Hallo!
In unserer Wohnung ist im Moment die Heizung kaputt. Meine Vermieterin hat gesagt ich müsste den Installateur beauftragen folglich auch bezahlen. Das seh ich aber eigentlich nicht ein. Muss der Vermieter nicht gewährleisten dass die Heizung funktioniert?Problem ist, dass wir eine "Selbstbeteiligungsklausel" im Mietvertrage haben. Die besagt dass wir kleine Reperaturen und Instandhaltungen bist 250,-€ (!) selbst bezahlen müssen. Jetzt hab ich aber gelesen dass es da irgendwie ne Obergrenze für diesen Betrag gibt. Weíß jemand genaueres? Und zählt die Heizung überhaupt zu diesen Reperaturen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
-Anna-
Heizung ausgefallen! Selbstbeteiligungsklausel
Fragen zur Miete?
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http://www.mieterbund.de/presse/2005/presse_aktuell_280205.html
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Not-Kleinreparaturen.htm.ver3.html
Vielleicht hilft dir das weiter.
75 Euro pro Reparatur und höchstens 8 % von der Jahresmiete
UND ganz wichtig... die Vermieterin muss den Monteur kommen lassen
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"*Smile for a better Day...:)*
*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"
Okay! Vielen Dank für die Hilfe!
Ist es denn auch okay wenn der Mieter im Auftrag des Vermieters den Monteur beauftragt?
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Hi,
eigentlich ja. Aber so wie du das hier alles geschildert hast, würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die Vermieterin dann zahlt. Sie kann ja im nachhinein behaupten, sie hätte davon nix gewusst. Dann musst du zahlen. Lieber die Verm. anrufen lassen oder es dir schriftl geben lassen
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