Heizkostenvorauszahlung

8. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ZX2008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenvorauszahlung

Sachverhalt wäre folgender.

Ein Vermieter lässt in Altbau nach Erwerb des Hauses bei Modernisierung eine neue Heizungsanlage installieren. Vorher haben die Mieter im Haus selber mit Strom oder Kohle geheizt. Die Heizungsanlage ist ein paar Monate in Betrieb.Funktioniert aber nicht richtig (Teilweise in der Anfangsphase im Dauerbetrieb ohne Steuerung). Es sind im ganzen Haus noch keine Wärmezähler oder Heizkostenverteiler installiert z.B. durch Insolvenz des Heizungsbauers
Auch stehen mehrere Wohnungen im Haus leer.
Wie kann die Heizkostenvorauszahlung abgeschätzt werden wenn keine Vergleichswerte vorliegen.
Der Vermieter möchte für die leerstehenden Wohnungen natürlich nichts an Heizkosten bezahlen und den Verbleibenden Mietpartein im Haus die Gasrechnung durch hohe Heizkostenvorauszahlung zu Teil kommen lassen.

Danke vorab!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich kenne das aus Erfahrung. Auch hier hat es gedauert, bis die Erfassungsgeräte an den Heizungen waren.
Der Vermieter kann die Kosten bei einem Mehrfamilienhaus erst auf den Mieter umlegen, wenn der Verbrauch erfasst werden kann, vorher nicht.
In der Modernisierungsankündigung muss ja schon vorher festgelegt werden, wie die Kosten nachher auf die Mieter verteilt werden. Das ist ja im Grunde auch eine Änderung des Mietvertrags, weil hier weitere Nebenkosten umgelegt werden, die vorher der Mieter getragen hat. M.E. bleibt er auf den Kosten für Gas bis zur Montage der Erfassungsgeräte sitzen, Grund: Heizkostenverordnung
Er muss sich halt bemühen, dass so schnell wie möglich Erfassungsgeräte montiert werden.
Dazu ist ggf. dieses Urteil interessant:
http://bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/2006-modernisierung-12U182-04-323.html

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Bei diesem Thema gibt es keine Diskussionen

Wirklich nicht ?

Wie wäre es denn mit:

Heizung läuft 12 Monate, Erfassungsgeräte werden werden einen Monat verspätet eingebaut;
Heizkosten von 12 Monaten werden nach den Erkenntnissen von 11 Monaten aufgeteilt ?

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#5
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Bei fehlenden Zählerständen darf (zulässigerweise) geschätzt werden.
Warum sollten die Mieter in diesem einen Monat ein anderes Verbrauchsverhalten gehabt haben ?

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#7
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ja kann man machen: und zwar nach qm Wohnfläche!

Und schon befindest Du Dich wieder außerhalb der Realität.
Denk lieber noch einmal darüber nach.

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#9
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich würde in diesem Fall eh eine Gegenschätzung aufstellen!

Und wie würde die lauten ?


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#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Schätzungen sollen zu einem möglichst zutreffenden Ergebnis führen.
Was könnte besser und zutreffender sein, als das Heizverhalten von 11 Monaten auf den einen offenen Monat anzuwenden ?

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#14
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

MUSS man aber nicht.

Dann muß man sich aber etwas einfallen lassen, was schlüssiger ist.

Manchmal folgt selbst der BGH der Logik und den guten alten Denkgesetzen.

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#16
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#17
 Von 
ZX2008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab sogar noch was vergessen.

Hypothetisch wäre es eine Kombiheizung.

Die Gasheizung sollte nur für den Notfall und für die Warmwasserbereitung außerhalb der Heizperiode sein. So sagen wir mal wurde es angekündigt und eine Modernisierungsankündigung hätte es nie gegeben!
Die eigentliche Heizungsaufgabe soll ein Festbrennsdtoffkessel für Pellets erfüllen mit 1/3 der Gasheizkosten
dieser wäre aber aber wegen des Heizungsbauerproblems erst kurz vor Beginn
der nächsten Heizperiode in Betrieb.
Im Moment wäre der Verbrauch der Gasanlage
recht gering da nicht mehr geheizt wird.
Die Heizkostenpauschale soll aber mit 130 Euro so hoch bleiben. Verdächtig bei der Sache wäre nur das wenn sich der Vermieter mit der Sache finanziell übernommen hätte und mit dem Rücken zur Wand stehen würde die Mieter praktisch als Bank fungieren würden wenn der Vermieter schon von einer höheren Rückzahlung bei Inbetriebnahme der Festbrennstoffanlage gesprochen hätte.


-- Editiert von ZX2008 am 08.05.2008 18:10:46

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#18
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Was ist denn jetzt nun eigentlich das Problem ?

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#19
 Von 
ZX2008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ein ziemlich komplizierter Fall
nicht nur bezogen auf die Heizkosten
Weis nicht wie weit ich hier ins Detail gehen kann.

Ist aber doch nach Heizkostenverordnung festgelegt das der Verbrauch nicht geschätzt werden darf wenn der Vermieter es versäumt hat
Heizkostenverteiler oder Wärmezähler einzubauen.

Wie berechnet bzw. nach welchen Werten oder Formel berechnet er dann die Heizkostenvorauszahlung nach qm ?
Dem muß ja irgendein Rechenwert zu Grunde liegen. Eine vorherige Heizkostenabrechnung gab es ja nicht nach der er sich richten könnte.

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#20
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Deshalb wird in diesen Fällen der Daumen zu Hilfe genommen.

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#21
 Von 
ZX2008
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mache jetzt mal ein Berechnungsbeispiel zur
Schätzung des reinen Brennstoffpreises.


Seit Inbetriebnahme der Heizungsanlage
vor 107 Tagen wurden 1480 m³ Gas verbraucht.

1480m³ x 11,32 = 16753 kWh

16753 kWh x 0,0687 €/kWh Gaspreis = 1150,97 €

1150,97 € : 107 Tage = 10,74 € /Tag

10,74 €/Tag : 400 m² Gesamtwohnfläche des Hauses = 0,027€/Tag m²

0,027 €/Tag m² x 81m² Wohnfläche= 2,19 €/Tag

2,19 €/Tag x 365 Tage= 799 €

799 € pro Jahr : 12 Monate = 66,58 € /Monat

66,58 € /Monat - der 15 % = 56,60 Euro

Also 56,60€ für den reinen Brennstoff an Heizkostenvorauszahlung.

Der Vermieter rechnet hier mit 130 Euro,

Da es seit Januar genug kalte Tage gab und die Heizung am Anfang im manuellen Betrieb/Dauerbetrieb mangels funktionierender Steuerung lief müssten die Werte doch realistisch sein.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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