Heizkostenabrechnung unter Vorbehalt zahlen

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jasna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung unter Vorbehalt zahlen

Hallo!

Ich habe meinen Vermieter aufgefordert, die nachvollziehbare Kalkulation an mich zu senden, andernfalls werde ich die Rechnung nur unter Vorbehalt zahlen. Die Nachzahlung, nämlich, steht in keinem Verhältnis zu unwesentlich höherem Verbrauch gegenüber Jahr 2002, obwohl Preis/bezogene Gasmenge in beiden Jahren 4 ct. pro kWh ergibt.
Außerdem fragte ich nach der Einsicht in die Vertragsunterlagen über die Miete der Erfassungsgeräte, die im Jahr 02 nicht berücksichtigt wurden, dafür in 03 wieder. Keiner der Mieter wurde jemals über diesen Vertrag informiert, der lt. einer Sachbearbeiterin im Jahr 01 abgeschlossen wurde. Hinzu kommt, dass die Geräte eigentlich im 96 schon installiert wurden. Da der Mietpreis ziemlich hoch ist, könnte er der alleinige Verursacher der hohen Nachzahlung sein. Ich bin aber nicht ganz sicher, weil mir schleierhaft ist, wie unsere Verwaltung bzw. die beauftragte Firma die bezogene Gasmenge (477 MWh) und wahrscheinlich die Betriebskosten auf den 70% Verbrauch verteilte, so dass aus 477 277 MWh wurden, um dann daraus einen Faktor von EUR 66 zu errechnen. Im letzten Jahr betrug er noch 28 EUR und da hatten wir ein ganz anderes Verhältnis: Verbrauch war höher als die bezogene Gasmenge. Ich verstehe es überhaupt nicht.

Meine Frage ist, reichen diese Gründe aus, um bis zur endgültigen Klärung nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Vielen Dank im voraus!
Jasna

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Jasna,

wenn nach Prüfung der Betriebskostenabrechnung Unklarheiten auftreten, spricht nichts dagegen, dass Sie Ihren Nachzahlungsbetrag bis zur endgültigen Klärung unter Vorbehalt überweisen.

Für Einwendungen haben Sie zwölf Monate nach Zugang einer formal richtigen Abrechnung Zeit, danach sind Einwendungen i.d.R. ausgeschlossen; § 556 Abs. 3 S. 5 BGB .

Im Übrigen ist der Mietvertrag der Erfassungsgeräte m.E. nicht zur sachgerechten Überprüfung der Abrechnung notwendig. Es reicht aus, wenn der Vermieter die lfd. Rechnungen im Original vorlegt bzw. Kopien versendet.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jasna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Gruwo!

Ihre Antwort hat mir weitergeholfen.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.135 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen