Hallo,
der Vermieter meiner Freundin hat bis heute die Heizung nicht eingeschaltet. Sie hat tagsüber eine Raumtemperatur zwischen 15°-19°C und nachts von 10° bis 13°C. Die Heizperiode beginnt jedoch generell am 1.10.?! Weiß jemand was sie tun kann, um welchen Paragraphen es sich im Mietrecht handelt und wieviel sie an Miete kürzen darf?
Schnelle Antwort erbeten!
Danke!
Gruß microstar1981
Heizperiode?
11. Oktober 2005
Thema abonnieren
Frage vom 11. Oktober 2005 | 15:09
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 8x hilfreich)
Heizperiode?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 15:13
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 266x hilfreich)
Heizlüfter anschmeissen und die zusätzlichen Kosten von der Miete einbehalten.
Doch zuerst mal den Vermieter informieren.
#2
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 15:33
Von
Status: Lehrling (1774 Beiträge, 289x hilfreich)
Und so eine Antwort von det - wow
Zur Mietminderung: http://www.123recht.net/article.asp?a=29&f=ratgeber_mietrecht_minderung&p=4
Vermieter letzte Frist setzen und über die Mietminderung informieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 15:46
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 8x hilfreich)
vielen Dank!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.468
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
18 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten