Heizkostenpauschale erlaubt?

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go549167-85
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenpauschale erlaubt?

Guten Tag,
ich habe ein Zweifamilienhaus mit einer zentralen Ölheizung im Haus.
Ich möchte beide Wohnungen vermieten. Das Problem dabei ist, dass es nicht möglich ist den direkten Öl Verbrauch von Etage 1 und 2 zu messen. Man kann nur den Gesamtverbrauch messen.

Es gebe Ausnahmen, wann eine Pauschale möglich wäre.
Hier steht, dass min 50% des Verbrauchs messbar sein muss. Wie soll das möglich sein? Entweder man misst oder eben nicht.

https://ratgeber.immowelt.de/a/betriebskostenpauschale-als-alternative-zur-vorauszahlung.html

Eine Pauschale wäre auch in Ordnung, wenn ich als Vermieter in einer der Wohnungen einziehen würde. Was ist die Idee dahinter?

Einen Zähler pro Etage einbauen zu lassen würde sich wohl nicht lohnen meinte ein Fachmann.

Die Ölheizung auf Gas umzustellen würde mich aber nochmal deutlich mehr kosten.
Das würde ich gerne dann machen, falls ich in eine der Wohnungen einziehen sollte oder wenn Öl endgültig verboten werden sollte.

Was würde im worst case passieren, wenn ich mich dennoch dafür entschiede es pauschal zu machen? Ich habe gelesen, dass 15% der Heizkosten zurückverlangt werden können. Damit könnte ich leben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Es gebe Ausnahmen, wann eine Pauschale möglich wäre.


Ja, wenn Du selbst in dem Haus wohnen würdest und nur die andere Wohnung vermieten würdest. Da Du beide Wohnungen vermietest, gibt es keine Ausnahme.

Zitat:
Hier steht, dass min 50% des Verbrauchs messbar sein muss. Wie soll das möglich sein? Entweder man misst oder eben nicht.


Das hast Du falsch verstanden. Es muss natürlich der komplette Verbrauch gemessen werden. Dennoch müssen mindestens 30% und höchstens 50% der Heizkosten nach Wohnfläche umgelegt werden.

Zitat:
Was würde im worst case passieren, wenn ich mich dennoch dafür entschiede es pauschal zu machen? Ich habe gelesen, dass 15% der Heizkosten zurückverlangt werden können. Damit könnte ich leben.


Genau, die Heizkosten können dann vom Mieter um 15% gekürzt werden.

Zitat:
Einen Zähler pro Etage einbauen zu lassen würde sich wohl nicht lohnen meinte ein Fachmann.


Übliche Methode in solchen Fällen ist ja auch das Anbringen von Heizkostenverteilern an jedem Heizkörper. Da das in den meisten Mietwohnungen so gemacht wird, kann man nicht davon sprechen, dass sich das nicht lohnen würde. Billigste Variante sind Verdunsterröhrchen und für den Vermieter am praktischsten sind elektronische Heizkostenverteiler mit Funk.

Für die Erfassung des Warmwassers muss aber in jede Wohnung ein Warmwasserzähler eingebaut werden. Oder wird das Warmwasser nicht zentral, sondern mit Hilfe von Durchlauferhitzern erzeugt?

Gerade wenn man eine Ölzentralheizung hat, sollte man sich als Vermieter unbedingt damit beschäftigen, wie denn so etwas abgerechnet wird. Ich habe hier im Forum schon zahlreiche kreative aber untaugliche Methoden kennenlernen müssen.

Zitat:
Die Ölheizung auf Gas umzustellen würde mich aber nochmal deutlich mehr kosten.


Was würde denn die Umstellung von Öl auf Gas an dem Problem der Kostenverteilung ändern?

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#2
 Von 
go549167-85
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Das Warmwasser läuft über Gasboiler. Ein Gasanschluss ist im Haus vorhanden, da ein Gasofen verwendet wird. Dieser wird bald entfernt.

Ich hätte eventuell erwähnen sollen, dass es pro Etage nur einen großen Heizkörper mit einem Ölbrenner gibt, der in alle Zimmer mittels Lüftungsrohr Wärme umleitet. Das Öl wird zentral aus einem Tank aus dem Keller automatisch hochgepumpt.

Also es gibt keinen Heizkörper, der sich mit Wasser füllt wie man es kennt.

Bei Umstellung auf Gas würden ebenso neue Heizkörper eingebaut werden. Damit wäre es dann möglich den Verbrauch zu messen.

-- Editiert von go549167-85 am 09.11.2020 09:58

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von go549167-85):
Ich hätte eventuell erwähnen sollen, dass es pro Etage nur einen großen Heizkörper mit einem Ölbrenner gibt,

Die Heizkostenverordnung gilt nur für zentrale Heizungsanlagen - d.h. die Heizwärme wird zentral an einer Stelle "hergestellt" und im ganzen Haus an die Abnahmestellen/Heizkörper in den Wohnungen verteilt.
Nach deiner Ergänzung liest sich das für mich aber danach, dass du KEINE Zentralheizungsanlage hast.

Es wird keine Wärme zentral (an einer Stelle im Haus) herstellt und demnach auch keine Wärme verteilt.
Vielmehr wird der Brennstoff (Öl) an die Wohnungen verteilt und die Wärme wird erst jeweils in jeder Wohnung gesondert "hergestellt".
Wenn das so zutrifft, dann unterliegt deine Anlage nicht der HeizkostenVO.

Dann sollte aber doch auch einfach zu messen sein, wieviel Öl jeder Wohnung "geliefert" wird - wie z.B. dort erklärt
https://www.energieverbraucher.de/de/durchflussmessung__1229/

Ansonsten nutzt es nichts über Sinn und Unsinn der HeizkVO zu sinnieren.
Des Gesetzgebers "Idee dahinter" ist Energieeinsparung - und nicht Kosteneinsparung.
Dass die Heizkosten bei einer Zentralheizungsanlage durch die Messeinrichtungen, die Ablesekosten und die Abrechnungskosten insgesamt erheblich teurer werden, das ist halt "natürliche" Folge des ganzen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von go549167-85):
Einen Zähler pro Etage einbauen zu lassen würde sich wohl nicht lohnen meinte ein Fachmann.


Den falschen Fachmann gefragt?
Wenn es pro Wohnung jeweils eine separate zentrale Wärmeversorgung gibt, ist es doch das Leichteste vor dem jeweiligen Brenner einen Zähler einzusetzen.

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