es ist ein 2FH mit 2 Mietwohnungen und hier gilt die HKV, darauf können sich die M berufen. Der VM wohnt ja nicht im Haus.


IdR werden die Heizkosten nach qm abgerechnet, wenn keine Erfassungsgeräte vorhanden sind. Ihr habt 1 Therme für 2 Wohnungen? Im MV wurde ja eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart, das wird für den VM jetzt schwierig.



-- Editiert von Solan196 am 26.12.2021 10:21

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo, Solan,
In diesem Fall können die Heizkosten um 15% gekürzt werden, lt.§ 12 der HKV.
Der VM sollte sich ausrechnen ob die Installierung von Heizkostenverteilern nicht sinnvoller wäre.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Seit wann?
Bitte guggstu in #3. Wenn der Vermieter nicht im Haus wohnt...Aha.
Das konnte ich im EP nicht herauslesen.
Der TE ist erst in 09/2021 eingezogen. Er wird sich bis zur ersten BK-Abrechnung des Vermieters gedulden müssen.

Ob sich der neue Eigentümer der Situation mit der Abrechnung nach Verbrauch bewusst ist, wissen wir nicht.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
In diesem Fall können die Heizkosten um 15% gekürzt werden, lt.§ 12 der HKV.
Der VM sollte sich ausrechnen ob die Installierung von Heizkostenverteilern nicht sinnvoller wäre.


Ja das ist richtig, aber hier wird ja nach nach Personen oder Heizkörpern? abgerechnet.

Am besten mal die Abrechnung anonymisieren und einstellen.

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ja das ist richtig, aber hier wird ja nach nach Personen oder Heizkörpern? abgerechnet.

Gerade deshalb kann der M um 15% kürzen. Heizung und Warmwasser muss nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn das nicht möglich ist, dann eben 15% Kostenkürzung. Dieses Vorgehen soll ja den Vermieter den Anstoß geben, Verteiler an den Heizkörpern anzubringen. Der VM soll ja für seine Nachlässigkeit keinen Gewinn haben.

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

lii

-- Editiert von Leo4 am 26.12.2021 17:38

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)


löschen, da doppelt

-- Editiert von Leo4 am 26.12.2021 17:36

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Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Gerade deshalb kann der M um 15% kürzen. Heizung und Warmwasser muss nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn das nicht möglich ist, dann eben 15% Kostenkürzung. Dieses Vorgehen soll ja den Vermieter den Anstoß geben, Verteiler an den Heizkörpern anzubringen. Der VM soll ja für seine Nachlässigkeit keinen Gewinn haben.


Mein Fehler, ich meine, dass eine Abrechnung nach Personen oder gar Heizkörpern gar nicht erst zulässig ist und dementsprechend korrigiert werden müsste, also Abrechnung nach qm und natürlich kann der Mieter dann die 15 % abziehen.

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#15
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi, danke für inzwischen viele Antworts.
Alte Vermieter ist raus aus der Sache. Neue Vermieter haben wir gestern getroffen und den Sachverhalt geschildert.
Er wird dann der Sache so um März/April kommendes Jahres kümmern und Erfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserverbrauch anbringen.

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Awle):
Er wird dann der Sache so um März/April kommendes Jahres kümmern und Erfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserverbrauch anbringen.


Was nichts an der jetzigen Abrechnung ändert, oder der für 2021.

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#17
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was nichts an der jetzigen Abrechnung ändert, oder der für 2021.


Ja, leider. Und wir wären enorm im Nachteil. Im Keller befinden 2 Wasseruhren nebeneinander und mir ist aufgefallen, dass die andere Mieter mehr als doppelt so viel Wasser verbraucht haben als wir. Verbrauch für Warmwasser wäre genauso, oder?

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#18
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo allseits,

ich melde mich wieder zurück nach fast ein halbe Jahr.
Unsere neuen Vermieter haben endlich den fehlenden Geräte zur Verbrauchserfassung, Wasseruhr für Warmwasser (Ende April) und Wärmemengenzähler für Heizung (Ende Mai), installiert. Dann haben die ein Zwischenabrechnung für Gasverbrauch zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende Mai 2022 bei der Stadtwerke verlangt. Laut diese Zwischenabrechnung ist ein sehr, sehr höhe Nachzahlung fällig, die wir noch nie ein einen Jahr, nicht mal 3 drauffolgenden Jahren nachzahlen müssten. Die Vermieter wollen das Gaskosten/Verbrauch durch Personenzahl teilen, entgegen was wir Verträglich vereinbart wurde (Abrechnung nach Verbrauch).

Hat jemand Rat bzw. Tipps, wie wir vorgehen sollten?

Danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Zitat (von Awle):
Hat jemand Rat bzw. Tipps, wie wir vorgehen sollten?

Als erstes würde ich doch mal Belegeinsicht nehmen und prüfen wie es denn zu der Nachzahlung kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes würde ich doch mal Belegeinsicht nehmen und prüfen wie es denn zu der Nachzahlung kommt.


Der Beleg liegt vor (Eine Kopie der Rechnung der Stätische Werke für Gasverbrauch & Kosten).
Es geht ums Gasverbrauch zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende Mai 2022. In dieser Zeitraum wurde ca.16.000 kWh Has verbraucht (laut Gaszähler für ganze Haus).
In unseren alten Wohnung hatten wir stets weniger als 15.000 kWh für ganze Jahr verbraucht.

Aber das Problem ist:
1. Man kann es nicht fest stellen, welche Mieter für wie viel kWh verbraucht, da kein Erfassungsgeräte. Also man muss quasi den Kosten den anderen Mietern mitzahlen
2. Vermieter will den Kosten für den Gasverbrauch durch Anzahl der Bewohner der Haus teilen, entgangen was verträglich vereinbart wurde: abrechnen nach Verbrauch.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Immerhin bemüht sich der neue Vermieter, Ordnung in die Abrechnung zu bekommen...

Zitat (von Awle):
Die Vermieter wollen das Gaskosten/Verbrauch durch Personenzahl teilen, entgegen was wir Verträglich vereinbart wurde (Abrechnung nach Verbrauch).
Wenn der Vermieter erst jetzt die Erfassungsgeräte für WW und Heizung installiert hat, kann erst ab diesem Zeitpunkt nach Verbrauch berechnet werden.
Vorherige Verbräuche (außer Kaltwasser) eben nicht. Der jetzige Vermieter hat vom Voreigentümer vermutlich alles so (nachlässig) übernommen.

Zitat (von Awle):
In dieser Zeitraum wurde ca.16.000 kWh Has verbraucht (laut Gaszähler für ganze Haus).
Ob man sich nun für diese 6 Monate mit der Gas-Abrechnung nach Personenzahl einigen kann?
Ihr hättet dann anteilig für 7 Personen zu zahlen.
ODER man versteift sich auf den Mietvertrag--- nur verbrauchsabhängig oder gar nicht.

Zitat (von Awle):
In unseren alten Wohnung hatten wir stets weniger als 15.000 kWh für ganze Jahr verbraucht.
Jetzt würde der Vermieter für eure Wohnung ca. 8.600 kWh für ein halbes Jahr berechnen. Hattet ihr vorher eine DG-Maisonette mit unbekannter Dämmung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt würde der Vermieter für eure Wohnung ca. 8.600 kWh für ein halbes Jahr berechnen. Hattet ihr vorher eine DG-Maisonette mit unbekannter Dämmung?

Vorher wohnten wir ein kleines 3-Zimmer Wohnung. Ohne Dämmung und sehr, sehr kalt.
Jetzt wohnen wir großen 4-Zimmer Wohnung als Maisonette. Gut gedämmt und wir müssten es dann nicht mehr viel heizen. Ich versuchte noch dazu viel sparsamer zu gehen, so viel ich könnte.

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#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Awle):
Es geht ums Gasverbrauch zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende Mai 2022. In dieser Zeitraum wurde ca.16.000 kWh Has verbraucht (laut Gaszähler für ganze Haus).
Nur eine Idee: Schau mal auf den Beleg, ob das abgelesene oder geschätzte Werte sind. Bringt bei der aktuellen Problematik nicht viel, aber kann die Werte verständlicher machen.

Zum Problem an sich hier ein Link: https://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-ohne-zaehlerstaende/ Die Versäumnisse des alten Vermieters muss sich der neue anrechnen lassen.

Ich würde vermuten, dass nach Wohnfläche umgelegt werden muss. Zumindest wäre das die gesetzlich vorgesehene Form der Umlage für Nebenkosten. Hier wurde im Vertrag zwar etwas anderes vorgeschrieben, aber dies kann mangels Zähler ja nicht angewendet werden. Es gibt aus meiner Sicht keine Wahlfreiheit des Vermieters für eine alternative Umlage. Ich würde davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgehesene Umlage als Ersatz verwendet werden muss.

Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob die Heizkostenverordnung nun anwendbar ist oder nicht. Für eine Schätzung ist aber eh kein Raum, weil es ja gar keine Vergleichswerte gibt. Relevant wäre aber, ob ein pauschales Kürzungsrecht von 15% vorliegt. Dazu traue ich mir jedoch keine Bewertung zu.

Im übrigen noch eine Argumentationshilfe für den neuen Vermieter: Natürlich ist der angefressen, weil der Verkäufer da Murks gemacht hat. Wenn dann auch noch der Mieter "Stress" macht und sogar kürzt, obwohl sich der neue Vermieter bemüht, wird das seine Laune nicht bessern. Aber der neue Vermieter sollte sich darüber klar sein, dass der alte Vermieter der Verursacher der Probleme ist und nicht der Mieter. Der Mieter kann nichts dafür und zahlt möglicherweise trotzdem drauf.

Kulanterweise könnte man sich mit dem neuen Vermieter auch auf eine kreative Lösung einigen: Er legt nach Wohnfläche um und ihr kürzt die Nebenkostenabrechnung nicht (zahlt also brav die komplette umgelegte Summe). Sollte jedoch die dann kommende, hoffentlich korrekte nächste Abrechnung nahelegen, dass ihr eigentlich einen viel niedrigeren Verbrauch zu zahlen gehabt hättet, dann wird euch ein gewisser Prozentsatz wieder gut geschrieben. Für mich würde das wie eine faire Lösung klingen. Aber darauf müsste man sich einigen. Rechtlich gesehen weiß ich nicht, ob eine Kürzung um 15% überhaupt in diesem Fall zulässig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Schau mal auf den Beleg, ob das abgelesene oder geschätzte Werte sind. Bringt bei der aktuellen Problematik nicht viel, aber kann die Werte verständlicher machen.

Es ist abgelesene Werte und es stimmt. Ich selbst protokolliere jeden Monat den Gaszählerstand seit unseren Einzug.
Zitat (von cauchy):
Ich würde vermuten, dass nach Wohnfläche umgelegt werden muss.

Das würde uns nicht helfen, und hätte sogar Nachteil für uns, da unsere Wohnung viel größer ist als Wohnung von anderen Mieter: ca. 120qm zu ca. 70qm. Und bei Abrechnung nach Personenzahl 7 zu 5 Personen.
Zitat (von cauchy):
Relevant wäre aber, ob ein pauschales Kürzungsrecht von 15% vorliegt.

Dies wird angewendet, oder, wenn Heiz- und Warmwasserkosten ohne Zähle Abgerechnet?
Zitat (von cauchy):
Aber der neue Vermieter sollte sich darüber klar sein, dass der alte Vermieter der Verursacher der Probleme ist und nicht der Mieter. Der Mieter kann nichts dafür und zahlt möglicherweise trotzdem drauf.

Mit dem Vermieter hatte ich schon Ende Dezember über dem Problem mit dem fehlenden Erfassungsgeräte drüber gesprochen. Sie ließen aber leider viel Zeit verstreichen. In den sie behaupteten, sie können jetzt nicht für 2-3 Tage Heizung und Warmwasser abstellen, wegen installieren der Geräte. Am ende dauerte das aber nur jeweils einige Stunden und schon am Mittag war es erledigt. Nur Wasser musste für einige Stunden abgestellten werden. Also wenn die neuen Eigentümer damals sofort nach der Übergabe der Wohnung, ihre gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen hätten und den Geräte sofort installiert, hätten wir eventuell nicht so viel nachzahlen müssen.

Ich habe seit mein erste Wohnung vor knapp 20 Jahren noch nie ein Nebenkostenabrechnung gemeckert oder in Frage gestellt. Nur diesmal finde ich ungerecht, da ich vermute, dass die anderen Mieter haben fast doppelt so viele Warmwasser und Heizung verbraucht und dafür müssen wir viel mitzahlen. Laut Kaltwasserzähler haben diese Mieter seit letzten Ablesung am Ende September2021 ca. 100 Kubikmeter Kaltwasser verbraucht, während wir in selben Zeitraum ca. 60 Kubikmeter verbraucht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Awle):
Also wenn die neuen Eigentümer damals sofort nach der Übergabe der Wohnung, ihre gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen hätten und den Geräte sofort installiert,
Das mag sein. Das ist aber hätte-hätte und du weißt nicht, wie lange sie warten mussten, bis nun im April bzw. Mai die Installationen endlich erledigt waren.
Du weißt? Pandemie? Keine Handwerker, keine Teile, oft Lieferschwierigkeiten für alles mögliche? Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, aber um wie viel € wird es sich letztlich handeln für das halbe Jahr? Ab jetzt könnt ihr doch sparen, was immer euch möglich ist. Die neuen (Gas)-Preise werden es vermutlich wieder *auffressen*.
Zitat (von Awle):
da ich vermute, dass die anderen Mieter haben fast doppelt so viele Warmwasser und Heizung verbraucht
Warum sollten sie das tun, wenn vorher immer nach Personen berechnet wurde?

100m³ Kaltwasser für 5-6 Erwachsene in 9 Monaten ist nicht viel.

Signatur:

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#26
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
aber um wie viel € wird es sich letztlich handeln für das halbe Jahr?

ca. 1.306 € für das halbe Jahr für uns allein oder ca. 2.440 € für beide Mieter.
Zitat (von Anami):
Warum sollten sie das tun, wenn vorher immer nach Personen berechnet wurde?
100m³ Kaltwasser für 5-6 Erwachsene in 9 Monaten ist nicht viel.

Mag sein, aber wenn Kaltwasserverbrauch für 5 Erwachsenen in 9 Monaten bei 100 Kubikmeter betragt, und 56 Kubikmeter für 2 Erwachsenen und 5 kleinen Kinder in selben Zeitraum, wie würde es dann bitte mit dem Warmwasserverbrauch aussehen?

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Awle):
ca. 1.306 € für das halbe Jahr für uns allein
Dann fehlt die Differenz, wenn nur nach Verbrauch abgerechnet werden würde. Die ist leider nicht zu ermitteln. Du wirst wohl nur verhandeln können.
Oder eben, nach dem Wortlaut des MV darauf beharren, dass die Vermieter das zu verantworten haben. Selber schuld, wenn sie den Verbrauch nicht messen...
Zitat (von Awle):
und 56 Kubikmeter für 2 Erwachsenen und 5 kleinen Kinder in selben Zeitraum,
Sorry, ich wollte nicht schreiben, dass ihr mit 7 Personen ganz einfach sehr wenig Kaltwasser verbraucht. Oder dass Erwachsene seltener zusammen in der Badewanne sitzen als 2-3 sehr kleine Kinder. Oder sonst welche Gründe vorliegen...Vergleiche von Familie A mit Familie B sind hier fehl am Platze.
Zitat (von Awle):
wie würde es dann bitte mit dem Warmwasserverbrauch aussehen?
Vermutlich wie im Mietvertrag...
Zitat (von Awle):
Heiz- und Warmwasserkosten werden gem. § 7 HeizkostenV zu 100% nach der erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer, zu 0% nach Wohnfläche verteilt...
Aber lies mal bitte, was der § 7 sagt:

https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

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