Heizleistung

9. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizleistung

Hallo!

In den letzten Tagen ist die Heizleistung unserer beiden Heizkörper im Wohnzimmer deutlich gesunken, so dass wir seit Dienstag nur max. 19,5 Grad erreichen können, wenn wir abends über 3 Stunden beide auf Stufe 5 betreiben.

Es handelt sich um eine Gaszentralheizung für drei Wohneinheiten (Neubau).

Der Vermieter reagierte heute nach dreifacher Ermahnung endlich damit, dass es keine gesetzliche Regelung bzgl. der Heizkörperthermostate geben würde. Insofern würden wir falsch heizen. Wenn es notwendig werden würde, müßte man halt die Heizkörper ganztägig auf Stufe 5 betreiben, um die gesetzlich vorgeschriebe Mindesttemperatur von 20 Grad zu erreichen (was ja auch bitterkalt ist, wenn man unbeweglich vor dem Fernseher sitzt).

Ansonsten könnte er kostenpflichtig einen Sachverständigen beauftragen...

Den ganzen Winter lang frieren?

Bitte Hilfe!

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

1.Thermostatventil aufdrehen.

2.Entlüften.

det11

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Das ganze scheint weniger eine Frage der Thermostatventile und ihrer Einstellung zu sein, sondern ein Problem aufgrund zu geringer Vorlauftemperatur des Heizwassers. Von der Möglichkeit, daß die Heizkörper vielleicht zu klein dimensioniert sind, sehe ich mal ab.

Man könnte vorsichtshalber auch mal selbst prüfen, ob nicht Luft in den Heizkörpern ist.

Bei den heutigen Heizanlagen ist einiges an Elektronik drin, zB witterungsgeführte Einstellung der Vorlauftemperatur. Mancher Hauseigentümer ist da überfordert, wenn mal was nicht richtig eingestellt ist. Dafür braucht man keinen Sachverständigen, sondern einfach mal den Heizungstechniker (den der Vermieter bezahlen muß).

Unter 20 Grad sind zu wenig (man denke nur mal an ältere Leute als Mieter). In Räumen wie dem Badezimmer müssen auch Temperaturen von etwa 22 Grad erreichbar sein. Außerdem wird die Lage bestimmt nicht besser werden, wenn es noch kälter wird.

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

---In den letzten Tagen ist die Heizleistung unserer beiden Heizkörper im Wohnzimmer deutlich gesunken,----

fix, die Heizung ging doch schon mal normal......

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#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ferndiagnosen kann man schlecht stellen, so daß man hier nur auf die entsprechenden Möglichkeiten hinweisen kann.

Ich gehe auch einfach mal aus, daß die Geschichte mit der eventuell vorhandenen Luft in der Heizung inzwischen jedem bekannt sein sollte.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Ansonsten könnte er kostenpflichtig einen Sachverständigen beauftragen...
Dann solltest Du ihn bitten das zu tun, natürlich unter der Voraussetzung, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss, falls der Sachverständige einen Fehler findet.

Im übrigen solltest Du die Kürzung der Miete ankündigen, sollte er nicht umgehend (Fristsetzung) Abhilfe schaffen.

Hast Du denn schon einmal versucht, die Heizkörper zu entlüften?

Eine richtig eingestellte Heizung muss übrigens bei Stufe 3 der Thermostatventile eine Raumtemperatur von ca. 20-22°C erreichen.

Außerdem verstehe ich gar nicht, welches Problem der Vermieter hat. Bei einem Neubau sollten noch Garantieansprüche gegen den Installateur bestehen, so dass er diese einfach nur anmelden muss.

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

---Eine richtig eingestellte Heizung muss übrigens bei Stufe 3 der Thermostatventile eine Raumtemperatur von ca. 20-22°C erreichen.---

bei welcher Normaussentemperatur und welcher Windstärke aus welcher Windrichtung ?

hh, sorry, aber das ist zu allgemein.

und wenn die Heizkörper wirklich nur entlüftet werden müssen, wird der Gutachter für den Mieter erfrischend teuer.

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#7
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@det11

Hi, seit wann ist die Entlüftung der Heizkörper eine Mieterpflicht?

MfG Gruwo

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#8
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal!

Vielen Dank euch allen. Wir sollen am Wochenende selbst nochmal Tests fahren und Messungen durchführen.

@det11: Die Entlüftung ergab Wassser nur keine Luft... *g*

@Tao: Die Gewährleistungsansprüche seitens des Vermieters bestehen natürlich, da aber diese Neubauanlage nichts als Probleme bereitet und ständig neu auftretende Mängel, auch bei der Heizungs-/Sanitärfirma, nur nach und nach und schleppend behoben werden, kann der Eigentümer (Bauunternehmen) sich nicht mehr bei den ausführenden Firmen durchsetzen. Da gehen heftigste Schreiben mit Fristsetzungen und Drohungen hin und her und dennoch reagiert keiner fristgerecht. Unendliches Chaos, weil nur Schrott verbaut wurde, jedoch hochpreisig verkauft bzw. vermietet wurde...

@hh:
>Eine richtig eingestellte Heizung muss übrigens
>bei Stufe 3 der Thermostatventile eine
>Raumtemperatur von ca. 20-22°C erreichen.

Würde mir wahnsinnig helfen zu erfahren, wo dass festgelegt wurde! (Urteile?)

Einen Gutachter zu beauftragen, ist eine heiße Kiste. Das kann locker einige tausend Euro kosten. Und wenn der Vermieter es schafft zu beweisen, dass es nicht an der Anlage lag, hat man ein Problem. Zudem wenn der Gutachter vom Vermieter beauftragt wird, kann es ein befreundetes Unternehmen sein und schon hat man die A...karte...

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Hi Gruwo,

mal angenommen der Vermieter würde jedesmal vorbeikommen müssen, wenn eine Zentralheizung zu entlüften ist, wäre ein Besuch regelmässig ca. alle 3 Wochen beim Mieter angesagt.
Also jeden, den ich kenne, legt da keinen Wert drauf und entlüftet selbst.
Ist ja auch nicht schwer und tut auch nicht weh.
Würde einer meiner Mieter allerdings mich regelmässig zum Entlüften einladen wollen, wär das auch kein Problem.

Ich schau jetzt mal im www nach, obs da schon ein Urteil gibt :)

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#10
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

@Gruwo: Nicht? Aber wie soll der Vermieter denn in die Wohnung gelangen, um die Heizkörper zu entlüften?

Muss nicht auch die Heizungsanlage gewartet, entlüftet oder sogar mit Wasser nachgefüllt werden?

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#11
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es ja auch so wie det11 , dass die meisten Mieter die Heizkörperentlüftung lieber selbst in die Hand nehmen. Wenn aber ein Gutachten ergeben hätte, dass die mangelnde Heizleistung auf zu viel Luft im Heizwasserkreislauf zurückzuführen ist, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für diesen Mangel. Ich sehe sie klar beim Vermieter, denn er muss die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Aber evtl. belehrt man mich ja noch eines besseren. :)

'Aber wie soll der Vermieter denn in die Wohnung gelangen, um die Heizkörper zu entlüften? '

Wenn ein Mangel besteht, muss der Mieter dem Vermieter Einlass in die Wohnung gewähren, um den Mangel begutachten und beseitigen zu können. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann er keine Minderungsansprüche geltend machen und macht sich ggf. für Folgeschäden haftbar.

MfG Gruwo

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#12
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Soso, lieber gruwo, der Mieter muß also bei Mängeln dem Vermieter Einlaß gewähren. Dann frag ich mich ernsthaft, wie unsere Parasiten es ein ganzes Jahr lang geschafft haben, uns mit zig Mängeln und Minderungen vor allem bezüglich der Heizung zu bombardieren, aber wir nicht einmal die Wohnung betreten durften. Nicht einmal, als ihr Fernsehempfang ausfiel, nachdem ihr eigener, auf dem Dachboden an einem Holzbalken ohne feuerfeste Unterlage angebrachter Responder ausbrannte. Selbst EVs haben sie sich widersetzt. Sämtliche Mängel waren frei erfunden, und vorgefunden haben wir nach dem Auszug einen Haufen Schrott.
Na gut, ist am Thema vorbei.
Das Problem bei Wolfgang ist wohl wirklich eine Montagsausgabe einer Heizung, und da bleibt im Grunde nur Minderung und Geduld, oder ausziehen.
Grüße
Mariangel

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#13
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo mariangel,

' Dann frag ich mich ernsthaft, wie unsere Parasiten es ein ganzes Jahr lang geschafft haben, uns mit zig Mängeln und Minderungen vor allem bezüglich der Heizung zu bombardieren, aber wir nicht einmal die Wohnung betreten durften. '

Das frage ich mich auch. Aber einen Gefallen dürften sich die Mieter damit nicht getan haben, denn es ist eine vertragliche Nebenpflicht, den Vermieter zwecks Mängelbeseitigung in die Wohnung zu lassen. In diesem Fall sind sie auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehindert, eine Mietminderung durchzusetzen, denn sie setzen sich ja zu ihrem eigenen Verhalten in Widerspruch, einerseits Mängel zu beanstanden und Mietminderung zu verlangen, andererseits aber die Mängelbeseitigung zu verhindern.

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 09.12.2005 13:41:07

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#14
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Gruwo, bist du Theoretiker, Vermieter, Mieter?

Rechte lesen sich so schön, wenns hart auf hart kommt verlass ich mich erstmal auf mich.

Gruss det11

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#15
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@det11

Google mal nach meinem Nickname, dann weißt du was ich bin.

MfG Gruwo

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#16
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Aha. Theoretiker.

Dann vermiete doch mal spasseshalber an ein paar Nomaden oder Abzockern.

Da lernst was fürs Leben :)
(ist nicht böse gemeint)


det11

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#17
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

'Aha. Theoretiker.

Falsch, als Sondereigentumsverwalter betreue ich derzeit ca. 500 Wohnungen.

MfG Gruwo

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#18
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallooooo???

Es geht hier um Heizung... ;)

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#19
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Und die Hauptfrage für mich besteht derzeit, ob festgelegt wurde, bei welcher Thermostatstufe die Mindesttemperatur erreicht werden muss.

Es stellt sich für mich als absolut fraglich dar, dass der Vermieter verlangen kann, die Thermostate am Tag auf Höchststufe laufen zu lassen, damit man abends eine Temperatur von 20 Grad erreicht.

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#20
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Und hier ist die neueste Antwort meines Vermieters:

"Ich möchte kurz unser heute geführtes Telefonat bestätigen und nochmals darauf hinweisen, dass es durchaus möglich ist, dass bei Einstellung des Heizkörpers auf Stufe 2 keine ausreichende Heizleistung erreicht wird. Sie haben mir bestätigt, dass bei Einstellung auf Stufe 5 die Heizkörper heiß werden. Demnach sollten Sie die Heizkörper auf Volllast fahren, dann wird mit großer Sicherheit eine ausreichende Wärme erreicht.

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen möchte ich betonen, dass wir auf eine berechtigte Mängelanzeige natürlich reagieren und den Mangel abstellen. Die telefonisch besprochenen Maßnahmen, dass Sie die Heizung am Wochenende nochmals überprüfen, dient auch dazu, unnötige Kosten (auch für Sie) durch eine falsche Mängelrüge zu vermeiden."

...


-- Editiert von Wolfgang Peters am 09.12.2005 13:59:53

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#21
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hi Gruwo,
Du bist ein netter Mensch :) .
Tatsächlich haben sich unsere Ex-Mieter an keine Pflichten gehalten, und ihr RA hat ihnen noch dazu geraten. Der kennt sich mindestens so gut aus im Mietrecht, und wußte genau, was er tut. Alles lief auf eine gütliche Einigung hinaus, bei der sie wenigstens etwas Geld schinden können. Wir hatten nach all den Mängelvorwürfen nur die Wahl zwischen Bezahlen oder Prozessieren bis minimum ende 2007. Solange hätten diese Leute noch in unserem Haus gewohnt. Den finanziellen Ausfall bei den andauernden Minderungen kannst du Dir sicher ungefähr vorstellen. Mal abgesehen vom Psychoterror. Wenn Du zuahuse arbeiten würdest und über Dir würde eine ca 170 kg schwere Dame nachts Möbel rücken, an fünf Tagen samt Kind nie das Haus verlassen, ständig an der dreckigen Fensterscheibe lauern, des nachts um Zwei wütend auf den zerbrochenen selbstverlegten Fliesen und Laminatböden springen und und..., dann möchte ich dich erleben. Wenn der *Herr des Hauses* Dir immer mal gierige Blicke zuwirft , Dir öfter mal sagt, daß er Dir Gewalt antun wird und das Haus sowieso bald ihm gehört, wenn Dir diese Leute rund um ihre Wohnung und im Garten alles zumüllen, dann wirfst Du ihnen auch Geld hinterher damit sie abhauen.
Heute würde ich zu keinem Anwalt mehr gehen, das kannst du mir glauben.
Ach ja, die neueste Quinte. Sie haben ihren Titel gebraucht und unsere drei Konten lahmgelegt.
Mußt mich nicht bedauern, ich kann hexen.
Grüße
mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Die Ansicht von hh mag aus tecchnischer Sicht richtig sein, mietrechtlich spielt sie nur eine untergeordnete Rolle. Der Vermieter schuldet Ihnen - wie bereits mehrfach erwähnt wurde - in Wohnräumen eine Raumtemperatur von 20 Grad, im Badezimmer 22 Grad. Ob Sie diese Temperaturen nun in der Thermostatstellung 3 oder 5 erreichen, ist nebensächlich.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ich sehe es so, daß sich der Vermieter völlig korrekt verhält. So geht es aus seinem Anschreiben jedenfalls hervor.
Sollten jedoch weiterhin die vorgeschriebenen Raumtemperaturen trotz voll aufgedrehter Heizkörper nicht erreicht werden, hast Du das Recht, nach Ankündigung und Fristsetzung von ca. 14 Tagen die Warmmiete um 15 Prozent zu kürzen. Den Verlust wiederum kann der Vermieter bei der Heizungsbaufirma einklagen.
Grüße
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Wobei ich im Internet unterschiedliche Aussagen dazu finde. Frist von 5 oder 7 Tagen. Mietminderung von eher 10% gemäß diverser LG und OLG-Urteilen. Und Mietminderung rückwirkend zu dem Tag, an dem dieser Mangel erstmalig auftrat.

Aber wie soll man all das beweisen?

Der beste Weg wird der sein, auszuziehen, damit der Vermieter den nächsten Mieter danach verarschen kann.

Wir zahlen 1.200 EUR warm für 85 m² (mit hälftigem Balkon). In dieser Preislage diskutiere ich nicht über sowas, sondern erwarte, dass ich jederzeit weitaus über 20 Grad mein Wohnzimmer beheizen kann. Ist ja nunmal kein Sozialbau. (weil da kann man i. d. R. auf 27 Grad hochheizen... *g*)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Die unterschiedlichen Urteile ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall. Eine Minderung von 15 Prozent ist ebenfalls nur ein angemessener Richtwert, wobei im Fall einer Klage auch hier individuell vom Richter entschieden würde.
So what, das ist Theorie, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Baugesellschaft es so weit kommen läßt.
Eine Warmmiete von 1200 Euronen im Mehrfamilienhaus mit Balkon, das erschüttert mich. Entweder lebst Du an der KÖ, an der Alster oder so ähnlich, oder sind die Wasserhähne vergoldet? Bei dem Preis rechnet sich ein eigenes Haus.
Ohne Einmieter;).
Gruß
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Wolfgang Peters
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mariangel,

danke! Nein, die Mietpreise an der Kö sind wohl deutlich höher. Es gibt in Düsseldorf, Ratingen und Köln einige neue Wohnanlagen, teilweise noch im Bau. Und da zahlt man soviel.

Ein eigenes Haus kann man aber nicht mitnehmen, wenn man z. B. aus beruflichen Gründen umziehen muss. Eine Wohnung kann man dann aber loswerden... Und man geht nicht das Risiko ein, 30 Jahre lang Schulden zu haben, obwohl man nicht mal mehr weiß, ob man in den nächsten 12 Monaten noch Arbeit hat...

Jedem das Seine, mir eine Mietwohnung und kein Eigentum.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Wenn ich einen kurzen Kommentar loswerden dürfte. Hat wenig mit rechtlichen Fragen zu tun. Habt ihr DANFOSS-Regler? Wenn ja, dann ist es sehr wahrscheinlich einfach ein "Wackelkontakt". Diese sind dafür sehr anfällig. Aber auch andere Marken haben das. Ihr müsst mit dem Hammer auf das kleine Rohr direkt zwischen Regler und Heizkörper klopfen (gerne auch stärker) während ihr den Regler immer wieder auf und zu dreht und am Ende auf die Stufe, die gewünscht ist. Wirkt meist Wunder und ist ein verbreitetes Phänomen bei allen Reglern einfacher Bauart.

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Und jetzt?

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