Hey, ich erstelle "ehrenamtlich" für ein Haus mit 4 Wohnungen die Nebenkostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung. Einige Punkte sind mir ja auch durchaus klar, wie die Heizkosten mit Gradtagszahlen zu berechnen, aufgrund des Wechsels eines Eigentümers, aber wie berechne ich bspw. die Warmwasserkosten? Blackout bei mir...
Zählerstände vom Warmwasser liegen vor, Zählerstände vom Wärmemengenzähler liegen ebenfalls vor, Zählerstände vom Kaltwasser auch, wir haben eine Ölheizung.
Vielen Dank im Vorraus
Heizkostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung
12. April 2023
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Frage vom 12. April 2023 | 07:51
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung
#1
Antwort vom 12. April 2023 | 08:03
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Zitat :
Mit Hilfe des Wärmemengenzählers, der hoffentlich wie vorgeschrieben im Warmwasserstrang vorhanden ist.
#2
Antwort vom 12. April 2023 | 11:42
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Mit Hilfe des Wärmemengenzählers, der hoffentlich wie vorgeschrieben im Warmwasserstrang vorhanden ist.
Das bringt mich jetzt leider nicht weiter. Je Partei gibt es einen Wärmemengenzähler in kWh, Warmwasserzähler in m³, Kaltwasserzähler in m³ und Stromzähler in kWh, sonst nichts.
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#3
Antwort vom 12. April 2023 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Zitat :
Dann fehlt der Wärmemengenzähler, der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizKV vorgeschrieben ist.
Als Notbehelf kann man dann die Aufteilung nach den weiteren Bestimmungen des § 9 HeizKV vornehmen.
Allerdings sollte umgehend dafür gesorgt werden, dass der aktuell rechtswidrige Zustand beseitigt wird, indem ein Wärmemengenzähler in den Warmwasserstrang installiert wird.
#4
Antwort vom 5. Mai 2023 | 17:21
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Allerdings sollte umgehend dafür gesorgt werden, dass der aktuell rechtswidrige Zustand beseitigt wird, indem ein Wärmemengenzähler in den Warmwasserstrang installiert wird.
Brauchen wir nicht unbedingt in einem 4-Parteien-Haus und ist ja mit hohen Kosten verbunden.
Zitat :Als Notbehelf kann man dann die Aufteilung nach den weiteren Bestimmungen des § 9 HeizKV vornehmen.
Leider komme ich da nicht weiter. Was mache ich, nachdem ich den Verbrauch in kWh mittels der Formel Q = 2,5 x V x (tw-10) ermittelt habe?
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