Heizkostenabrechnung zu hoch

18. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
LassMiranda
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung zu hoch

Hallo,
Ich habe diese Woche die Nebenkostenabrechnung für 2019 von meinem Vermieter bekommen.
Die Heizkosten (Fernwärme) für das ganze Jahr 2019 belaufen sich für meine 45qm Wohnung auf über 1500€.
Das erscheint mir viel zu hoch. da ich generell wenig heize. Die Ablesefirma meinte, dass die Werte die Jahre zuvor nur geschätzt wurden (Vormieter) und erst ab 2019 abgelesen werden konnten.
Ich möchte die Heizkostenrechnung gerne von Experten überprüfen lassen. Gibt es da eine kostengünstige Möglichkeit bei der Verbraucherzentrale, Mieterverein?

Viele Grüße
Sebastian

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45 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von LassMiranda):
Gibt es da eine kostengünstige Möglichkeit bei der Verbraucherzentrale, Mieterverein?

Wird man wohl erfahren, wenn man dort anfragt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie viel zahlst du denn voraus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

.

-- Editiert von Catslove am 18.06.2020 13:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von LassMiranda):
Die Heizkosten (Fernwärme) für das ganze Jahr 2019 belaufen sich für meine 45qm Wohnung auf über 1500€.
Das erscheint auf den ersten Blick recht viel.
Zitat (von LassMiranda):
da ich generell wenig heize.
Das dürfte nicht das Kriterium sein.
Eher geht es um Altbau, Aussenwohnung, DG-Wohnung, EG-Wohnung... wie gedämmt...quasi die Lage der Wohnung im Haus und die Ausstattung.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von LassMiranda):
da ich generell wenig heize
das denkt faster jeder :grins:
Grundsätzlich ist aber zu bedenken, dass gemäß Heizkostenverordnung nur 50-70% der Heizkosten für das ganze Gebäude nach Verbrauch umgelegt werden dürfen - der Rest ist nach m²-Anteil zu verteilen.

Fernwärme ist die teuerste Form der Heizenergie und gerade Wohnungen mit hohem Energiebedarf werden oft mit Fernwärme beheizt
z.B. gibt der DMB als Spanne für eine 70m² Durchschnittswohnung an 580 bis 1.335 Euro Heizkosten für das Abrechnungsjahr 2018
=> wäre bei 45m² 373 bis 858 Euro

1500€ erscheint da tatsächlich außergewöhnlich hoch

Fang doch einfach an selbst an zu prüfen
> das wichtigste ist, ob die in der Abrechnung eingesetzten Zählerstande mit den tatsächlich abgelesenen Zählerständen übereinstimmen
> dann gucken ob/inwiefern sich der Verbrauch und welche Kosten auffällig verändert haben - sowohl für das gesamte Gebäude als auch deine Anteile

> ganz kostenlos kannst du z.B. dort selbst prüfen
(die erforderlichen Daten solltest du in deiner Abrechnung finden)
https://www.mieterbund.de/service/heizspiegel.html
https://www.heizspiegel.de/

Ansonsten kommt es, wenn du jemand zur Prüfung hinzuziehen willst, nicht darauf an, das derjenige besonders kostengünstig ist, sondern darauf, dass er sein Fach auch versteht.

Bei uns reicht es beim Mieterbund (2 verschiedene Landkreis-Vereine mit unterschiedlichen Mitarbeiter) nichtmal dafür eine Heizkostenabrechnung richtig zu lesen - dann ist natürlich auch nichts mit richtig interpretieren, mögliche Fehler finden.
Prinzipiell ist das eher Glückssache, dass du auch an einen kompetenten Mitarbeiter gerätst - egal wo.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Fang doch einfach an selbst an zu prüfen


Find ich auch.

Mieter hat einen Anfangszählerstand, zumindest sollte er ihn haben (sonst selbst Schuld)
und erfährt durch die Abrechnung den Endzählerstand.

Die Differenz kann man ja wohl selbst ermitteln.

Die Kosten je Abrechnungseinheit lassen sich häufig auf der Homepage des Lieferanten nachsehen. Ist das nicht der Fall, schaut man sich die Belege des Vermieters an und notiert die relvanten Werte und kann dann selbst rechnen.

Ansonstn bei den Stellen nachfragen oder einen Anwalt für Mietrecht befragen.

Berry


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#7
 Von 
LassMiranda
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wie viel zahlst du denn voraus?

30€ pro Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LassMiranda
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von LassMiranda):
da ich generell wenig heize
das denkt faster jeder :grins:
Grundsätzlich ist aber zu bedenken, dass gemäß Heizkostenverordnung nur 50-70% der Heizkosten für das ganze Gebäude nach Verbrauch umgelegt werden dürfen - der Rest ist nach m²-Anteil zu verteilen.

Fernwärme ist die teuerste Form der Heizenergie und gerade Wohnungen mit hohem Energiebedarf werden oft mit Fernwärme beheizt
z.B. gibt der DMB als Spanne für eine 70m² Durchschnittswohnung an 580 bis 1.335 Euro Heizkosten für das Abrechnungsjahr 2018
=> wäre bei 45m² 373 bis 858 Euro

1500€ erscheint da tatsächlich außergewöhnlich hoch

Fang doch einfach an selbst an zu prüfen
> das wichtigste ist, ob die in der Abrechnung eingesetzten Zählerstande mit den tatsächlich abgelesenen Zählerständen übereinstimmen
> dann gucken ob/inwiefern sich der Verbrauch und welche Kosten auffällig verändert haben - sowohl für das gesamte Gebäude als auch deine Anteile

> ganz kostenlos kannst du z.B. dort selbst prüfen
(die erforderlichen Daten solltest du in deiner Abrechnung finden)
https://www.mieterbund.de/service/heizspiegel.html
https://www.heizspiegel.de/

Ansonsten kommt es, wenn du jemand zur Prüfung hinzuziehen willst, nicht darauf an, das derjenige besonders kostengünstig ist, sondern darauf, dass er sein Fach auch versteht.

Bei uns reicht es beim Mieterbund (2 verschiedene Landkreis-Vereine mit unterschiedlichen Mitarbeiter) nichtmal dafür eine Heizkostenabrechnung richtig zu lesen - dann ist natürlich auch nichts mit richtig interpretieren, mögliche Fehler finden.
Prinzipiell ist das eher Glückssache, dass du auch an einen kompetenten Mitarbeiter gerätst - egal wo.


Die Vorjahres Werte auf den Zählern stimmen mit denen überein die in der Abrechnung unter "AE Ablesung" zu finden sind (Was gleichzeit auch die Differenz ist, da Anfangswert jeweils 0 ist).
Was aber dazu kommt sind Faktoren für Heizkörper (Faktor im Schnitt knapp unter 2), außerdem hat sich der Umlagepreis pro Einheit fast verdoppelt im Vergleich zu 2018.
Was merkwürdig ist, dass der real gemessene Wert für 2019, 4mal so hoch ist wie die Schätzung 2018.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wenn Du beide Abrechnungen anonymisiert bei einem Bilderdienst hochlädst und dann hier den Link angibst, dann bekommst Du auch hier im Forum Kommentare, ob die Abrechnung stimmen kann.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von LassMiranda):
Was merkwürdig ist, dass der real gemessene Wert für 2019, 4mal so hoch ist wie die Schätzung 2018.
Andersherum wäre es ärgerlicher.

Zitat (von LassMiranda):
30€ pro Monat.
Das ist viel zu gering.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LassMiranda
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn Du beide Abrechnungen anonymisiert bei einem Bilderdienst hochlädst und dann hier den Link angibst, dann bekommst Du auch hier im Forum Kommentare, ob die Abrechnung stimmen kann.


Das ist die geschätzte Heizkostenabrechnung 2018:
(Diese ist zeitanteilig wegen Mieterwechsel, siehe Faktor 471/1000 vom Jahr)
https://ibb.co/N2wSxnk
https://ibb.co/fY6X6GN
https://ibb.co/Fx05PDH

Das ist die Heizkostenabrechnung 2019:
https://ibb.co/SQYRFHH
https://ibb.co/hFXg8Wb
https://ibb.co/Yk2Pmmg

-- Editiert von LassMiranda am 18.06.2020 17:29

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Man kann an der Abrechnung sehen, dass Du einen ungewöhnlich hohen Verbrauch im Vergleich zu den anderen Wohnungen des gleichen Hauses hast.

Bei einem Durchschnittsverbrauch würden sich lediglich Heikosten in Höhe von 470€ insgesamt ergeben, davon 140€ auf Fläche umgerechnet und 330€ als Verbrauchskosten.

Tatsächlich hast Du jedoch Verbrauchskosten in Höhe von 1.254€, also fast das 4-fache des Verbrauchs Deiner Nachbarwohnungen.

An den Ablesewerten ist keine Auffälligkeit zu erkennen. Alle 3 Ablesewerte sind ziemlich hoch, so dass ein Ablesefehler unwahrscheinlich erscheint.

Da laut Abrechnung 2018 zum Jahreswechsel 2018/19 eine Ablesung erfolgt ist, kann es auch nicht daran liegen, dass die Verdunsterröhrchen nicht getauscht wurden.

Erst Vermutung wäre daher, dass Du tatsächlich viel geheizt hast, z.B., weil Du die Fenster ständig auf Kipp hattest.

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#13
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von hh):
Tatsächlich hast Du jedoch Verbrauchskosten in Höhe von 1.254€, also fast das 4-fache des Verbrauchs Deiner Nachbarwohnungen.


Die hohen Verbrauchskosten resultieren nicht allein aus dem Verbrauch. Auch aus den Kosten pro Einheit.

2018 waren es etwas knapp 5,60 € und 2019 9,43 €.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#14
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von LassMiranda):
Die Ablesefirma meinte, dass die Werte die Jahre zuvor nur geschätzt wurden (Vormieter) und erst ab 2019 abgelesen werden konnten.


Ich würde meinen, dass hier der Knackpunkt liegt. Der Vormieter hat anscheinend die Zählerstände nicht gemeldet zum Jahresende und dann wird geschätzt. Wenn dann vorher jedes Jahr 500 EUR zu wenig bezahlt wurden, dann kommen diese als Nachzahlung nun auf den Tisch.

Wir wurden auch nach unserem Heizungsumbau falsch eingestuft und haben 3 Jahre lang zu wenig bezahlt, da ich am Jahresende immer versemmelt habe, den Zettel für die Stadtwerke richtig auszufüllen. Als dann nach 3 Jahren abgelesen wurde kam eine Nachzahlung über 6.000 EUR.

Somit wäre es wichtig, dass Du die Zählerstände vom Einzug noch hast und diese mit dem Vermieter dokumentiert wurden ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Ich würde meinen, dass hier der Knackpunkt liegt. Der Vormieter hat anscheinend die Zählerstände nicht gemeldet zum Jahresende und dann wird geschätzt. Wenn dann vorher jedes Jahr 500 EUR zu wenig bezahlt wurden, dann kommen diese als Nachzahlung nun auf den Tisch.


So etwas kann zwar im Prinzip passieren, ist aber hier nicht der Fall. Schließlich liegen für das Jahr 2019 sowohl die Anfangs- als auch die Endwerte vor. Da zudem mit Korrekturfaktoren gearbeitet wird vermute ich die Verwendung von Verdunsterröhrchen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von LassMiranda):
Die Ablesefirma meinte, dass die Werte die Jahre zuvor nur geschätzt wurden (Vormieter) und erst ab 2019 abgelesen werden konnten.


Schreibt der te aber so.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Bzw wird nach der Ablesung der letzte bekannte IST wert mit dem neuen abgelesesnen Wert verglichen.

Wenn da 4 Jahre nichts passiert ist um pro Jahr 250 eur zu wenig bezahlt wurde, dann ist das quasi die Nachzahlung für 5 Jahre .

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Zitat (von LassMiranda):
Die Ablesefirma meinte, dass die Werte die Jahre zuvor nur geschätzt wurden (Vormieter) und erst ab 2019 abgelesen werden konnten.


Schreibt der te aber so.....


Es ist ja aus der Abrechnung auch erkennbar, dass 2018 geschätzt wurde. Dennoch ist aus der Abrechnung ebenfalls erkennbar, dass der genannte Effekt nicht vorliegt.

Es wurden Verdunsterröhrchen verwendet und da kann so eine Kumulierung der Vorjahreswerte nicht auftreten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Hier sind mehrere Punkte merkwürdig an der Rechnung, die m.E. geklärt werden sollten, der Auffälligste:

Die Gesamtkosten "Raumwärme" der Liegenschaft haben sich von 2018 auf 2019 fast verdoppelt, die Kosten für die Warmwasseraufbereitung sinken dagegen um 15%. Die Wasserbezugskosten bleiben in etwa konstant.

Das ist in der Form so nicht zu erwarten.

Hier würde ich die Originalbelege anfordern. Das riecht erstmal komisch....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die Gesamtkosten "Raumwärme" der Liegenschaft haben sich von 2018 auf 2019 fast verdoppelt,
Genau das ist mir auch ins Auge gesprungen

Der Gedankengegang von philosph32 ging zwar in die falsche Richtung und an der Sachverhaltsschilderung vorbei, aber wenn man das Wort Vormieter durch Vermieter ersetzt, könnte das eine Ursache für die ungewöhnlich hohen Heizkosten 2019 sein (neben der Tatsache, dass LassMiranda nach tatsächlichen Verbrauchseinheiten ein überdurchschnittlich hohen Wärmeverbrauch hat)

Gemäß den Abrechnungen - Fernwärmebezugskosten der gesamten Liegenschaft
2018 Bezug Fernwärme in MWH 519,74 - Gesamtkosten 50.868,32 Eur (Heizung 3.574,39 VE Gesamt)
2019 Bezug Fernwärme in KWH 945.641,00 - Gesamtkosten 72.375,93 Eur (Heizung 4.044,22 VE Gesamt)
(VE=Heizungs-Verbrauchseinheiten der Mieter)

Die Jahre 2018 und 2019 waren vom Heizenergiebedarf (Temperaturen) nicht derart unterschiedlich - dennoch hat sich der Fernwärme-Bezug für die gesamte Liegenschaft in 2019 fast verdoppelt.
Das könnte daran liegen dass in 2019 weitere Mieterwechsel waren, wo jeweils die neuen Mieter mehr Wärme bezogen haben als deren Mietvorgänger von daher ist das auszuschließen.
Oder eben der Vermieter/Versorger hatte zur Fernwärme-Abrechnung 2018 keinen Ablese-Zählerstand vom Zähler der Liegenschaft vorliegen, sodass hier ebenfalls geschätzt wurde.
(bisher bzw. nach Angaben der TS und laut Abrechnung wissen wir ja nur, dass 2018 die Verbrauchseinheiten der betreffenden Wohnung geschätzt wurden)
Wenn der Fernwärmeversorger dann in seiner Abrechung 2019 den geschätzten Anfangsstand=Endstand 31.12.18 bis zum tatsächlichen Endstand 31.12.19 abgerechnet hat, dann hat sich die Schätzdifferenz wieder egalisiert - allerdings schlägt die bisher nicht abgerechnete Fernwärme in der Abrechnung 2019 durch.

Das ist aber auch nur eine These - der könnte man aber auf den Grund gehen
> Einsichtsrecht wahrnehmen und die Fernwärmeabrechnungen 2018 und 2019 prüfen - i.d.R. steht da drauf "abgelesen" oder "geschätzt"
und/oder
> den Vermieter oder die Abrechnungsfirma direkt danach fragen: aus der Abrechnung ist zu erkennen, dass die Kosten je Umlageeinheit (VE) von 2018 zu 2019 um nahezu 100% gestiegen sind - ebenso wie der Fernwärmebezug der Liegenschaft, eine entsprechende Erläuterung fehlt jedoch in der Abrechnung > er möge daher bitte noch erläutern wie das erklärbar ist bzw. auf welche Umstände dies zurückzuführen ist

Ob das (falls diese Vermutung zutrifft) dann Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung 2019 hat, kann ich allerdings gar nicht sagen. Mir ist kein entsprechendes Urteil bekannt - ohne Mieterwechsel hätte ja auch kein Mieter einen Nachteil - das was 2018 zuwenig an Fernwärmebezugskosten umgelegt wurde ist nun eben in der Abrechnung 2019 enthalten.

Zitat (von LassMiranda):
Was merkwürdig ist, dass der real gemessene Wert für 2019, 4mal so hoch ist wie die Schätzung 2018.
Damit meinst du das, was hh schon schrieb? Ganz einfach: 2018 wurde dein Verbrauch geschätzt <> tatsächlich ist dein Verbrauch jedoch erheblich höher.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
LassMiranda
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die Gesamtkosten "Raumwärme" der Liegenschaft haben sich von 2018 auf 2019 fast verdoppelt

Das ist mir auch aufgefallen. Damit erhöht sich der Umlagepreis pro Einheit drastisch im Vergleich zu 2018.
Winter 2018/2019 war meiner Erinnerung nach länger und kälter aber ich weiß nicht ob das 1:1 diesen Anstieg wiederspiegelt.
Es fand eine Ablesung Ende 2018 und eine Anfang 2020 statt. Eine Zwischenablesung 2018 beim Mieterwechsel gab es nicht.
Die Werte, die ihr hier berechnet habt sind mir auch schon aufgefallen. Wenn ich Verbrauchseinheiten aller Nutzer durch deren Anzahl teil (4044,22 VE bei 120 Nutzern), komme ich auf etwa 33,5 VE, was etwa den Wert entspricht, der 2018 als Schätzung angegeben wurde.
Das würde bedeuten dass ich 2019 4mal so viel verbraucht habe, wie der Durchschnitt.

Ich bin aktuell etwas ratlos. Bis auf den hohen Umlagepreis finde ich keinen Anhaltspunkt der meine Heizkosten sinken lässt.
3 Möglichkeiten:
Entweder ich habe tatsächlich so viel verbraucht (was ich mir absolut nicht vorstellen kann)
Die Heizung, der Zähler oder irgendwas ist defekt, was die Werte so stark steigen lässt.
Die Firma, hat die Werte zwar auf dem Papier genullt aber in echt nicht zurückgesetzt, um sich den Verlust der letzen Jahre irgendwie zurückzuholen.

(Der Heizungsableser meinte bei der Ablesung Ende 2018 auch es wäre schon lange nicht mehr abgelesen worden, weil der Zähler auf Anschlag ist.)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Damit erhöht sich der Umlagepreis pro Einheit drastisch im Vergleich zu 2018.


Ja, etwa auf das Doppelte. Auf der anderen Seite waren die Heizkosten für 2018 mit 260€ auf das Jahr hochgerechnet auch für eine 45m² ziemlich niedrig.

Zitat:
Winter 2018/2019 war meiner Erinnerung nach länger und kälter aber ich weiß nicht ob das 1:1 diesen Anstieg wiederspiegelt.


Nein, auf keinen Fall.

Zitat:
Es fand eine Ablesung Ende 2018 und eine Anfang 2020 statt. Eine Zwischenablesung 2018 beim Mieterwechsel gab es nicht.


Eine Zwischenablesung wäre auch sinnlos gewesen.

Zitat:
Das würde bedeuten dass ich 2019 4mal so viel verbraucht habe, wie der Durchschnitt.


So ist es.

Zitat:
Bis auf den hohen Umlagepreis finde ich keinen Anhaltspunkt der meine Heizkosten sinken lässt.


Ich auch nicht wirklich.

Zitat:
Die Heizung, der Zähler oder irgendwas ist defekt


Bei Fernwärme gibt es gar keine Heizung und dass Verdunstungsröhrchen einen Defekt haben können, habe ich noch nicht gehört. Dann auch gleich noch alle drei? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

Zitat:
Die Firma, hat die Werte zwar auf dem Papier genullt aber in echt nicht zurückgesetzt, um sich den Verlust der letzen Jahre irgendwie zurückzuholen.


Auch das kann nicht sein. Es jandelt sich um Verdunsterröhrchen. Die werden bei der Ablesung getauscht.

Zitat:
Der Heizungsableser meinte bei der Ablesung Ende 2018 auch es wäre schon lange nicht mehr abgelesen worden, weil der Zähler auf Anschlag ist.


Die Flüssigkeit in den Röhrchen war wohl komplett verdunstet.

Dann lies doch mal den aktuellen Stand der Flüssigkeit an den Röhrchen ab. Schließlich ist schon ein halbes Jahr vorbei und man bekommt eine Tendenz, ob der Verbrauch nach wie vor so hoch ist.

Das geht so: https://www.youtube.com/watch?v=UfqsCGdgqiY

Daneben habe ich noch ein paar Fragen:
Welches Baujahr hat das Haus ungefähr?
Wo in dem Haus liegt Deine Wohnung (EG, 1. OG,...;DG?)
Wieviele Außenwände hat die Wohnung?
Gab es Leerstände in den Nachbarwohnungen oder in den Wohnungen über oder unter Dir?
Wie gut sind die Heizkörper zugänglich (frei zugänglich, verkleidet, Vorhänge davor, Möbel davor)?
Sind die Heizkörper direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt?
Wie ist Dein Heiz- und Lüftungsverhalten? Wann nutzt Du welche Stellung der Thermostatventile? Wie oft und wie lange lüftest Du? Bitte Angaben für jeden Raum einzeln.
Wie lange am Tag oder in der Nacht stehen die Fenster auf Kipp?
Wie lange am Tag hältst Du Dich üblicherweise pro Tag in der Wohnung auf?

Handelt es sich bei der Heizung um ein Einrohrsystem? Das erkennt man daran, dass die Wand- oder Bodenauslässe der Heizkörper auch dann warm sind, wenn der Heizkörperthermostat längere Zeit ausgeschaltet ist.


-- Editiert von hh am 19.06.2020 21:34

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auf der anderen Seite waren die Heizkosten für 2018 mit 260€ auf das Jahr hochgerechnet auch für eine 45m² ziemlich niedrig.
Das war eine Schätzung. Danach hat der Vermieter für den TE (Immerhin) die 30,- für HK angesetzt---immer noch viel zu niedrig.

Man könnte andere Mieter fragen, was sich in 2019 im Vergleich zu den Vorjahren verändert hat... falls man bei denen nicht auch nur geschätzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Kernproblem an der Sache ist ja, dass es wohl einer Mieterwechsel gab.
Unterstellt man, dass die Abrechnung dahingehend "stimmt" das der Betrag in 2019 massive Nachholungen enthält, denn so sieht es erstmal aus, ergibt sich dennoch ein "Zuordnungsproblem".
Warum sollte der aktuelle Mieter Fehler in den NK-Abrechnungen der Vergangenheit tragen?

Ich würde der NK-Abrechnung widersprechen, eine angemessene Teilzahlung unter Vorbehalt leisten und Originalbelege einfordern bzw. einsehen. Hier sind (zunächst) insbesondere die Originalrechnungen des Energieversorgers interessant.

Wenn ihnen das alles "zuviel" ist, sollten sie sich vertrauensvoll an die für sie zuständige Verbraucherzentrale oder auch einen Mieterverein wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Das war eine Schätzung.


Richtig und die ist auf Basis des Durchschnittsverbrauchs des Hauses erfolgt.

Zitat:
Unterstellt man, dass die Abrechnung dahingehend "stimmt" das der Betrag in 2019 massive Nachholungen enthält,


Es gibt keine Nachholungen!!!!

Ich habe bereits mehrfach dargelegt, warum es in diesem Fall keine Nachholungen geben kann.

Zitat:
Warum sollte der aktuelle Mieter Fehler in den NK-Abrechnungen der Vergangenheit tragen?


Muss er ja auch nicht. Der Verbrauch in 2019 ist so hoch.

Zitat:
Ich würde der NK-Abrechnung widersprechen,


Leider ist bislang kein Grund für einen Widerspruch erkennbar.

Zitat:
Wenn ihnen das alles "zuviel" ist, sollten sie sich vertrauensvoll an die für sie zuständige Verbraucherzentrale oder auch einen Mieterverein wenden.


Vielleicht ergibt sich nach Beantwortung meiner Fragen ein Anhaltspunkt für den hohen Verbrauch.

Zitat:
und Originalbelege einfordern bzw. einsehen.


Der Grund für die enorme Steigerung der Gesamtheizkosten des Hauses sollte natürlich auch erforscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also ich bin bei ihnen, das bezogen auf die Menge erstmal kein offensichtlicher Fehler vorliegt. Bezogen auf den Preis je Einheit als zweiter Teil der Rechnung sind jedoch Zweifel an der Korrektheit bzw. Rechtmäßigkeit angemessen.

Und hier sehe ich auch das mutmaßlich Periodenfremde, da das die naheliegenste Erklärung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Und hier sehe ich auch das mutmaßlich Periodenfremde, da das die naheliegenste Erklärung ist.


Ich schließe das aus, da ein Nachholeffekt bei Verdunsterröhrchen technisch nicht auftreten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Sorry, evtl. habe ich das Ganze jetzt auch nicht richtig verstanden :

Wenn jetzt mehrere Jahre vorher nicht abgelesen, sondern nur (zu wenig) geschätzt wurde und 2019 abgelesen, dann nimmt der Lieferant doch den Wert von 2019 - die letzten, geschätzten Werte und es ergibt sich z.B.:

angenommen Mieter zahlt 500 EUR/Jahr

2017 -> geschätzt 500 EUR -> real 1.500 EUR -> abzgl. 500 EUR = 1.000 EUR zu wenig
2018 -> geschätzt 500 EUR -> real 1.500 EUR -> abzgl. 500 EUR = 1.000 EUR zu wenig -> in Summe nun 2.000 EUR
2019 -> abgelesen 3000 EUR (je 1.000 aus 2017/18 + 1.000 aus 2019) -> real 1000 EUR -> 2.500 EUR Nachzahlung

Diese Nachzahlung würde der Energielieferant aber komplett auf 2019 berechnen !!

???

-- Editiert von philosoph32 am 23.06.2020 10:21

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

@philosoph32
Ich weiss nicht, ob du es JETZT richtig verstanden hast.
Du scheinst in einem EFH zu wohnen - HIER bei der Fragestellung musst du aber beachten/unterscheiden, dass es
1) den Fernwärmezählerstand=Hauptzähler der Liegenschaft und die entsprechende/n Abrechnung/en des Fernwärmeversorgers (Lieferanten) gibt, sowie
2) die darauf basierende Heizkostenabrechnung des Vermieters an seine Mieter (diese wiederum basierend auf dem jeweiligen anteiligem Verbrauch der Mieter gemäß Heizkostenverteilern (hier: Verdunsterröhrchen) bzw. gemäß Schätzverfahren
Deine vorangegangen Beiträge zeigen, dass du das bislang nicht berücksichtigt hattest.
Auch kalledelhaie schrieb bisher immer am eigentlich Problem vorbei:

Zitat (von kalledelhaie):
Kernproblem an der Sache ist ja, dass es wohl einer Mieterwechsel gab.
Das Problem beruht definitiv nicht auf dem Mieterwechsel und/oder nicht abgelesenen oder nicht rechtzeitig getauschten Verdunsterröhrchen - bzw. der Mieterwechsel spielt hier als Nebenproblem insofern rein, dass 2018 nach Schätzwerten umgelegt wurde, sodass LassMiranda keine Vergleichswerte hatte und aufgrund der zu niedrigen Abrechnung 2018 besonders erstaunt über ihr hohes Abrechnungsergebnis 2019 war.

Oder
Zitat (von hh):
Zitat (von kalledelhaie):

Und hier sehe ich auch das mutmaßlich Periodenfremde, da das die naheliegenste Erklärung ist.
Ich schließe das aus, da ein Nachholeffekt bei Verdunsterröhrchen technisch nicht auftreten kann

Bezogen auf den Gesamt-Fernwärmeverbrauch der Liegenschaft = Hauptzähler der Liegenschaft könnten in die Abrechnung 2019 tatsächlich periodenfremde Kosten eingeflossen sein. Das stellt aber normalerweise kein Problem dar, weil diese Kosten halt auch zuvor nicht umgelegt worden waren (weil sie schliesslich auch nicht entstanden waren). Grundsätzlich ist eine Betriebskosten-Abrechnung auch nicht fehlerhaft, wenn die eingeflossenen Kosten auf einer Schätzung des Versorgers beruhen.
Allerdings könnte wegen des Mieterwechsel LassMiranda hier zuviel belastet worden sein - in welcher Höhe hängt davon ab, wieviele Jahre zuvor schon die Abrechnung des Fernwärmeversorgers auf Schätzwerten beruht. Ggf. müsste man hier die Kette in den Abrechnungen des Fernwärmeversorgers bis zur letzten Abrechnung nach Ablesewerten zurückverfolgen, um einschätzen zu können ob in diesem speziellen Fall eine übermäßige Belastung eines neu eingezogenen Mieters vorliegt, die einen Einwendung begründen könnte.

Das war jetzt nochmal die ausführliche Erklärung für dich/euch :grins:
LassMiranda scheint das aber schon richtig verstanden zu haben.
Eigentlich war auch alles schon längst geschrieben

> LassMiranda hat "Hausaufgaben" => Belegeinsicht (Abrechnung des Fernwärmeversorgers) wegen des Kostenanstiegs in der Rechnung des Fernwärmeversorgers um fast 100%

> die zur eventuellen weiteren Aufklärunge wichtigen Fragen hat hh bereits in #22 aufgelistet

Sinnvoller wäre einfach mal abzuwarten, ob sie weitermachen möchte bzw. was sie uns dann zurück meldet.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Sorry, evtl. habe ich das Ganze jetzt auch nicht richtig verstanden :


Nein, Du hast es nicht verstanden.

Zitat:
Diese Nachzahlung würde der Energielieferant aber komplett auf 2019 berechnen !!


Der Energielieferant berechnet sowieso nichts nach, da dessen Abrechnung sich ausschließlich nach dem Hauptzähler richtet.

Die Rechnung des Energielieferanten wird auf sämtliche Wohnungen auf Basis der Summe der Zählerwerte verteilt. Bei nicht abgelesenen Zählern geht der Schätzwert in diese Summe ein. Die Rechnung des Energielieferanten wird somit vollständig umgelegt und daher ist nichts nachzuholen.

Nun gibt es grundsätzlich elektronische Heizkostenverteiler, bei denen ein Nachholeffekt auftreten könnte. Das funktioniert dann unter Annahme eines Zählerstandes von 0 Anfang 2017 so:

2017 Zählerstand 100 nicht abgelesen => Schätzung 50
2018 Zählerstand 200 nicht abgelesen => Schätzung 50
2019 Zählerstand 300 abgelesen => Verbrauchswert laut Abrechnung 200

Bei Verdunsterröhrchen wie in diesem Fall funktioniert das aber nicht, sondern da funktioniert das so:

2017 Zählerstand 100 nicht abgelesen => Schätzung 50, kein Tausch des Röhrchens
2018 Zählerstand 200 abgelesen, aber nicht brauchbar, da 2017 kein Tausch => Schätzung 50, Tausch des Röhrchens, d.h. Zählerstand wieder auf 0
2019 Zählerstand 100 abgelesen => Verbrauchswert laut Abrechnung 100

Aber wir haben hier zwei Effekte:
1. Der Gesamtverbrauch der Liegenschaft hat sich nahezu verdoppelt
2. Der TE hat in 2019 einen fast 4-fach höheren Verbrauch als der Durchschnitt

=> Damit liegen die Verbauchskosten etwa 8-fach höher als im Vorjahr.

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