Hallo!
In den letzten Tagen ist die Heizleistung unserer beiden Heizkörper im Wohnzimmer deutlich gesunken, so dass wir seit Dienstag nur max. 19,5 Grad erreichen können, wenn wir abends über 3 Stunden beide auf Stufe 5 betreiben.
Es handelt sich um eine Gaszentralheizung für drei Wohneinheiten (Neubau).
Der Vermieter
reagierte heute nach dreifacher Ermahnung endlich damit, dass es keine gesetzliche Regelung bzgl. der Heizkörperthermostate geben würde. Insofern würden wir falsch heizen. Wenn es notwendig werden würde, müßte man halt die Heizkörper ganztägig auf Stufe 5 betreiben, um die gesetzlich vorgeschriebe Mindesttemperatur von 20 Grad zu erreichen (was ja auch bitterkalt ist, wenn man unbeweglich vor dem Fernseher sitzt).
Ansonsten könnte er kostenpflichtig einen Sachverständigen beauftragen...
Den ganzen Winter lang frieren?
Bitte Hilfe!
Heizleistung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
1.Thermostatventil aufdrehen.
2.Entlüften.
det11
Das ganze scheint weniger eine Frage der Thermostatventile und ihrer Einstellung zu sein, sondern ein Problem aufgrund zu geringer Vorlauftemperatur des Heizwassers. Von der Möglichkeit, daß die Heizkörper vielleicht zu klein dimensioniert sind, sehe ich mal ab.
Man könnte vorsichtshalber auch mal selbst prüfen, ob nicht Luft in den Heizkörpern ist.
Bei den heutigen Heizanlagen ist einiges an Elektronik drin, zB witterungsgeführte Einstellung der Vorlauftemperatur. Mancher Hauseigentümer ist da überfordert, wenn mal was nicht richtig eingestellt ist. Dafür braucht man keinen Sachverständigen, sondern einfach mal den Heizungstechniker (den der Vermieter bezahlen muß).
Unter 20 Grad sind zu wenig (man denke nur mal an ältere Leute als Mieter). In Räumen wie dem Badezimmer müssen auch Temperaturen von etwa 22 Grad erreichbar sein. Außerdem wird die Lage bestimmt nicht besser werden, wenn es noch kälter wird.
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---In den letzten Tagen ist die Heizleistung unserer beiden Heizkörper im Wohnzimmer deutlich gesunken,----
fix, die Heizung ging doch schon mal normal......
Ferndiagnosen kann man schlecht stellen, so daß man hier nur auf die entsprechenden Möglichkeiten hinweisen kann.
Ich gehe auch einfach mal aus, daß die Geschichte mit der eventuell vorhandenen Luft in der Heizung inzwischen jedem bekannt sein sollte.
Ansonsten könnte er kostenpflichtig einen Sachverständigen beauftragen...
Dann solltest Du ihn bitten das zu tun, natürlich unter der Voraussetzung, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss, falls der Sachverständige einen Fehler findet.
Im übrigen solltest Du die Kürzung der Miete ankündigen, sollte er nicht umgehend (Fristsetzung) Abhilfe schaffen.
Hast Du denn schon einmal versucht, die Heizkörper zu entlüften?
Eine richtig eingestellte Heizung muss übrigens bei Stufe 3 der Thermostatventile eine Raumtemperatur von ca. 20-22°C erreichen.
Außerdem verstehe ich gar nicht, welches Problem der Vermieter hat. Bei einem Neubau sollten noch Garantieansprüche gegen den Installateur bestehen, so dass er diese einfach nur anmelden muss.
---Eine richtig eingestellte Heizung muss übrigens bei Stufe 3 der Thermostatventile eine Raumtemperatur von ca. 20-22°C erreichen.---
bei welcher Normaussentemperatur und welcher Windstärke aus welcher Windrichtung ?
hh, sorry, aber das ist zu allgemein.
und wenn die Heizkörper wirklich nur entlüftet werden müssen, wird der Gutachter für den Mieter erfrischend teuer.
@det11
Hi, seit wann ist die Entlüftung der Heizkörper eine Mieterpflicht?
MfG Gruwo
Hallo erstmal!
Vielen Dank euch allen. Wir sollen am Wochenende selbst nochmal Tests fahren und Messungen durchführen.
@det11: Die Entlüftung ergab Wassser nur keine Luft... *g*
@Tao: Die Gewährleistungsansprüche seitens des Vermieters bestehen natürlich, da aber diese Neubauanlage nichts als Probleme bereitet und ständig neu auftretende Mängel, auch bei der Heizungs-/Sanitärfirma, nur nach und nach und schleppend behoben werden, kann der Eigentümer (Bauunternehmen) sich nicht mehr bei den ausführenden Firmen durchsetzen. Da gehen heftigste Schreiben mit Fristsetzungen und Drohungen hin und her und dennoch reagiert keiner fristgerecht. Unendliches Chaos, weil nur Schrott verbaut wurde, jedoch hochpreisig verkauft bzw. vermietet wurde...
@hh:
>Eine richtig eingestellte Heizung muss übrigens
>bei Stufe 3 der Thermostatventile eine
>Raumtemperatur von ca. 20-22°C erreichen.
Würde mir wahnsinnig helfen zu erfahren, wo dass festgelegt wurde! (Urteile?)
Einen Gutachter zu beauftragen, ist eine heiße Kiste. Das kann locker einige tausend Euro kosten. Und wenn der Vermieter es schafft zu beweisen, dass es nicht an der Anlage lag, hat man ein Problem. Zudem wenn der Gutachter vom Vermieter beauftragt wird, kann es ein befreundetes Unternehmen sein und schon hat man die A...karte...
Hi Gruwo,
mal angenommen der Vermieter würde jedesmal vorbeikommen müssen, wenn eine Zentralheizung zu entlüften ist, wäre ein Besuch regelmässig ca. alle 3 Wochen beim Mieter angesagt.
Also jeden, den ich kenne, legt da keinen Wert drauf und entlüftet selbst.
Ist ja auch nicht schwer und tut auch nicht weh.
Würde einer meiner Mieter allerdings mich regelmässig zum Entlüften einladen wollen, wär das auch kein Problem.
Ich schau jetzt mal im www nach, obs da schon ein Urteil gibt
@Gruwo: Nicht? Aber wie soll der Vermieter denn in die Wohnung gelangen, um die Heizkörper zu entlüften?
Muss nicht auch die Heizungsanlage gewartet, entlüftet oder sogar mit Wasser nachgefüllt werden?
Hallo,
ich sehe es ja auch so wie det11
, dass die meisten Mieter die Heizkörperentlüftung lieber selbst in die Hand nehmen. Wenn aber ein Gutachten ergeben hätte, dass die mangelnde Heizleistung auf zu viel Luft im Heizwasserkreislauf zurückzuführen ist, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für diesen Mangel. Ich sehe sie klar beim Vermieter, denn er muss die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Aber evtl. belehrt man mich ja noch eines besseren.
'Aber wie soll der Vermieter denn in die Wohnung gelangen, um die Heizkörper zu entlüften?
'
Wenn ein Mangel besteht, muss der Mieter dem Vermieter Einlass in die Wohnung gewähren, um den Mangel begutachten und beseitigen zu können. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann er keine Minderungsansprüche geltend machen und macht sich ggf. für Folgeschäden haftbar.
MfG Gruwo
Soso, lieber gruwo, der Mieter muß also bei Mängeln dem Vermieter Einlaß gewähren. Dann frag ich mich ernsthaft, wie unsere Parasiten es ein ganzes Jahr lang geschafft haben, uns mit zig Mängeln und Minderungen vor allem bezüglich der Heizung zu bombardieren, aber wir nicht einmal die Wohnung betreten durften. Nicht einmal, als ihr Fernsehempfang ausfiel, nachdem ihr eigener, auf dem Dachboden an einem Holzbalken ohne feuerfeste Unterlage angebrachter Responder ausbrannte. Selbst EVs haben sie sich widersetzt. Sämtliche Mängel waren frei erfunden, und vorgefunden haben wir nach dem Auszug einen Haufen Schrott.
Na gut, ist am Thema vorbei.
Das Problem bei Wolfgang ist wohl wirklich eine Montagsausgabe einer Heizung, und da bleibt im Grunde nur Minderung und Geduld, oder ausziehen.
Grüße
Mariangel
Hallo mariangel,
' Dann frag ich mich ernsthaft, wie unsere Parasiten es ein ganzes Jahr lang geschafft haben, uns mit zig Mängeln und Minderungen vor allem bezüglich der Heizung zu bombardieren, aber wir nicht einmal die Wohnung betreten durften.
'
Das frage ich mich auch. Aber einen Gefallen dürften sich die Mieter damit nicht getan haben, denn es ist eine vertragliche Nebenpflicht, den Vermieter zwecks Mängelbeseitigung in die Wohnung zu lassen. In diesem Fall sind sie auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehindert, eine Mietminderung durchzusetzen, denn sie setzen sich ja zu ihrem eigenen Verhalten in Widerspruch, einerseits Mängel zu beanstanden und Mietminderung zu verlangen, andererseits aber die Mängelbeseitigung zu verhindern.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 09.12.2005 13:41:07
Gruwo, bist du Theoretiker, Vermieter, Mieter?
Rechte lesen sich so schön, wenns hart auf hart kommt verlass ich mich erstmal auf mich.
Gruss det11
@det11
Google mal nach meinem Nickname, dann weißt du was ich bin.
MfG Gruwo
Aha. Theoretiker.
Dann vermiete doch mal spasseshalber an ein paar Nomaden oder Abzockern.
Da lernst was fürs Leben
(ist nicht böse gemeint)
det11
'Aha. Theoretiker.
Falsch, als Sondereigentumsverwalter betreue ich derzeit ca. 500 Wohnungen.
MfG Gruwo
Hallooooo???
Es geht hier um Heizung...
Und die Hauptfrage für mich besteht derzeit, ob festgelegt wurde, bei welcher Thermostatstufe die Mindesttemperatur erreicht werden muss.
Es stellt sich für mich als absolut fraglich dar, dass der Vermieter verlangen kann, die Thermostate am Tag auf Höchststufe laufen zu lassen, damit man abends eine Temperatur von 20 Grad erreicht.
Und hier ist die neueste Antwort meines Vermieters:
"Ich möchte kurz unser heute geführtes Telefonat bestätigen und nochmals darauf hinweisen, dass es durchaus möglich ist, dass bei Einstellung des Heizkörpers auf Stufe 2 keine ausreichende Heizleistung erreicht wird. Sie haben mir bestätigt, dass bei Einstellung auf Stufe 5 die Heizkörper heiß werden. Demnach sollten Sie die Heizkörper auf Volllast fahren, dann wird mit großer Sicherheit eine ausreichende Wärme erreicht.
Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen möchte ich betonen, dass wir auf eine berechtigte Mängelanzeige natürlich reagieren und den Mangel abstellen. Die telefonisch besprochenen Maßnahmen, dass Sie die Heizung am Wochenende nochmals überprüfen, dient auch dazu, unnötige Kosten (auch für Sie) durch eine falsche Mängelrüge zu vermeiden."
...
-- Editiert von Wolfgang Peters am 09.12.2005 13:59:53
Hi Gruwo,
Du bist ein netter Mensch .
Tatsächlich haben sich unsere Ex-Mieter an keine Pflichten gehalten, und ihr RA hat ihnen noch dazu geraten. Der kennt sich mindestens so gut aus im Mietrecht, und wußte genau, was er tut. Alles lief auf eine gütliche Einigung hinaus, bei der sie wenigstens etwas Geld schinden können. Wir hatten nach all den Mängelvorwürfen nur die Wahl zwischen Bezahlen oder Prozessieren bis minimum ende 2007. Solange hätten diese Leute noch in unserem Haus gewohnt. Den finanziellen Ausfall bei den andauernden Minderungen kannst du Dir sicher ungefähr vorstellen. Mal abgesehen vom Psychoterror. Wenn Du zuahuse arbeiten würdest und über Dir würde eine ca 170 kg schwere Dame nachts Möbel rücken, an fünf Tagen samt Kind nie das Haus verlassen, ständig an der dreckigen Fensterscheibe lauern, des nachts um Zwei wütend auf den zerbrochenen selbstverlegten Fliesen und Laminatböden springen und und..., dann möchte ich dich erleben. Wenn der *Herr des Hauses* Dir immer mal gierige Blicke zuwirft , Dir öfter mal sagt, daß er Dir Gewalt antun wird und das Haus sowieso bald ihm gehört, wenn Dir diese Leute rund um ihre Wohnung und im Garten alles zumüllen, dann wirfst Du ihnen auch Geld hinterher damit sie abhauen.
Heute würde ich zu keinem Anwalt mehr gehen, das kannst du mir glauben.
Ach ja, die neueste Quinte. Sie haben ihren Titel gebraucht und unsere drei Konten lahmgelegt.
Mußt mich nicht bedauern, ich kann hexen.
Grüße
mariangel
Die Ansicht von hh
mag aus tecchnischer Sicht richtig sein, mietrechtlich spielt sie nur eine untergeordnete Rolle. Der Vermieter schuldet Ihnen - wie bereits mehrfach erwähnt wurde - in Wohnräumen eine Raumtemperatur von 20 Grad, im Badezimmer 22 Grad. Ob Sie diese Temperaturen nun in der Thermostatstellung 3 oder 5 erreichen, ist nebensächlich.
MfG Gruwo
Ich sehe es so, daß sich der Vermieter völlig korrekt verhält. So geht es aus seinem Anschreiben jedenfalls hervor.
Sollten jedoch weiterhin die vorgeschriebenen Raumtemperaturen trotz voll aufgedrehter Heizkörper nicht erreicht werden, hast Du das Recht, nach Ankündigung und Fristsetzung von ca. 14 Tagen die Warmmiete um 15 Prozent zu kürzen. Den Verlust wiederum kann der Vermieter bei der Heizungsbaufirma einklagen.
Grüße
Mariangel
Danke.
Wobei ich im Internet unterschiedliche Aussagen dazu finde. Frist von 5 oder 7 Tagen. Mietminderung von eher 10% gemäß diverser LG und OLG-Urteilen. Und Mietminderung rückwirkend zu dem Tag, an dem dieser Mangel erstmalig auftrat.
Aber wie soll man all das beweisen?
Der beste Weg wird der sein, auszuziehen, damit der Vermieter den nächsten Mieter danach verarschen kann.
Wir zahlen 1.200 EUR warm für 85 m² (mit hälftigem Balkon). In dieser Preislage diskutiere ich nicht über sowas, sondern erwarte, dass ich jederzeit weitaus über 20 Grad mein Wohnzimmer beheizen kann. Ist ja nunmal kein Sozialbau. (weil da kann man i. d. R. auf 27 Grad hochheizen... *g*)
Die unterschiedlichen Urteile ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall. Eine Minderung von 15 Prozent ist ebenfalls nur ein angemessener Richtwert, wobei im Fall einer Klage auch hier individuell vom Richter entschieden würde.
So what, das ist Theorie, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Baugesellschaft es so weit kommen läßt.
Eine Warmmiete von 1200 Euronen im Mehrfamilienhaus mit Balkon, das erschüttert mich. Entweder lebst Du an der KÖ, an der Alster oder so ähnlich, oder sind die Wasserhähne vergoldet? Bei dem Preis rechnet sich ein eigenes Haus.
Ohne Einmieter;).
Gruß
Mariangel
Hi Mariangel,
danke! Nein, die Mietpreise an der Kö sind wohl deutlich höher. Es gibt in Düsseldorf, Ratingen und Köln einige neue Wohnanlagen, teilweise noch im Bau. Und da zahlt man soviel.
Ein eigenes Haus kann man aber nicht mitnehmen, wenn man z. B. aus beruflichen Gründen umziehen muss. Eine Wohnung kann man dann aber loswerden... Und man geht nicht das Risiko ein, 30 Jahre lang Schulden zu haben, obwohl man nicht mal mehr weiß, ob man in den nächsten 12 Monaten noch Arbeit hat...
Jedem das Seine, mir eine Mietwohnung und kein Eigentum.
Wenn ich einen kurzen Kommentar loswerden dürfte. Hat wenig mit rechtlichen Fragen zu tun. Habt ihr DANFOSS-Regler? Wenn ja, dann ist es sehr wahrscheinlich einfach ein "Wackelkontakt". Diese sind dafür sehr anfällig. Aber auch andere Marken haben das. Ihr müsst mit dem Hammer auf das kleine Rohr direkt zwischen Regler und Heizkörper klopfen (gerne auch stärker) während ihr den Regler immer wieder auf und zu dreht und am Ende auf die Stufe, die gewünscht ist. Wirkt meist Wunder und ist ein verbreitetes Phänomen bei allen Reglern einfacher Bauart.
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