Heizkostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung

12. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
anonym15!!!
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung

Hey, ich erstelle "ehrenamtlich" für ein Haus mit 4 Wohnungen die Nebenkostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung. Einige Punkte sind mir ja auch durchaus klar, wie die Heizkosten mit Gradtagszahlen zu berechnen, aufgrund des Wechsels eines Eigentümers, aber wie berechne ich bspw. die Warmwasserkosten? Blackout bei mir...

Zählerstände vom Warmwasser liegen vor, Zählerstände vom Wärmemengenzähler liegen ebenfalls vor, Zählerstände vom Kaltwasser auch, wir haben eine Ölheizung.

Vielen Dank im Vorraus :)




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von ]aber wie berechne ich bspw. die Warmwasserkosten[/quote):


Mit Hilfe des Wärmemengenzählers, der hoffentlich wie vorgeschrieben im Warmwasserstrang vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anonym15!!!
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mit Hilfe des Wärmemengenzählers, der hoffentlich wie vorgeschrieben im Warmwasserstrang vorhanden ist.


Das bringt mich jetzt leider nicht weiter. Je Partei gibt es einen Wärmemengenzähler in kWh, Warmwasserzähler in m³, Kaltwasserzähler in m³ und Stromzähler in kWh, sonst nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von ]Je Partei gibt es einen Wärmemengenzähler in kWh, Warmwasserzähler in m³, Kaltwasserzähler in m³ und Stromzähler in kWh, sonst nichts.[/quote):


Dann fehlt der Wärmemengenzähler, der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizKV vorgeschrieben ist.

Als Notbehelf kann man dann die Aufteilung nach den weiteren Bestimmungen des § 9 HeizKV vornehmen.

Allerdings sollte umgehend dafür gesorgt werden, dass der aktuell rechtswidrige Zustand beseitigt wird, indem ein Wärmemengenzähler in den Warmwasserstrang installiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anonym15!!!
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings sollte umgehend dafür gesorgt werden, dass der aktuell rechtswidrige Zustand beseitigt wird, indem ein Wärmemengenzähler in den Warmwasserstrang installiert wird.


Brauchen wir nicht unbedingt in einem 4-Parteien-Haus und ist ja mit hohen Kosten verbunden.


Zitat (von hh):
Als Notbehelf kann man dann die Aufteilung nach den weiteren Bestimmungen des § 9 HeizKV vornehmen.


Leider komme ich da nicht weiter. Was mache ich, nachdem ich den Verbrauch in kWh mittels der Formel Q = 2,5 x V x (tw-10) ermittelt habe?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.