Heizung Instandmodernisierung?

14. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)
Heizung Instandmodernisierung?

Hallo community,
eine 22 Jahre alte, jetzt defekte Gasheizung ( unheimlich laut wegen kaputtem Teil-heizt aber noch ) soll nun, nicht mehr rapariert werden, (Ersatzteilmangel und hohe Kosten).
Sie soll durch eine neuere Gasheizung derselben Art und Herstellerfirma ersetzt werden.Also nur neueres Gerät.
Keine zusätzlichen Massnahmen sind geplant, wie evt. Dämmung oder ähnliches.
Auch keine baulichen Veränderungen.
Der VM hat schnell eine Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung geschickt,incl. Kostenvoranschlag der Installationsfirma - das wars - ohne evt.ca. Kosten/Energieersparnis der alten gegen neue Heizung, usw.
Meine Frage an Euch: erfüllt so ein NUR - Geräteaustausch nicht den Begriff einer Instandmodernisierung?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss von Gabi

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 915x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 178x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:
unheimlich laut wegen kaputtem Teil

Was könnte das denn sein ? Die Pumpe ?

quote:
Sie soll durch eine neuere Gasheizung derselben Art und Herstellerfirma ersetzt werden.Also nur neueres Gerät.

Wieso "nur" ?
Würde ein heute gekaufter Fernseher auch mehr oder weniger dem Gerät entsprechen, das man vor 22 Jahren kaufen konnte ?
Auch bei Heizungen hat sich in der Entwicklung einiges getan.



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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

@ lilo - sehe ich momentan auch so.
@continually - Also: das defekte Teil ist der Lüfter und er ist unheimlich laut, so dass man die Heizung momentan besser wenig laufen lässt, u.a.damit man Nachts schlafen kann. Da das Warmwasser auch dran hängt, springt die laute Heizung da bei Bedarf auch an und man ist froh, wenn sie wieder abschaltet. Also von *bestens funktionieren kann keine Rede sein. Und nun zu dem Vergleich mit dem TV, der passt ja hier nun gar nicht rein.TV wurde nicht vermietet, sondern eine Wohnung mit Heizung! Klar sind Geräte heute nicht mehr auf dem technischen Stand der 80 ziger Jahre. Aber das ist auch nicht die Frage. Der VM hat ja die Pflicht, Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, damit die vermietete Wohnung in einem vertragsgemässen Zustand genutzt werden kann. Daher bin ich der Meinung, dass hier eine nicht auf den Mieter umlegbare Instandsetzungsmassnahme vorliegt, wenn ältere aber noch funktionierende Geräte durch gleichwertige Neuanschaffungen ersetzt werden.

@ drill
*keine baulichen Veränderungen heisst einfach: Gerät von der Wand, Neues ran
*ob ich mir Dämmung usw. *leisten könnte steht hier doch gar nicht zu Debatte
*für eine Mieterhöhung müssen ja generell Fristen und Formen eingehalten werden,da hast Du Recht, das, was da kam reicht nicht aus.

@sassy- Maßnahmen, die zugleich eine Instandsetzung und Modernisierung darstellen (= Instandmodernisierung).

Mich interessiert eigentlich nur, ob die gesamten Kosten des Geräte-Austausches oder nur ggf. der modernisierende - sprich energiesparende Teil (von Alt auf Neugerät - zBsp.9%) dann zu 11 % auf den Mieter umgelegt werden können.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.11.2010 09:35:37
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:
wenn ältere aber noch funktionierende Geräte durch gleichwertige Neuanschaffungen ersetzt werden.

Wie Du ja selber später schreibst, wird es sich ja um gar keine gleichwertige, sondern wegen der Energieeinsparung, höherwertige Anschaffung handeln.

Eine komplette Finanzierung der 11 vH durch Heizkostenersparnis ist da uU durchaus "drin".





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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1192 Beiträge, 473x hilfreich)

quote:
@sassy- Maßnahmen, die zugleich eine Instandsetzung und Modernisierung darstellen (= Instandmodernisierung).


Gängig, wenn auch nur im Bereich Wohnungseigentum, ist der Begriff der modernisierenden Instandsetzung.

quote:

Mich interessiert eigentlich nur, ob die gesamten Kosten des Geräte-Austausches oder nur ggf. der modernisierende - sprich energiesparende Teil (von Alt auf Neugerät - zBsp.9%) dann zu 11 % auf den Mieter umgelegt werden können.



Der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen eine neue Anlage ist dann eine Modernisierung, wenn dadurch eine nachhaltige Einsparung von Energie bewirkt wird. Energie ist in diesem Zusammenhang als Menge zu verstehen, nicht als Kosten.
Von den Gesamtkosten der Maßnahme sind ersparte Instandsetzungskosten und Drittmittel abzuziehen. Der verbleibende Betrag kann mit 11% p.a. auf die Mieter umgelegt werden.

quote:
Der VM hat ja die Pflicht, Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, damit die vermietete Wohnung in einem vertragsgemässen Zustand genutzt werden kann. Daher bin ich der Meinung, dass hier eine nicht auf den Mieter umlegbare Instandsetzungsmassnahme vorliegt, wenn ältere aber noch funktionierende Geräte durch gleichwertige Neuanschaffungen ersetzt werden.


Richtig ist, dass der Vermieter Instandhaltung- und Instandsetzung zu tragen hat. Das bedeutet aber nur, dass der vertragsgemäße Zustand erhalten werden muss. Vertragsgemäßer Zustand ist "alt". Ob durch "neu" eine Modernisirung vorliegt, bestimmt sich nach dem Gesetz und nicht nach der Meinung eines Mieters.

Bei einer Modenrisierung werden immer noch funktionierende Teile durch andere ersetzt. Daraus lässt sich nun keinesfalls irgendwelcher Honig saugen um gegen eine Modernisierung zu argumentieren.

Eine Heizungsanlage Baujahr 2010 wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit einen deutlich geringeren Energieverbrauch haben als eine Anlage von 1980 oder auch 1990. Schon aus diesem Grund spricht eines dafür, dass es sich um eine Modernisierung handelt. Wieviel an Modernisierungskosten nach Abzug ersparter Instandsetzungkosten und Drittmittel noch zur Umlage übrig bleibt, wird für jeden Fall einzeln zu berechnen sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

@RMHV
vertragsgemässer Zustand bedeutet aber nicht defekt, sondern vertragsgemäss bedeutet für mich funktionierend!
...das man heute keine uralten Geräte mehr neu einbaut versteht sich eigentlich von selbst.

habe eben DAS hier gefunden: aus www.hausverwalter-abc

und die sind ja FÜR die Vermieter und müssens wissen.Oder?
Den Einsparbetrag mal 2 - mehr ist bei der Modernisierung Ihrer Heizung nicht drin. Fällt Ihre Modernisierung möglicherweise unrentabel aus, so ist die Mieterhöhung in Anbetracht der Lage auf den tatsächlichen "Modernisierungswert" zu beschränken (LG Hamburg, Urteil v. 5.2.1991 - 16 S 114/89 , ZMR 1991, S. 302). Gerade bei der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage kann Ihnen dies zum Verhängnis werden. Das hat zur Folge, daß Sie den Betrag Ihrer Mieterhöhung höchstens auf das Doppelte der Einsparungen reduzieren müssen. Fundstelle: LG Aachen, Urteil v. 7.11.1990 - 7 S 388/90 , WM 1991, S. 356; AG Braunschweig, Urteil v. 23.7.1992 - 111 C 4181/91 , ZMR 1994, S. 24. Vor der Installation einer neuen Heizung sollten Sie Ihren Handwerker bitten, Ihnen den Energieeinspareffekt schriftlich zu bestätigen.
Um eine echte Modernisierung handelt es sich nämlich nur dann, wenn die Energieeinsparung mindestens 20% beträgt.

hm - VM hat dazu keine Angaben im Erhöhungsverlangen geschrieben,habe von mir aus recherchiert, bei mir 6.9 % Einsparungspotenzial ....und nun? das mit den 20 % muss doch irgendwo stehen,,gibts dazu n Urteil oder sowas, wo haben die das her?



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 317x hilfreich)

Wie groß ist das Haus eigentlich ?

quote:
habe von mir aus recherchiert

Wie ?



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116159 Beiträge, 39213x hilfreich)

quote:
sondern vertragsgemäss bedeutet für mich funktionierend!

Die Heizung heizt doch noch?


quote:
...das man heute keine uralten Geräte mehr neu einbaut versteht sich eigentlich von selbst.

Das man sich dann nicht darüber beschwert, das man modernere Geräte mitfinanzieren soll versteht sich aber auch eigentlich von selbst - schlieslich spart man ja an den Heizkosten...


Auserdem soll es ja findige Vermieter geben die Ersatzteile über eBay beschaffen...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

einfach angefragt bei *wer - weiss - was------- Sanitär-,Heiz- & Klimatechnik-Forum

Da kamen dann die Antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0816
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Harry van Sell:
Das sehe ich nicht so. Meist ist die Ersparnis der Heizkosten mit einer neuen Heizungsanlage viel geringer als die monatliche Mehrmiete! Da Heizungen wie z. B. Gasthermen i.d. R. nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahren haben, rentiert sich das monetär nie und nimmer für den Mieter. Er zahlt mehr für die Erhöhung als er Ersparnis wg. weniger Energie hat.

@ Gabi B.:
Mich würde jetzt interessieren, wie ging die Sache aus?

Bei mir ist jetzt nämlich der gleiche Sachverhalt zu befürchten. Da die 15 Jahre alte Heizung den Geist aufgegeben hat, wurde gestern eine neue, modernere installiert. Merkwürdigerweise hat diese aber die doppelte kW-Zahl (35 kW) als die alte (18 kW), sie ist auch teurer als das modernere vergleichbare Gerät mit 19 kW. Nun hat der Vermieter natürlich einen hohen Betrag zu zahlen, den er zwar einerseits steuerlich geltend machen kann (Abschreibung), andererseits aber mit Sicherheit von mir anteilig einfordern wird.
Eine Ankündigung dieser Maßnahme bekam ich nicht, da wg. Heizungsausfall reagiert werden musste. Allerdings hat der Vermieter bereits eine Mieterhöhung angekündigt, als es noch darum ging, die Heizungsreparatur vorzunehmen, die anfangs noch möglich schien.
Auch das Gerät vom Jahr 2000 war - nach damaligem Standard - energiesparend, und ich vermute eben, dass eine Umlage der Kosten der neuen Heizung für mich viel teurer kommt als monatlich etwas mehr Energie zu verbrauchen!

Mich würde hier interessieren: Wer ist in der Beweispflicht über die tatsächliche Höhe der Energieeinsparung? Ich selbst kann diese ja erst in 1 Jahr, nach der nächsten Heizkostenabrechnung, feststellen. Der Vermieter wird aber die Erhöhung schon demnächst vornehmen, somit ist mir unklar, wie diese Heizkostenersparnis (und das zulässige Doppelte an Mieterhöhung) überhaupt berechnet werden kann?

Danke und

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1943x hilfreich)

Sich an einen sechs Jahren alten Thread anzuhängen, ist nicht zur unschön für das Forum sondern führt gerade bei rechtlichen Fragen eher in die Irre.

Trotzdem hier kurz zur Frage:
Wer ist in der Beweispflicht über die tatsächliche Höhe der Energieeinsparung?
Es gibt keine derartige Beweispflicht (mehr), denn nach Meinung des Gesetzgebers ist es Fakt, dass ein Heizungsaustausch zu einer Energieeinsparung führt.
Daher wurde mit Wirkung ab 01.05.2013 auch die entsprechenden Mieterhöhungsbestimmungen geändert.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrechtsaenderung-2013/vereinfachung-der-energetischen-modernisierung_258_168912.html
mit Muster einer solchen vereinfachten Mieterhöhungsankündigung wegen energetischer Modernisierung
http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-heizung/

und hierzu:

Zitat (von 0816):
@ Harry van Sell:
Das sehe ich nicht so. Meist ist die Ersparnis der Heizkosten mit einer neuen Heizungsanlage viel geringer als die monatliche Mehrmiete! Da Heizungen wie z. B. Gasthermen i.d. R. nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahren haben, rentiert sich das monetär nie und nimmer für den Mieter. Er zahlt mehr für die Erhöhung als er Ersparnis wg. weniger Energie hat.

Da der Gesetzgeber nunmal entschieden hat, sind persönliche Ansichten der Bürger völlig wurscht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Ist nur eine Reparatur/Austausch und keine Modernisierung! Mieterhöhung nicht gerechtfertigt.

0x Hilfreiche Antwort

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