Guten Morgen,
unser Vermieter hat uns gestern die Heizung abgestellt.
Ist das zulässig?
Darf die Heizung in bestimmten Zeiträumen komplett abgestellt
werden?
Außerdem hat er mir bzw meiner Freundin(ich war gestern nicht
da) verboten unser Kanu auf dem Balkon zu lagern und uns aufgefordert es sofort zu entfernen.
Dazu muß ich sagen dass wir einen fast 7m langen und 1,6m breiten Balkon haben und das das Kanu von außen nicht zu sehen ist.
Ich wollte das Kanu diese Woche eh verkaufen.Und ich kann mir nicht
vorstellen das wir das Kanu unverzüglich entfernen müssen.
Vielen
Dank Ralf
Heizung abgestellt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Heizung darf abgestellt werden, wenn die Raumtemperatur der Tageszeit entsprechend korrekt ist (6-22 Uhr: ca. 21-22°, sonst ca. 17-18°)
Gegen das Abstellen des Kanus auf dem Balkon wird er wohl nichts machen können, wenn es dort nicht sichtbar ist.
Woher weiß er es, wenn das Kanu unsichtbar ist?
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hallo,
er hat sich über den oberen Balkon so weit nach außen gelehnt dass er auf unseren Balkon gucken konnte.
Was sollen wir den machen wenn die Temperatur unter 21 bzw 17° fällt.
Die Heizung ist aus. Der Vermieter kommt sicherlich nicht vorbei um sie kurzfristig wieder anzuschalten.
Gruß
Ralf
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Hallo,
er hat sich über den oberen Balkon so weit nach außen gelehnt dass er auf unseren Balkon gucken konnte.
Was sollen wir den machen wenn die Temperatur unter 21 bzw 17° fällt.
Die Heizung ist aus. Der Vermieter kommt sicherlich nicht vorbei um sie kurzfristig wieder anzuschalten.
Gruß
Ralf
Hallo Eljot
Es ist immer noch kalt um die Heizung abzustellen. Kein Miete für Mai bezahlen, einfach nicht überweisen oder heute versuch mit der Bank die Dauerauftrag zusperren.
Nur mit einer RA oder MB kannst Du mit so V diskutieren.
Die Temperatur sollte 21-22 Tages über und 17-18 nur zwischen 22-6 Uhr so meinte Ikarus denke ich.
Du kann im Balkon stellen was du möchtest es sei denn im Vertrag oder HO was anders steht.
MfG
Audio, super Tipp !!!
Welche Gesetzt gelten in Deinem Land ?
Gruss Det11
Du brauch gar nicht über Gesetze ausserhalb D zu informieren, das wird genug und reichen wenn Du über das Gesetz in D informiert.
Hallo,
nochmals vielen dank für eurer Interesse.
Unser Vermieter ist schon ein unangenehmer
Zeitgenosse.
Allerdings ist die Streitgeschichte etwas länger.
Im Mai kommt endlich ein Gutachter für ein selbst. Beweisverfahren wegen Wohnmängel.
Einer der Mängel nämlich der der Ruhestörung besteht nicht mehr weil unser Nachbar( Wechselschichtler) ausgezogen ist.
Wir hatten wegen diverser Mängel die Miete um 25% inAbstrache mit dem Anwalt gekürzt.
Nun wollten wir die Mietkürzung eigentlich auf 20% reduzieren.Wobei unser Anwalt es eher wie Audio sieht 25% beibehalten weil zusätzliche Mängel da sind z.B. Mäuse im Keller Rollo defekt und weil unser V`so nett´ ist.
Ich denke wir werden die 25% beibehalten und unseren Vermieter bitten die Heizung UMGEHEND wieder anzuschalten.
Und dann sehen was uns der Mai bringt.
Gruß
Ralf
Klasse Ralf, das freut mich, daß Du bereits einer Ra hast.
Hier ist ein Link mit Katalog und Preisliste für Deine V.
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=29
MfG
Hallo Admin,
damit nimmst du mir ein Teil meiner Sorgen.
Ich frage mich nämlich STÄNDIG, hatt unsere Mietminderung auch vor Gericht bestand bzw.
sind 25% gerechtfertigt?
Laut der Liste, die ja auch nur als Anhaltspunkt zu sehen ist liegen wir sehr sehr niedrig.
Viele Grüße
Ralf
Heute Morgen waren es nur 19°C.
Was noch schlimmer ist Warmwasser nur 28°C.
Wir gehen heute zum Mieterverein.
Wenn möglich werden wir Miete zurückhalten und so viel wie zulässig kürzen.
Warmwasser soll 40-50°C betragen und zwar das ganze Jahr.
Gruß
Ralf
Wir haben Freitag mit unserem Anwalt gesprochen.Bis dahin war auch die Wassertemperatur auf 20°C gefallen (wir dachten ja erst das warme Wasser wäre nur runterreguliert).
Beim Anwalt haben wir sofort eine eidesstaltliche Versicherung formuliert(über den Hergang des V Besuches und die herschenden Temperaturen) mit der unser Anwalt Montag eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragt hätte.
Unser Anwalt wollte aber vorher noch bei unserem V anrufen damit wir nicht das Wochenende ohne Heizung verbringen müssen.
Das hat er dann wohl auch getan den am Samstag kam unser Vermieter mit sichtlich schlechter Laune und 5 min später wurden die Heizungen und das Wasser wieder warm.
Gut das wir im Mieterschutzbund sind.Wir haben dann heute morgen noch eine Flasche Wein in der Kanzlei abgegen.
Gruß
Ralf
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