Herr A vermietet Herr B eine Wohnung.
Herr A versichert im Mietvertrag das es eine Zentrale Heizung gibt und diese von der Hausverwaltung betrieben wird.
Herr B hat seit dem Einzug das Problem das die Heizung nicht richtig funktioniert oder sogar komplett ausfällt. Allerdings wurde versichert das dies repariert wird (mündlich im Beisein von Zeugen).
Herr B. hat sich mittlerweile einen Fachanwalt für Mietrecht geholt doch der Anwalt sagt immer nur Mietminderung.
Herr B. ist gestern Vater geworden und seine Frau mitsamt Kind kommen nächste Wocher aus dem Krankenhaus heraus. Da die Heizung komplett abgestellt ist (angeblich defekte Pumpe) und Herr A das Problem immer auf die Hausverwaltung schiebt ist nicht zu erwarten das bis nächste Woche die Heizung angeschalten wird.
Die Hausverwaltung äußert sich lediglich wie folgt: Zitat: Machen sie was sie wollen, ich stecke kein Geld mehr in dieses Haus, verklagen sie mich doch).
Herr B hat mittlerweile nun schon eine 30% Mietkürzung bei Herrn A (mehrere Probleme).
Allerdings kann Herr B es sich NICHT leisten jetzt noch elektrisch zu heizen da er Hartz Empfänger ist und die Kürzung beim Arbeitsamt angeben muss.
Hat Herr B's Anwalt recht das man nichts machen kann außer die Miete zu kürzen?
Wie soll Herr B für die notwendige Wärme seines Neugeborenen sorgen?
Herr B muss mittlerweile Winterkleidung in der Wohnung tragen und hat wahrscheinlich sogar eine Nasennebenhöhlen-Entzündung durch die Kälte.
Ein Auszug ist ausgeschlossen da ein Auszug mit einem Säugling so gut wie unmöglich ist.
Heizung + Baby
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



quote:
Ein Auszug ist ausgeschlossen da ein Auszug mit einem Säugling so gut wie unmöglich ist.
Warum ist das für "Herrn B" (also für Sie?) mit einem Säugling so gut wie unmöglich?
auf die Antwort bin ich sehr gespannt :-)
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Dass sich die Wohnungssuche mit Baby als sehr schwierig erweist, kann ich nachvollziehen. Mein Sohn und meine Schwiegertochter haben fast ein Jahr gesucht, bis ein Vermieter bereit war, ein Kind/Säugling im Haus zu akzeptieren. Begründung: wir sind ein ruhiges Haus und wollen keine Kinder im Haus haben, die machen zuviel Krach.
Warum kann man die Miete nicht so viel kürzen, dass es die Kosten der elektrischen Beheizung trägt ?
Klar, mann muss im Baumarkt sich So Wärmewellenheizer kaufen (oder noch besser sie sich bei Bekannten ausleihen) aber ne Mietkürzung von 50 % müsste sich dennoch rechnen.
-----------------
"Chylla"
p.s.
eine zimmertemperatur von 18° ist für babys ideal.
gruss,
kristijan
@Chylla
Er ist Hartz 4 Empfänger und wenn er die Miete kürzt, muss er das beim Amt angeben und die freuen sich, weil sie weniger Geld für die Miete ausgeben müssen. Damit hat der gute Mann aber nicht mehr Geld in der Tasche von dem er dann elektrisch heizen kann.
Ich würde das aber mal beim Amt schildern. Vielleicht ist das ne Angelegenheit für Sonderauszahlungen und für die Dauer der kaputten Heizung geben die Geld zum elektrisch heizen dazu ?
Man kann ja nachvollziehen wieviel Strom ihr bissher so verbraucht. Wenns jetzt ne pauschale gibt für extra Strom ... die Idee find ich gut :-) Heisst ja leider nicht, dass das Amt das auch so macht.
Wünsche euch viel Erfolg.
Hallo, Stromkosten werden vom Arbeitsamt gar nicht übernommen. Die fragen nicht mal nach einem Nachweis. Bin selber Hartz empfänger!
Dennoch sollte man sich, denke ich, schon nach einer neuen Wohnung umsehen. Bis 75 m2 stehen 3 Personen zu. Vorher nachfragen, wie teuer die Wohnung sein darf. Oft kann man auch noch was an der Kaltmiete drehen. Ich wohne alleine mit Kind in 73m2 und die Miete wird fast vollständig übernommen. Und Kinder waren bei meinem Vermieter überhaupt kein Problem!
LG
ein Baby bei 18 Grad? na Danke.
Zuerst einmal schriftlich eine Frist setzen wegen Reparatur, ca. 14 Tage.
Kraft Gesetz kann mit Eintritt eines Mangels die Miete gemindert werden, gemäß § 536 I BGB
.
Liegt ein Mangel vor, den der VM zu vertreten hat oder kommt der VM mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter neben der Mietminderung auch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, gemäß § 536 a I BGB
.
Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der VM mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist, gemäß § 536 II BGB
.
Zu beachten ist dabei, dass die oben genannten Ansprüche von §§ 536
, 536 a BGB
nicht durch den Mieter geltend gemacht werden können, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder die mangelhafte Mietsache vom VM in Kenntnis des Mangels angenommen hat (§536 b BGB
).
Ich würde dir aber raten, mit dem o.g. Text zum Anwalt zu gehen und abklären, ob man diesen in deiner Sache anwenden könnte.
@Annika !
Ja ich leider auch, ich weiss das auch mit den Stromkosten, aber wenn elektrisch geheizt wird, dann sind das die Heizkosten die vom Amt übernommen werden müssen.
Dazu gabs auch schonmal ein Gerichtsurteil, dass das Amt dann diese Kosten zu übernehmen hat.
Da es hier noch ein Härtefall ist, würde ich die Situation auf jeden Fall beim Amt schildern.
Gleichzeitig kann man dann noch nach ner neuen Wohnung fragen.
Wenn die sich einverstanden erklären mit dem Strom, dann spart man sich erstmal den Umzug.
Hallo,
eigentlich hoffe ich, dass sich das zwischenzeitlich gegklärt hat, allerdings bin ich beim Stöbern im Netz mal über eine Seite gestolpert, da ging es auch darum und zwar stand da, dass man, wenn dieser Zustand länger anhielte, Heizöfen kaufen soll und diese dann von der Miete abziehen könnte. Auch die zusätzlich anfallenden Kosten für Strom könne man dem Vermieter in Rechnung stellen. Jetzt weiß ich leider nicht mehr die passende Seite dazu, da gab es dann auch immer Gesetzesurteile dazu. Könnte sein dass das bei ARD oder ZDF war, aber Nagel mich bitte nicht darauf fest.
Viel Glück
R. Breitbarth
Ah ja, noch eins, bitte nie vergessen das vorher anzudrohen mit Fristsetzung, ganz wichtig.
Viel Glück
R. Breitbarth
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