Heizung ausgefallen. Handwerker bestellt !

19. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
podosdigitus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Heizung ausgefallen. Handwerker bestellt !

Hey Hey,
letzten Freitag ist bei uns im Haus ( 4 Mietparteien) die Heizung ausgefallen. Da ich etwas die "Hausmeisterrolle" habe, besitze ich Zugang zur Heizung und habe natürlich sofort den Vermieter verständigt, dass die Heizung ausgefallen, bzw. Defekt ist. Seine Antwort war, dass er am folgenden Montag mal vorbei kommen möchte. Dies erzählte ich den anderen Mietern. Einstimmig haben wir daraufhin entschieden, die Aussage unseres Vermieters nicht hin zu nehmen, da wir sonst 3 Tage nicht warm duschen oder Heizen können, zumal ich zwei kleine Kinder im alter von 3 und 5 Jahren habe. Also rufte ich den Vermieter wieder an und sagte, dass er bitte schnellstens das Heizungsproblem zu lösen hat, ansonsten werden wir einen Handwerker bestellen. Die Antwort des Vermieters : Macht was Ihr wollt, aber ide Kosten tragt Ihr.... UND ICH KOMME DEFINITIV ERST AM MONTAG. Dann beendete er das Gespräch durch "einfach auflegen". Das telefonat haben auch alle Mieter des Hauses mitbekommen. Trotz der Drohung, die Kosten auf uns abzuwälzen, entscheiden wir uns einen Handwerker an zu rufen. Dieser kam auch und reparierte die Heizung. Die Rechnugn stellte er leider auf mich aus, weil er meinte : "wer anruft, bezahlt!"...Dies kündigten wir unserem Vermieter per SMS an und erklärten, dass wir die Rechnung durch alle 4 Mieter teilen und von der kommenden Miete abziehen.

Heute hatte ich einen Brief im Briefkasten... Mein Vermieter weißt darauf hin die vollständige Miete zu zahlen, da es sonst Konsequenzen für uns haben wird....

Was sagt Ihr, war unser Verhalten in ORdung ?
Verhält sich der Vermieter hier Korrekt ?
Sollen wir die MIEte kürzen oder lieber nicht ?

Danke im Voraus.

PS: ICh nentschuldige mich für meine Schreibfehler, aber ich bin doch schon etwas aufgebracht über dieses Ereignis.

Danke :-)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

Ich weiß nicht wo ihr wohnt, dass für ein derzeit der Ausfall einer Heizung ein Notfall sein soll? Wir haben die ganze letzte Woche locker um die 25 °C gehabt. Und nur kaltes Wasser für 2-3 Tage gilt auch nicht als Notfall. Man kann sich auch für die Zeit mal mit dem Waschbecken begnügen.

Bei einem wirklichen Notfall kann der Mieter eine Firma beauftragen und der Vermieter muß die Kosten übernehmen. Anderenfalls nicht.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

Ach ich sehe hier keinen Notfall der dieses rechtfertigen würde.

Von 2 - 3 Tagen ohne Warmwasser geht die Welt nicht unter. Und heizen braucht man derzeit ja nun wirklich nicht.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Das dürfte aber doch nur die zusätzlichen Kosten für den Notfalleinsatz betreffen, die tatsächlichen Reparaturkosten wären ja auch so angefallen.

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

So siehts aus. "Wer die Musik bestellt, der bezahlt". Wenn der Mieter eigenmächtig einen Handwerker kommen läßt, ohne dass ein Notfall vorliegt, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Rechnung zu begleichen. Hat der BGH so entschieden. Hier ist ein Artikel darüber:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article169449/Mieter-duerfen-nicht-eigenmaechtig-den-Handwerker-rufen.html

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#6
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Anjuli,
Dein Link ist kostenpflichtig :-(

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

Seltsam, als ich über Google hingelangt bin war er noch frei... Ich guck mal woanders...

So, hier ist ein anderer Link: http://www.anwaltssuche.de/aws/tipps/tipps_229.htm


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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39229x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was sagt Ihr, war unser Verhalten in ORdung ? <hr size=1 noshade>

Nein



quote:<hr size=1 noshade>Verhält sich der Vermieter hier Korrekt ? <hr size=1 noshade>

Ja



quote:<hr size=1 noshade>Sollen wir die MIEte kürzen oder lieber nicht ? <hr size=1 noshade>

Besser nicht, sonst wirds richtig teuer ...



quote:<hr size=1 noshade>Einstimmig haben wir daraufhin entschieden, die Aussage unseres Vermieters nicht hin zu nehmen, <hr size=1 noshade>

Demokratie funktioniert im Mietverhältnis nicht .





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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