Heizung ablesen

30. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2009 20:21:41
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 48x hilfreich)
Heizung ablesen

Guten Abend euch allen,

habe leider mal wieder eine Frage! :)

Und zwar kommt ja bald der Junge zum ablesen der Heizkörper.

Jetzt ist es so, dass wir den im Schlafzimmer seit etwa einem Jahr nicht mehr angeschlossen haben, wegen sehr lauter Klopfgeräusche. Die VM war damit einverstanden.
Trotzdem wird auf den Verdunstungsröhrchen ein Verbrauch von ca. 4 Strichen angezeigt.

Wie ist es nun damit? Muß ich den Ableser darüber informieren?
Oder hätte die VM dies der Firma mitteilen müssen?
Und natürlich: muß ich den angezeigten -Verbrauch- bezahlen?

Danke schon mal und viele Grüße,
Cathy :)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Cathy,

abgeklemmt ist wie nicht angemacht.

Auch der dort gemessene 'Verbrauch' ist in die Abrechnung einzubeziehen und zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.03.2009 20:21:41
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 48x hilfreich)

Ok, danke dir, Morti!

Habe mich noch gefragt, ob sich da nicht die Grundkosten irgendwie ändern, wenn ein Raum keine Heizung hat.
Diese ist übrigens richtig abmontiert, also einfach mal anmachen geht nicht.

Nochmal dankeschön!

Cathy :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn der ganze Heizkörper abmontiert ist, wo ist dann das Verdunsterröhrchen?

In dem Fall darf m.E. der Verbrauch gar nicht berechnet werden.

Wenn der Heizkörper in diesem Jahr abmontiert wurde, dann gab es ja zum Jahresanfang noch einen Verbrauch, so dass für 2007 die Einbeziehung wohl noch ok wäre, aber spätestens ab 2008 nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Cathy,

es gibt 'Spezialisten' in größeren Objekten mit links und rechts, davor und dahinter, darüber und darunter befindlichen kräftig heizenden Nachbarn, die ihre Heizung überhaupt nie anmachen und sich die Wohnung von ihren Nachbarn heizen lassen.

Wenn die Verdunsterröhrchen bei ihnen nicht trotzdem einen Verbrauch erfassen würden, kämen diese Leute komplett 'für lau' davon.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.03.2009 20:21:41
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 48x hilfreich)

@ hh,

die VM hat darauf bestanden, dass der Körper schon noch an der Wand in der Schiene hängenbleibt, nur nicht mehr angeschlossen.
Zur letzten Ablesung Dez. 06 war er noch angeschlossen, das gesamte Jahr 07 aber nicht mehr.
Aber da dies der Ablesefirma scheinbar auch nicht mitgeteilt wurde, lässt sich das ganze wahrscheinlich auch nicht mehr, ich sag mal beweisen.
Aber ist ja nicht soo schlimm, es hatte mich nur interessiert, weil ja bald wieder abgelesen wird!

Und @ Morti,
dass du sowas von mir denkst.. :grins:
Ich sag dir, wie warm es bei uns im SZ ist: es sind genau 9 Grad! Also 3 Grad mehr als im Kühlschrank ;)
Aber immer noch besser als die ganze Nacht ein Hämmern aus dem Heizkörper zu hören :grins:

Also, nochmal danke euch beiden für eure schnellen Antworten!

Liebe Grüße,
Cathy :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.874 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen