Heizung abgeschaltet.....

16. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)
Heizung abgeschaltet.....

Guten Morgen

Mein Freund und ich haben von meinen Eltern in ihrem Haus eine Kellerwohnung angemietet. Wir bezahlen ganz regulär Miete und Nebenkosten. Nun hat mein Vater im Zuge der Gaspreiserhöhung die Heizung wieder auf Festbrennstoffe umgestellt und heizt wieder mit Holz....bei unserer Heizung ist beides möglich. Nun ist es aber so, dass er abends um 23.00 Uhr das letzte Mal Holz auflegt und dann das Feuer runterbrennen lässt. Dies hat zur Folge, das es dementsprechend kalt wird in unserer Kellerwohnung. Ich muss sehr früh raus und hatte heute morgen knackige 17 Grad im Bad. Ich diskutiere jetzt schon den dritten Tag mit ihm, aber er ist keine Spur einsichtig. Er argumentiert so, dass er 20 Grad in seiner Wohnung hätte, dann kann er davon ausgehen, das es bei uns 2 Grad weniger sind und das würde reichen. Wenn uns kalt wäre, dann sollen wir ein Jäckchen (!!!) anziehen und überhaupt würde er es nicht einsehen, nachts aufzustehen und Feuerholz nachzulegen. Wenn ich überlege, dass wir im Moment nachts noch 3 Grad haben, aber es in den nächsten Tagen wieder Minusgrade geben soll, dann fang ich in Gedanken schon wieder an zu frieren. Ich bin echt mit meinem Latein am Ende :-(
Es ist echt ein Krampf mit dem Mann. Im Herbst muss man Kämpfen, dass die Heizung angestellt wird und im Frühjahr, dass sie an bleibt.
Kann mir jemand sagen, wie warm es in einer Wohnung sein "muss" bzw. ob im Winter die Heizung vom Vermieter so weit runtergefahren werden darf?

Danke und einen schönen Tag
Manou

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Warum stellst Du Dir nicht einen elektrischen Heizlüfter oder -strahler ins Bad. Die gesamte Hausheizung hochzufahren, nur damit Du es frühmorgens im Bad 3 Grad wärmer hast, ist nicht gerade ökonomisch. Bei den heutigen Gas/Ölpreisen schon mal gar nicht. Oder Du stehst nochmal eine halbe Stunde früher auf und feuerst den Kessel selber an.

Gruß

bezzi

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#2
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Tja bezzi, deine Argumente sind ja schön und gut, aber hast du auch schon dran gedacht, dass da auch das warme Wasser dranhängt?!? Und morgens um halb fünf bei 17 Grad Raumtemperatur kalt zu duschen gibt zwar ein frischen Teint, aber es macht nicht gerade Spass. Und ganz ehrlich, wir zahlen 77 Euro Heizung/Warmwasser im Monat, da sehe ich nicht ein, mir einen Heizlüfter hinzustellen und damit noch meine Stromrechnung hoch zu jagen.
Und es ist auch nicht wirklich ökonomisch, ein Haus derart auskühlen zu lassen und dann wieder aufzuheizen.....

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

rein rechtlich gesehen hast Du Recht Manou, Ihr könntet dies auch sicherlich auf dem Rechtsweg klären, aber im Sinne des Familienfriedens wäre ein Umzug wohl besser.

Gruß

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#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich würde der empfehlung von Michael32 nachgehen...
gruss,
kristijan

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#5
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

So weit würde ich es nie kommen lassen, das auf dem Rechtsweg zu klären, aber das mit dem Umzug passt mir auch nicht ganz so recht....wir sind nämlich erst vor 2 Monaten eingezogen (ich hab zwar vorher auch in meinem Elternhaus gelebt, aber in einer anderen Wohnung und ausserdem gab es die aktuelle Problematik da noch nicht), haben einiges an Geld in die Renovierung gesteckt und ausserdem hat sich mein Freund wegen dem Umzug hier beruflich orientiert.....

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#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

dann verstehe ich ihre frage nicht.
dass sie gegen ihre eltern keinen rechtsstreit führen wollen kann ich nachvollziehen, dann bleibt aber nur frieren oder ausziehen (aus der wohnug)
gruss,
kristijan

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#7
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Meine Frage steht am Ende meines ersten Postings ;-)

....Kann mir jemand sagen, wie warm es in einer Wohnung sein "muss" bzw. ob im Winter die Heizung vom Vermieter so weit runtergefahren werden darf?....

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ist die Heizperiode, in der der Vermieter verpflichtet ist zu heizen. Hierbei sollten etwa 23 Grad erreichbar sein. Diese 23 Grad gelten aber nur tagsüber, also von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Nachts darf der Vermieter die Temperatur absenken, wobei hier der Richtwert gilt, daß 17 Grad auch nachts noch erreichbar sein sollen.

Also von daher kannst du rechtlich wohl gar nichts machen. Aber ich gebe dir mal einen anderen Tip, nämlich deinem Vater mal den folgenden Artikel ais der "Zeit" unter die Nase zu halten.




(14.12.2005)Wegen gestiegener Preise für Öl und Gas werden Holzheizungen für die Verbraucher wieder attraktiv. Diese jedoch belasten die Luft ähnlich wie die Feinstäube im Dieselruß. Experten beziffern die feinstaubbedingten vorzeitigen Todesfälle in Deutschland auf etwa 75.000, der durchschnittliche Verlust an Lebenserwartung für jeden Deutschen betrage etwa zehn Monate - so berichtet(e) die ZEIT in der Nr.51 vom 15. Dezember 2005.Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Bundesumweltministerium bestätigte gegenüber der ZEIT: "Die jährlichen Feinstaubemissionen aus der Verbrennung von Festbrennstoffen in Kleinfeuerungsanlagen von Haushalten und sonstigen Kleinverbrauchern erreichen die gleiche Größenordnung wie die Feinstaubemissionen aus dem Straßenverkehr. Daran haben Holzbrennstoffe, insbesondere Scheitholz, mit schätzungsweise 80 Prozent den größten Emissionsanteil."

Einen sehr direkten Nachweis für Feinstaubschäden ergab ein Experiment in Dublin: Wegen hoher Ölpreise hatten die Iren emsig mit Kohle geheizt, bis 1993 ein Clean Air Act schlagartig die Kohleöfen stilllegte. Die Sterblichkeit sank um acht Prozent.



-----------------
"justice"

-- Editiert von justice005 am 16.12.2005 10:02:51

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#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

und über diesen punkt wir man wohl strieten müssen, da ist gesätzlich nichts fest geregelt. mann gent aber von min. 20°C aus. selbst wenn sie dies ihrem vater mitteilen, habe ich nicht den eindruck, das er darauf eingehn wird.
ich drücke ihnen aber die daumen.
gruss,
kristijan

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#10
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

@ justice005
Danke für die Info ;-) Aber ganz ehrlich schätze ich meinen Vater so ein....dem ist es egal, ob seine Tochter friert, was interessiert ihn da die Luftbelastung. Ist leider so :-/

@ KristijanM
Irgendwie hoffe ich ja, ihn doch noch überzeugen zu können. Hab gerade mit meiner Schwester telefoniert, die musste heute morgen auch kalt duschen und ist entsprechend geladen. Ich denke, wir müssen am WE mal vereint auf ihn einwirken. Danke für´s Daumen drücken ;-)

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