Hallo, meine Eltern haben vor 2-3 Jahren Zähler in mehrer Mietwonungen einbauen lassen.
Dürfen meine Eltern neue Verträge schließen, um die Heizkostenzähler-Mietgebühren und Abrechnungskosten auf die Mietnebenkosten umzulegen? Macht das Sinn, wenn alle Mieter ALG2-Empfänger sind.
Heizkostenzähler Kosten umlegen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Neue Mietverträge mit Mietern die schon länger dort wohnen sind nur mit deren Zustimmung möglich.
Abrechnungskosten sind eh nicht umlegbar.
Die Miete für Meßgeräte dagegen ja, wenn vertraglich vereinbart.
Ob die Mieter ALG2-Empfänger oder Millionäre sind ist dabei völlig wurscht.
Klar ist: Mietverträge können nur geändert werden oder bestehende Mietverträge durch neue ersetzt, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Das dürfte eher selten vorkommen.
Ansonsten kann man m.E. die Frage mit so wenigen Angaben nicht beantworten.
Die Antwort hängt auch davon ab:
Wurde die Umlage der Betriebskosten (nach II. Berechnungsverordnung/Betriebskostenverordnung) vereinbart?
Sind im jeweiligen Haus/der jeweiligen Abrechnungseinheit nun alle Wohnungen mit Erfassungsgeräten ausgestattet? (d.h. kann tatsächliche eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen?)
Je nach den Sachumständen kann der Vermieter bei den verbrauchsabhängigen Kosten gemäß [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html]BGB § 556
[/link] auch einseitig (einfach durch Erklärung/Ankündigung) auf verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen - auch weil dies in der Heizkostenverordnung so vorgeschrieben ist
siehe auch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/heizung/verteilschluessel.htm.
Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung sind dann sowohl die Abrechnungskosten, die Heizkosten/Warmwasser betreffen, als auch die Erfassungskosten/Messgeräte-Miete umlagefähige Heizkosten.
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/
z.B. aus § 7:"....die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse.... "
In Normaldeutsch: Gerätemiete, Ablesung, Eichaustausch, Abrechnung
Abrechnungskosten für die "kalten" Betriebskosten sind aber nicht umlagefähig. Die Abrechnungsdienstleister trennen da nach meiner Erfahrung auch immer haargenau, d.h. von den "kalten" Abrechnungskosten bekommt der Mieter gar nichts mit, weil die ja in der Mieter-Abrechnung gar nicht auftauchen.
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