Heizung, Reperatur - Kosten

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Märgen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Heizung, Reperatur - Kosten

Seien Sie herzlich gegrüßt,

ich habe aufgrund einer neuen Arbeitsstelle eine Nebenwohnung genommen, man weiß ja Anfangs nicht so bescheid bzgl Einarbeitungszeiten und ob der Weg nach Hause lohnt. Dieser lohnte aber meistens und auch die Arbeitszeiten waren fahrerfreundlich. Ich übernachtete in dieser Wohnung nur wenige male und verbrauchte im letzten halben Jahr enorm wenig Strom und Wasser (Dusche auf Arbeit).

Die Heizung aber ließ ich aus und wenn ich in den Wintermonaten anrückte, sagte ich der Vermieterin BEscheid und sie schaltete die Heizung am Abend vorher ein.

Das ging ja auch, denn wir hatten bis Ende Januar 10 Grad+ . Das die Heizung im Winterbetrieb laufen muss wenn so eine extreme Kälte ist wie jetzt, ist mir klar.

Nun soll ich 300 l Heizöl bezahlen. Das ist absurd, wenn ich bedenke, dass ich in den Wintermonaten vllt.3-4 mal dort war, kommt aber wie Folgt zu stande.

Die Anlage war defekt und heizte einmal gar nicht.Daraufhin wurde sie durch eine Firma gewartet. Ein Teil konnte aber schnell nicht beschafft werden, so dass die Heizung von der Firma angeschaltet und im Dauerbetrieb laufen MUSSTE (lt. Firma). Ich habe sie nicht ausschalten dürfen ...

Ist diese Heizleistung auf meine Kappe zu nehmen oder ist das Vermieterangelegenheit?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Grundsätzlich übernehmen Sie mit Abschluss eines Mietvertrages auch Pflichten für die Mietwohnung. Dazu gehört unter Anderem auch, dass der Wohnraum ausreichend beheizt wird um Schäden vom Haus abzuwenden (Schimmel, geplatzte Leitungen oder gerissene Heizkörper etc.).
Von daher ist es schon i. O. wenn Sie trotz Ortsabwesenheit fürdie Beheizung Ihrer Wohnung aufkommen sollen.
Inwiefern die Wartung/ Reparatur eine Rolle spielt kann ich von hier und mit den gegebenen Informationen nihct einschätzen.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1336x hilfreich)

Bei einem Mehrverbrauch durch den Defekt der Heizung zahlt der Vermieter die Mehrkosten.
So war es jedenfalls bei einem Wasserrohrbruch, bei dem Wasser Tagelang unbemerkt in den Untergrund eines Hauses gelaufen ist.
Hier würde ich den Verbrauch des Vorjahres, zuzüglich 20 % anerkennen.

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